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Autor Rollo83
 - 28. März 2010, 15:11:41
Also das ist selbstveständlich das ich nicht jetzt sofort anfange.
Vor Sommer 2011 sowieso nicht.Erst mal in Ruhe die Lehrgänge absolviere.
Aber ich sammel schon mal Infos denn es gibt wirklich sehr sehr viele verschiedene FernUnis und ich muss halt die passende finden.
Hab bestimmt schon von 10 verschiedenen Unis Infohefte hier.
Autor Zebra
 - 27. März 2010, 20:21:21
Nur sollte dir eben auch bewusst sein, dass dir dieser SU nur gewährt wird/gewährt werden kann, wenn dem keine dienstlichen Interessen entgegen stehen.

Vielleicht solltest du mit der Detailplanung erstmal warten bis du wieder eingestellt bist. Gerade am Anfang wird ja einiges an Lehrgängen auf dich zu kommen, die absolut nicht mit einem Fernstudium vereinbar sind.

MkG

Zebra
Autor Rollo83
 - 27. März 2010, 19:17:15
Ok, da hab ich nicht weiter gelesen.Ich schau Fussball im Moment. ;D
Autor wolverine
 - 27. März 2010, 19:10:36
Da es in der Sonderurlaubsverordnung steht scheint es etwas mit Sonderurlaub zu tun zu haben! ;) Und die Dauer steht in § 8; diese Abstraktionsleistung sollte man für ein Studium schon bringen.
Autor Rollo83
 - 27. März 2010, 19:05:44
OK, habs gelesen.Da keine feste Anzahl von Tagen dabei steh geh ich davon aus das es dem Chef überlassen ist wie viele Tage er mir für was frei gib?Wäre ja dann quasi SU oder?
Autor wolverine
 - 27. März 2010, 18:54:43
Guckst Du hier: http://www.gesetze-im-internet.de/surlv/__7.html
Autor Rollo83
 - 27. März 2010, 18:37:21
Hallo zusammen.
Ich beschäftige mich immer noch meinen BFD Anspruch bestmöglich zu planen und auch das Geld während der 10 Jahre Dienstzeit ideal zu nutzen.
Bin jetzt auch relativ gut informiert allerdings kann ich mir eine Frage nicht beantworten.
Ich hab in Erinnerung das man während der 10 Jahre Dienstzeit nicht nur Summe X zur Verfügung hat sondern auch X Tage pro Jahr die man für Weiterbildung nutzen kann.
Weiss da jemand etwas drüber wie viele Tage einem Soldaten in der Uffz m. P. Laufbahn da zur Verfügung stehn.

Es geht einfach darum das so gut wie jedes Fernstudium auch einige Präsenztage die eigenlich nicht mit den nomalen Urlaubstagen abgeleistet werden können.Der BDF Berater hat mir ja schon zu verstehn gegeben das ein Fernstudium durchaus während der Dienstzeit vom BFD finanziert werden kann nur damals war mir nicht im klaren das doch jedes Studium einiges an Präsenztagen hat.
Autor Rollo83
 - 31. Dezember 2009, 15:33:01
Ok danke das wusste ich wirklich nicht.
Dann werd ich danach mal suchen wie viel BfD Geld einem bei SAZ12/13 zur Verfügung steht.Auf bundeswehr.de steht nur was von Übergangsbeihilfe und Übergangsgebührnisse oder ich habs übersehn.
Autor bayern bazi
 - 31. Dezember 2009, 15:28:57
bfd gelder sind extra
Autor Rollo83
 - 31. Dezember 2009, 15:25:56
Hat der BfD Anspruch nichts mit den Übergangsgebührnissen und der Übergangsbeihilfe zu tun?Bekommt man für den BfD nochmals extra Geld?
Wenn ja dann wusste ich es nicht und bin schon mal weiter informiert als vorher.
Autor Andi
 - 31. Dezember 2009, 15:23:42
Zitat von: Rollo83 am 31. Dezember 2009, 15:14:07
Genau genommen, ja die Bundeswehr zahlt meine Rechnung von der Fernuni wenn es per BfD abgeleistet wird.

Was aber nichts mit Übergangsbeihilfe und Übergangsgebührnissen zu tun hat. Ich glaube du weißt eigentlich selber gar nicht, was du eigentlich wisen willst.
Autor bayern bazi
 - 31. Dezember 2009, 15:21:21
der bfd zahlt so lange - wie dir die gelder in der mazimalhöhe zustehen


fals die ausbildung länger dauert - must du den rest, der nicht mehr abgedeckt ist -  selber zahlen
falls die ausbildung teurer ist - must du auch den rest selber drauflegen



und wie immer - vorher alles beantragen und genehmingen lassen -

den sonst ???







must du alles selber zahlen  ;D
Autor Rollo83
 - 31. Dezember 2009, 15:14:07
Naja mit der Antwort kann ich jetzt nicht viel anfangen.
Genau genommen, ja die Bundeswehr zahlt meine Rechnung von der Fernuni wenn es per BfD abgeleistet wird.
Besser gesagt da liegt ja meine Frage wie das geregelt wird.
Autor Andi
 - 31. Dezember 2009, 14:47:54
 ??? Ich hoffe doch, dass du so selbständig bist selbst zu entscheiden womit du deine Rechnungen bezahlst. Oder meinst du die Bundeswehr zahlt deine Rechnungen für dich mit deinem Geld von deinem Konto?
Autor Rollo83
 - 31. Dezember 2009, 13:54:40
Ich muss mich hier mal kurz einklinken und fragen.
Das ganze jetzt mal an SAZ 12 Beispiel.
Also es gibt ja Übergangsbeihilfe und Übergangsgebührnisse.
Übergangsbehilfe ist der letzte Dienstbezug mal sechs und Übergangsgebührnisse gib es 3 Jahre lang nach DZE 75% der letztend Dienstbezüge.
Wie läuft das denn jetzt wenn man ein Fernstudium absolviert das Beispielsweise 36 Monate dauert und 12.000 Euro insgesamt kostet.
Hätte man dann quasi die kompletten Übergangsgebührnisse schon verbraucht?Wenn die 12.000 Euro mehr sind als man eigentlich durch die Übergangsgebührnisse zur verfügung hat muss man dann den Rest selber zahlen oder wird der Rest dann von der Übergangsbeihilfe abgezogen?
Oder wird das Fernstudium gar nicht von den Übergangsgebührnisse gezahlt sondern von der Übergangsbeihilfe?
Ich bin da grad etwas verwirrt.