Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

BFD in der Dienstzeit / Fernstudium

Begonnen von navysailor, 24. November 2009, 20:05:50

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

navysailor

Hallo

Mein Name ist Uli, bin 27 Jahre jung und befinde mich bereits im wohlverdienten BFD.

MEin Frauchen ist auch bei der Bundeswehr, SaZ12,  befindet sich im 5. Dienstjahr und hat eine ZAW als Krankenschwester absolviert. Soviel zu den Rahmenbedingungen.

Sie möchte nun gerne ein Fernstudium machenim Bereich Pflegemanagment oder Medizin Pädagogik. Heute hatte sie einen BfD Termin und kam recht frustriert nach Hause. Es gibt keine Unterstützung durch den BfD.

Folgende Fragen habe ich nun, da ich mit den Aussagen des Bearbeiters nur teilweise leben kann.

1. Behauptung durch BfD Berater: In der Dienstzeit ist der Dienstherr verantwortlich und nicht der BfD. Dieser übernimmt die Organisation erst nach der aktiven Zeit.

Meine Meinung / Frage: Das stimmt so nicht. In SHAPE (Belgien) habe ich einige BfD Maßnahmen gemacht. Die wurden durch den BfD Köln organisiert und nicht durch den Dienstherren. Dieser musste uns "nur " frei geben. Stimmt doh so oder?

2. Behauptung durch BfD Berater: Das Geld für BfD Maßnahmen innerhalb der Dienstzeit darf nur am Ende genommen werden und nur für Maßnahmen, die auf ein Ausbildungsziel hinführen.

Meine Meinung / Frage: Was kommt über dem Studium? Mir wurde früher erzählt, ich soll so früh wie möglich mit einem Zukunftsplan zum BfD kommen und so früh wie möglich mit Lehrgängen anfangen. Ein Studium zeigt doch wohl eine deutliche Richtung zum Ausbildungsziel oder? In Belgien hatte ich auch noch 6 restdienstjahre und konnte BfD Lehrgänge besuchen.


Allgemeines:

Wir möchten irgendwann auch Kinder haben. Sollte dies klappen, wir ein Studium schwer zu realisieren sein für mein Frauchen. Deshalb, warum warten. Ausserdem steckt sie jetzt noch im "Lernmodus" drin und will deshalb gleich anschließen.
Kann man Geld aus der "Nach BfD Zeit" in die aktive Zeit rein ziehen? Zeit braucht sie ja nicht, da es ein Abendstudium werden soll. Sie hat Planungssicherheit (BWK HH bis DZE - jaja nichts ist so beständig wie die Veränderung)


Kann mir jemand helfen?

MFG Uli

wolverine

Die Aussagen des BFDlers sind so auch nicht richtig. Natürlich hat man BFD-Möglichkeiten während der Dienstzeit. Über den D-Vorgesetzen wird die zeitliche Realisierbarkeit unter Berücksichtigung dienstlicher Notwendigkeiten bestätigt und der BFD stellt die finanzielle Unterstützung.
Wenn der Herr oder die Dame anderer Ansicht ist, soll er/sie einen rechtsmittelfähigen (Ablehnungs-)Bescheid erstellen!
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Muscle_and_flow

Ich weiß nicht ob GWDL und SAZ dort gleich sind, aber als ich damals im Grundwehrdienst als noch GWDLer war habe ich über den BFD meine Trainerlizenz gemacht und das war im 7. Dienstmonat
(am Wochenende war das immer, aber rein theoretisch ja zur Dienstzeit)

vielleicht hilft es euch was!!!
Es fällt vom Himmel und kämpft

erdpichel

man kann definitiv einen teil seiner zeit schon vor DZE nutzen.... es gibt ja bestimmte zeiten, die man sogar freigestellt werden kann vor ende des eigentlichen DZE, ich glaube eineinhalb jahre, aber man kann auch vorher schon aus mitteln des BFD seine pläne verwirklichen....
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

wolverine

Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

erdpichel

habs heute nochmal in der aktuellen ausgabe der DBwV-Zeitschrift nachgelesen, da is ein extra-blatt zum thema BFD drin.... da steht auch drin, dass es einem während der dienstzeit schon zusteht... wenn ich mir gerade recht entsinne gem. §4 SVG ?!


Dabei hab ich nochmal ne frage:
kann mir jemand sagen was ein E-Schein ist?
Wenn ich das richtig verstanden habe sowas wie ein vermittlungsgutschein auf eine öffentliche stelle?! hat man da anspruch drauf, bzw welche vorraussetzungen muss man erfüllen? wollte dafür jetzt nicht n neues thema ausfmachen,...
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

wolverine

#6
§§ 9 u. 10 SVG und die stehen hier: http://www.gesetze-im-internet.de/svg/index.html
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

BulleMölders

E-Schein = Eingliederungsschein.
Mann kann sich auf bestimmten Stellen im öffentlichen Dienst als Beamter bewerben. Wenn man eingestellt wird, dann behält man seine Besoldungsstufe und fängt nicht wie üblich in der untersten Stufe der Laufbahn an.
Voraussetzung war zu meiner Zeit mindestens SaZ12. Man büßt aber einen großen Teil seiner Übergangsbeihilfe (die Einmalzahlung zum Abschied) und die Übergangebührnisse gibt es gar nicht, da man ja keine Gehaltseinbussen hinzunehmen hat.

erdpichel

also "erkauft" man sich den E-Schein?
entweder die ganze abfindung oder nur einen Teil und den Schein?
Und ist dann eine Übernahme sicher oder ist das nur eine Option?
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

mailman

Übernamhme wäre nur sicher wenn man sich als einziger mit E Schein bewirbt.
Meines Wissens läßt einen der Schein nur direkt zum Verfahren zu also man braucht keien Platzziffer oder ähnliches.

Gibt aber  Stellen die sind für Soldaten mit E Schein reserviert und di konkurieren dann miteinander.

navysailor

Danke für die Antworten. LEider ist keine definitive Antwort dabei. Mal schauen, wie wir da weiter vorgehen. Wenn ich dran denke, halte ich euch auf dem LAufenenden. Ich gebe noch ned auf. Ich will irgenwann mal ne Familie gründen, da kann mein Frauchen nicht erst noch in 6 Jahren studieren.

MFG Uli

Rollo83

#11
Ich will aufjedenfall auch sobald wie möglich wenn ich wieder eingestellt werde eine Fernstudium zum Wirtschafsingenieur machen das muss irgendwie gehn.Ich hab auch öfter schon auf bundeswehr.de wenn Soldaten vorgestellt werden gelesen das sie ein Fernstudium absolvieren.

erdpichel

was du in deinem privaten machst, is ja auch mehr oder minder egal, die frage ist nur, ob die Bw/ der BFD dafür was springen lässt ;)
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

wolverine

#13
Die Kosten werden grundsätzlich getragen im Rahmen der Ansprüche während der Dienstzeit und selbst Freistellung ist im Rahmen dienstlicher Notwendigkeiten zu gewähren. Als Ermessensabspruch ist dessen Ablehnung begründungsbedürftig und diese Begründung wiederum juristisch voll überprüfbar. Antrag stellen und auf rechtsbehelfsfähigen Ablehnungsbescheid pochen wenn denn nicht genehmigt werden sollte! Ich werde während WÜ nicht müde auf die Ausnutzung der Ansprüche zu drängen und habe es schon zig mal durchgesetzt. Die Ermöglichung der vorgesehenen Weiterbildung ist ein Grundstein der Fürsorge und muss - richtig gemacht - gar nicht zum Nachteil des Dienstherrn sein. Ohne BFD wäre ich heute lange nicht was ich bin!!!
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

miguhamburg1

Lieber TE,

als SaZ 12 hat Ihre Frau schlicht Anspruch auf Berufsförderung, und zwar während und nach der Dienstzeit - Punkt -

In welcher Hinsicht man sich aus- oder weiterbilden möchte, bleibt jedem Soldaten selbst überlassen (Freiheit der Berufswahl) - Punkt -

Für die Art der zu unterstützenden Aus-/Fortbildung gibt es Voraussetzungen, die man einsehen kann und im Wesentlichen sicherstellen sollen, dass die Qualität der Durchführung und ggf. Abschlüsse dem Berufsbildungsgesetz u.a. entsprechen. Dies dürfte bei einem Studium der Fall sein. Insofern sollte Ihre Frau den schriftlichen Antrag stellen, das von ihr angestrebte Studium im Rahmen des BFD gefördert zu bekommen. Dann muss ihr der BFD einen Bescheid über diesen Antrag erteilen. Und sollte darin eine Ablehnung stehen, so können Sie das Einlegen von Rechtsmitteln prüfen, damit Ihre Frau zu ihrem Recht kommt.

Übrigens: Wenn Ihre Frau Mitglied im Bw-Verband ist, kann sie sich auch juristische Hilfe dort einholen...

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau