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Zusammenfassung

Autor wilma0815
 - 29. Oktober 2004, 10:16:00
Hallo alle zusammen!

Ich hab etwas gefunden, dass für den einen oder anderen wichitg sein könnte!

Das ist für alle wichtig die die folgenden Vorraussetzungen in den letzten 3 Jahren erfüllen:

* Alter: bis 25
* Eigene Wohnung (anerkannt durch die TrV)
* "bis auf weiteres" aus der Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft befreit
* auf Lehrgang oder im Auslandseinsatz gewesen

Hier das Problem:

Bei denjenigen wurde in dem Zeitraum während des Lehrgangs oder Auslandseinsatzes der Anrechnungsbetrag vom Grundgehalt abgerechnet.
Das heißt zum einen das man mehr Lohnsteuer bezahlt hat (was nicht das schlimmste ist, da man das evtl durch die Einkommensteuererklärung wieder rausholen kann) und das man zusätzlich diese ca. 90 Euro noch extra bezahlen musste.
Bei einem Auslandsaufenthalt von 6 Monaten kann man sich ja ausrechnen wieviel das ist.

Ich hab anbei das Urteil aus der Bundeswehrverbandszeitschrift rauskopiert und mit angehängt.

In dem Bericht steht dann noch das die eine der andere WBV das schon nicht mehr gemacht hat. Bei mir (WBV Nord) wurde es abgerechnet. Ich hab jetzt einen Antrag, wie in dem Bericht beschrieben, auf Auszahlung dieses Anrechnugsbetrages gestellt. Einen Zwischenbescheid habe ich auch schon bekommen.

Wer dazu noch fragen hat, kann mir gerne schreiben.

Ich hoffe damit einigen geholfen zu haben.

In diesem Sinne...