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Zitat von: sliderbp am 03. März 2010, 15:16:23Zitat von: snake99 am 02. März 2010, 16:42:16Zitat von: mailman am 02. März 2010, 16:33:33
Ich hab in meiner Jugendzeit so ab 18. auch an einem Abend 4 Maßen und noch ein paar Schnäpse getrunken. Aber da war das Fahrrad genauso zuhause wie das Auto.
Seh ich persönlich genauso!
Daher wäre ich auch dafür, wenn in Deutschland bundesweit 0,0 Promille beim Führen eines KFZ's oder Fahrrads gelten würden. Alkohol und das Bewegen eines Fahrzeugs im öffentlichen Strassenverkehr passen einfach nicht zusammen. Dafür kann einfach zu viel passieren ...
Oha, dann sollte man aber schnellstens den 1.Mai bzw. Vatertag abschaffen. Nur mal so zum thema Alkohol und Fahrrad fahren.
Und zur Alkoholsucht ... also ich habe in dem Alter 16-19 (Oberstufe eben) auch teilweise gesoffen wie ein Loch (und sicher nicht alleine). Aber ein Alkoholproblem wurde weder bei mir draus noch bei jemandem, der damals auch mit von der Partie war.
Zitat von: snake99 am 02. März 2010, 16:42:16Zitat von: mailman am 02. März 2010, 16:33:33
Ich hab in meiner Jugendzeit so ab 18. auch an einem Abend 4 Maßen und noch ein paar Schnäpse getrunken. Aber da war das Fahrrad genauso zuhause wie das Auto.
Seh ich persönlich genauso!
Daher wäre ich auch dafür, wenn in Deutschland bundesweit 0,0 Promille beim Führen eines KFZ's oder Fahrrads gelten würden. Alkohol und das Bewegen eines Fahrzeugs im öffentlichen Strassenverkehr passen einfach nicht zusammen. Dafür kann einfach zu viel passieren ...
Zitat von: sarah89 am 03. März 2010, 14:59:56
eijeijei, heikles thema....
ich glaube auch du solltest erstmal abwarten und schauen was bei rauskommt, jetzt hier rum zu munkeln was nun aus dir werden könnte und was nicht ist auch nicht das gelbe vom ei...
ich denke du solltest dir eine ausbildungstelle suchen, die dir wenigstens etwas zusagt, für den fall das du beim bund nicht angenommen wirst...falls du nicht sogar einen festen arbeitsplatz o.ä. hast...
Zitat von: Greif am 03. März 2010, 13:51:31Nein. Im Erziehungsregister stehen alle Strafen die nach JGG ( Gugendgerichtsgesetz ) ausgesprochen wurden ! JGG wird bis zum 18 Lebensjahr angewendet, kann
So jetzt hab ich mal ne Frage:
1.) Sind Erziehungsregister und BZR nicht das gleiche?
2.) Wenn nicht, hat die Bundeswehr dann auch Einsicht in das Erziehungsregister oder nur in das BZR?
3.) Und stimmt es, das Sozialstunden grundsätzlich in das Erziehungsregister dann eingetragen werden?
4.) Zum Abschluss: Steht in den Registern nur die Art der Straftat (zB "Sachbeschädigung") oder ist darin der gesamte Fall mit allen Details geschildert?
Gruß,
Greif
Zitat von: mailman am 02. März 2010, 16:33:33
Ich hab in meiner Jugendzeit so ab 18. auch an einem Abend 4 Maßen und noch ein paar Schnäpse getrunken. Aber da war das Fahrrad genauso zuhause wie das Auto.
Zitat von: david191 am 02. März 2010, 15:45:23
ja ok, aber ich bin ja nicht vorbestraft, bei Wikipedia steht das Erziehungsmaßregeln ( sozialstunden ) keine Strafe ist.
Und weil es nur im Erziehungsregister steht hat auch die BW keine Einsicht und ich muss es nicht offenbaren!
Zitat von: david191Gerade jeder jugendliche hat doch in seiner jugendzeit mal irgendeinen Schwachsinn gemacht!