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Bundeswehr-Bewerbung

Begonnen von david191, 16. Februar 2010, 17:14:40

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david191

Hallo Leute, ich habe mich jetz extra hier im Forum angemeldet, weil ich denke das mir hier jemand weiterhelfen kann, weil mir das einfach keine ruhe mehr lässt :((
Ich habe mich im August letzten Jahres bei der Bundeswehr als saz 8 ( Unteroffizierslaufbahn ) beworben. Eigentlich 9 Jahre , weil ich ggf die Chance habe ein sogenanntes "ZAW" zu machen.Aber nur wenn es halt klappt! Werde auch erst im März 18 jahre alt, und habe noch keine Ausbildung angefangen.
Ja als ich meine Bewerbung dem Wehrdienstberater gegeben habe hatte ich angegeben noch ein offenes verfahren laufen zu haben.
Als er sie dann zum ZNWg OSt geschickt hat musste ich 2-3 Wochen warten dann kam der Brief.
In dem Brief wurden noch Fehlende Unterlagen angefordert die ich nachzureichen habe, darunter - Erklärung zur Einsichtsnahme in die Strafakte, - Strafbefehle,Gerichtsurteile,Bußgeldbescheide und dass zur weiteren bearbeitung meine bewerbung die Einsicht in die Stafakte/Ermittlungsakte/Bewährungsheft erforderlich ist.
Ja bei dem Verfahren was noch offen war, habe ich 60 gemeinnützige Sozialstunden bekommen, weil ich besoffen mit dem Fahhrad auf der Straße gefahren bin.
ja und jetz bin ich gerade dabei die Stunden abzuleisten!
Aber mein Problem ist das ich schon 3 mal mist gebaut habe, und habe für alle 3 sachen sozialstunden bekommen ! Nun wollte ich wissen ob sich einer von euch mit dem Bundeszentralregister auskennt?! Weil in 2 von den Verfahren sah die Staatsanwaltschaft nach erbringung von Arbeitsleistungen von der Weiterverfolgung ab , und bei 1er Sache stand da , das die Staatsanwaltschaft nach erbringung von Arbeitsleistungen das Verfahren endgültig einstellte. Alle Verfahren gingen vor das Jugendgerichtsgesetz (JGG) und ich habe gehört dass dann nur im Erziehungsregister Eintragungen stehen wenn es nach "JGG" ging, und nicht im Zentralregister?? Also Wäre mein "BZR" sauber?? Ich kann nicht mehr ruhig schlafen ich möchte unbedingt zur Bundeswehr, und werde so ein scheiß nie wieder machen ! Meine Bewerbung liegt beim Rechtsberater der Bundeswehr und ich warte schon ca. 3 Monate auf den Nächsten Brief, und habe totale Angst eine schlechte Nachricht zu bekommen !   

mailman

Die Gründe die gegen eine Einstellung sprechen finden sich im Soldatengesetz.
Hierbei besonders § 38
http://www.gesetze-im-internet.de/sg/__38.html


Unabhängig davon macht sich sowas nirgendwo gut. Vor allem nicht beim Staat. Ich bin nur Laie würde aber sagen mit der Vorgeschichte dürfte es beim Staat grundsätzlich gelaufen sein.

wolverine

Trunkenheit in Straßenverkehr mit einem Fahrrad bedeutet doch über 1,6 oder?
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david191

ja es waren über 1.6 promille ! ich habe 1,84 "geblasen" und im blut waren 2 Promille ! Habe nie gedacht dass das eine Straftat ist , ist ja nichts weiter passiert! Aber dumm war es trotzdem !
Ja und von den oben genannten Straftaten die zur Nichteinstellung führen habe ich nichts!... Ich habe bei den 3 anderen sachen: Sachbeschädigung ( Tür kaputt gemacht )
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ( Mein Kumpel is mit einen Auto gefahren und hat ein anderes gerammt) das war meine erste Straftat, da gab es ein Mahnverfahre ( bei der Sache mit der Tür auch Mahnverfahren!) und einmal war ich vor ca- 2.5 Jahren an einer Schlägerei beteiligt , da wurde beim prozess die verhandlung abgebrochen und wir mussten Arbeitsstunden machen und das wurde dann eingestellt ... Ja und wie gesagt alles nach Gugengerichtsgesetz ! eigentlich steht das doch nirgendswo wenn das verfahren eingestellt wurde oder abgeshen wurde von der weiterverfolgung ?? oder irre ich mich da?? ... wie gesagt der Rechtsberater hat nur mein Führungszeugniss / Bundeszentralregister liegen , wo doch eigentlch nichts stehen dürfte oder ?? lg und danke für Antworten

wolverine

#4
Interessanter als Ihre Strafen dürfte Ihre Alkoholgewöhnung sein. Das BVerwG spricht bei Menschen, die mit 1,6 noch zu koordinierten Handlungen fähig sind von einer über das in geselligen Rahmen zu erwartende Trinkverhalten hinausgehenden Alkoholgewöhnung. Wenn Sie mit unter 18 und fast 2 noch das Fahrrad besteigen können, dürften Sie ein ordentliches Alkoholproblem haben. Und das weiß der Arzt bei der Musterung oder der Psychologe bei der Einstellung auch. Ich würde Ihnen drigend raten dieses Problem für sich selbst zu erkennen und anzunehmen. Ich würde zu einer Therapie und zu Alkoholabstinenz raten!
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sarah89

naja also ich glaube zu wissen, dass, verfahren die komplett abgeschlossen sind nach drei jahren aus dem register verschwinden...nun weiß ich aber nicht ob die evtl. gesondert gespeichert werden, sprich falls du dich mal der polizei bewerben willst o. in dem fall  beim bund...
bei der polizei kriegste deine unterlagen umgehend zurück und kannst aufwiedersehen sagen... nun weiß ich nicht wies beim bund ist... ich mein 1,8 - respekt mitm fahrrad....denke auch das du mit selbsterkenntnis und evtl. unterstützung anderer personen, institutionen punkten kannst, unerlaubtes entfernen vom unfallort genauso mist, zählt vielleicht noch zu jugendlichem leichtsinn, aber alles drei zusammen wirft echt nen mieses licht...
der psycholge fragt dich ja bei einem evtl. vorstellungsgespräch nach sünden in deiner jugend und selbsterkenntnis und auch dazu stehen sind nicht immer von nachteil....
probiers doch einfach mal und bewirb dich und dann wirste ja sehen was bei rauskommt...

wird david191/ er dann eigentlich zum gwd eingezogen oder wird er ausgemustert wegen straftaten? kenne mich da überhaupt nicht aus.... ??? ??? ??? ???
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mailman

Bei GWDL wird das in der Regel nicht so streng gsehen, denk ich mal.

david191

@ sahra89: Ich habe mich schon beworben, und meine Bewerbung liegt gerade beim Rechtsberater von der Bundeswehr in Köln.

Ja soweit ich weis muss jeder Deutsche seinen Gwd ableisten, auch mit Vorstrafen geht das noch, außer er hat solche Vorstrafen wie Wolverine schon mit dem Link eingefügt hat !
Sonst müsste das gehen. Aber da ich mich ja Verpflichten lassen möchte sieht es da ja schon ganz anders aus!
Ich weis nicht was dabei rauskommt, ich warte jetz schon seit ca 3 Monaten und noch länger! Aber ich hoffe sehr das ich noch die Chance erhalten werde und ich mir nicht alles mit dem scheiß versaut habe.. Aber das lääst mir kine ruhe, ich will unbedingt bescheid wissen so schnell wie möglich und hab auch schon 3 mal beim ZnWg angerufen , aber die Bewerbung liegt immer noch in köln.    bitte wenn sich jemand mit diesem thema gut auskennt dann schreibt mal bitte eine Antort. Ich wäre euch sehr sehr dankbar lg david

StOPfr

Zitat von: david191 am 19. Februar 2010, 10:38:56
...Aber das lääst mir kine ruhe, ich will unbedingt bescheid wissen so schnell wie möglich und hab auch schon 3 mal beim ZnWg angerufen , aber die Bewerbung liegt immer noch in köln.    bitte wenn sich jemand mit diesem thema gut auskennt dann schreibt mal bitte eine Antort. Ich wäre euch sehr sehr dankbar lg david
Eine Antwort kannst Du haben! Aber was jetzt?

Häufige Anrufe beim ZNwG bringen nichts. Dort wartet man auf die Rückmeldung des Rechtsberaters. So lange die nicht da ist "ruht" das Bewerbungsverfahren. Liegt die Stellungnahme vor wird das Verfahren zum Abschluss gebracht, - mit einer Einladung ins ZNwG oder mit einer Absage. Nach einer Absage erfolgt die Einberufung zum GWD, während mit der Einladung noch längst nicht alles klar ist.     
Ab sofort solltest Du den Rat von wolverine (16.02., 18.43 Uhr) beherzigen.

Jeder versteht Deine Unruhe, aber keiner kann hellsehen.
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wolverine

Wie gesagt: Zu der rechtlichen Problematik kommt die medizinisch-psychologische! Die bisherigen Eintragung stelle allesamt kein Einstellungshindernis dar. Bisher festigen Sie nur einen gewaltig schlechten Eindruck des Bewerbers. Drei (oder sogar noch mehr) Auffälligkeiten über einen längeren Zeitraum sind eben auch keine "einmalige Dummheit" sondern länger andauernde Rechtsuntreue. Sollte diese Hürde übersprungen werden kommt das Alkoholproblem. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (basierend auf wissenschaftlich-medizinischen Erkenntnissen) hat der Bewerber eine Alkoholauffälligkeit/-Krankheit. Diese wird auch bei den Untersuchungen bzw. in den zu führenden Gesprächen wahrscheinlich erkannt werden. Hier sehe ich auch das weit größere Problem wenn nicht bereits vorher hier wirksam gegengearbeitet wird.
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david191

ok, erstmal danke für eure Antworten! .. ich habe mich jetz nochmal schlau gemacht und erfahren dass Arbeitsstunden "Sozialstunden" Erziehungsmaßregeln sind, und
keine richtige Strafen sind ! Eintragungen im Bundeszentralregister/Führungszeugniss dürften also nicht vorhanden sein. Also wird der Rechtsberater demnach ein "sauberes"
Behördenführungszeugniss erhalten. Lediglich im Erziehungsregister stehen diese sachen, müssen aber laut: Wikipedia nicht offenbart werden, und außer Gerichte, Staatsanwälte
erhält daraus keiner Auskunft. ( Quellen: http://de.wikipedia.org/wiki/Erziehungsma%C3%9Fregel   und  http://de.wikipedia.org/wiki/Erziehungsregister


Das einzigste was sie wissen ist meine "Alkoholfahrt" mit dem Fahhrad. Die Strafe waren hierfür iist wie gesagt 60 Sozialstunden ( womit ich nächste Woche fertig bin ) ,
und 3 Termine an der Suchtberatung, wo ich in 2 Wochen den nächsten und letzten Termin habe. Nochmal zu den Alkohol zu kommen, ich denke nicht das ich Alkoholkrank bin, ich trinke zwar gerne mal einen aber wenn ich trinke nur am Wochenende! In der Woche garnichts und ich brauche auch den Alkohol nicht!! und wenn ich trinke dann nur! Bier und Mixgetränke, also keine "harten" Sachen. Abgesehen davon habe ich in meinen ganzen Leben noch nie Drogen genommen und rauchen tuh ich auch nicht. Alkohol habe ich jetz mal bei Drogen raus gelassen weil es ja erlaubt ist ;) lg david

wolverine

Zitat von: david191 am 25. Februar 2010, 11:44:37
nur! Bier und Mixgetränke, also keine "harten" Sachen.
Dann schildern Sie mal Menge und Zeit um auf einen Promillewert von fast 2.0 zu kommen!
Nehmen Sie einfach an, dass Sie ein Alkoholproblem haben. Es gibt mehr als nur den "regelmäßigen Pegeltrinker". Wenn Sie das für sich selbst nicht akzeptieren und sich weiter selbst betrügen, kann man Ihnen nicht und vor allem Sie sich selbst nicht helfen.
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sarah89

ich finds echt super das du zu der suchtstelle gehst, damit zeigst du zum einen schon mal einsicht und ich denke auch das sie dir das positiv anrechnen werden...

nichts hartes? nun ja zehn bier und fünf mixgetränke können auch hart sein...und wer jedes wochenende trinkt, neigt dazu ein risiko zu sein...ich weiß das klingt alles recht kacke ums mal auf deutsch zu sagen, aber versuche deinen konsum runter zu schrauben und auch nicht jedes we zu trinken...damit tust du dir selbst den größten gefallen und dein körper wirds dir danken...;O) mal nen bier schadet nicht.... 8)

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wolverine

Tut mir leid: Wer in diesem Alter solche Werte überhaupt erreicht und noch gerade stehen kann, sollte sich mit dem Gedanken anfreunden gar nicht mehr zu trinken! Wir könnten das jetzt einmal ausrechnen aber nicht einmal mit 20 Bier in kurzer Zeit erreicht man diesem Wert!
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david191

@ wolverine: Und es gibt auch sicherlich genug Soldaten die sich das Bier am WE schmecken lassen. Man muss nur wissen wie man damit umgeht , wie gesagt ich brauche den Alkohol nicht und kann ihn auch weglassen, aber wieso sollte ich, wenn ich finde das ich kein Alkoholproblem habe?? Außerdem kannst du mir hier nicht einfach so unterstellen dass ich ein Alkoholproblem habe du kennst mich doch garnicht! Ich hab eben mal hier einen Promilletest gemacht ( In wie fern dass richtig ist kann ich nicht beurteilen ) aber ich musste mein Gewicht ( 90 kg ) Größe ( 1,72) Zeitraum ( 6h ) und Menge ( habe ich mal 10 Bier 0.5l angegeben. Und raus kam ein Blutwert von 2,6 Promille! also keine 20 Bier! ;)An den Abend war ich mit meinen Kumpels unterwegs im Sommer und hatten halt gefeiert.Nun ich trottel hatte halt das Fahhrad dabei. Nun bitte wieder zum eigentlichen Thema!

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