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Zusammenfassung

Autor david191
 - 17. März 2010, 23:35:59
Ich muss mich hier nich mal melden ;) Habe heute nochmal beim ZNwG angerufen und nochmals nach den stand meiner Bewerbung nachgefragt.
Habe mich dieses mal mit einem sehr netten Mann unterhalten der mir sagte das meine Bewerbung noch immer beim Rechtsberater liegt!
Da habe ich gesagt das sie da schon ca.4 Monate liegt, da sagte er er habe zurzeit viel zutun und es gäbe Bewerber die schon seit 2008 warten müssen!!?
Naja ich habe ihn gesagt das ich "nur" Sozialstunden ableisten muss ( Habe jetz noch 10 Stunden ) und sagte das ich sie am Wochenende fertig hätte.
Er sagte dann das ich wenn ich fertig bin mit den Stunden die Einstellung des Verfahrens hinschicken soll, die schicken es dann dem Rechtsberater zu
und dann sollte es kein problem mehr geben :) Naja ich bin mal gespannt wenn ich die Einstellung am Freitag hinschicke wann ich dann Antwort bekomme . LG
Autor david191
 - 03. März 2010, 15:22:45
Zitat von: sliderbp am 03. März 2010, 15:16:23
Zitat von: snake99 am 02. März 2010, 16:42:16
Zitat von: mailman am 02. März 2010, 16:33:33
Ich hab in meiner Jugendzeit so ab 18. auch an einem Abend 4 Maßen und noch ein paar Schnäpse getrunken. Aber da war das Fahrrad genauso zuhause wie das Auto.

Seh ich persönlich genauso!
Daher wäre ich auch dafür, wenn in Deutschland bundesweit 0,0 Promille beim Führen eines KFZ's oder Fahrrads gelten würden. Alkohol und das Bewegen eines Fahrzeugs im öffentlichen Strassenverkehr passen einfach nicht zusammen. Dafür kann einfach zu viel passieren ...

Oha, dann sollte man aber schnellstens den 1.Mai bzw. Vatertag abschaffen. Nur mal so zum thema Alkohol und Fahrrad fahren.
Und zur Alkoholsucht ... also ich habe in dem Alter 16-19 (Oberstufe eben) auch teilweise gesoffen wie ein Loch (und sicher nicht alleine). Aber ein Alkoholproblem wurde weder bei mir draus noch bei jemandem, der damals auch mit von der Partie war.


Ganz genau!
Autor sliderbp
 - 03. März 2010, 15:16:23
Zitat von: snake99 am 02. März 2010, 16:42:16
Zitat von: mailman am 02. März 2010, 16:33:33
Ich hab in meiner Jugendzeit so ab 18. auch an einem Abend 4 Maßen und noch ein paar Schnäpse getrunken. Aber da war das Fahrrad genauso zuhause wie das Auto.

Seh ich persönlich genauso!
Daher wäre ich auch dafür, wenn in Deutschland bundesweit 0,0 Promille beim Führen eines KFZ's oder Fahrrads gelten würden. Alkohol und das Bewegen eines Fahrzeugs im öffentlichen Strassenverkehr passen einfach nicht zusammen. Dafür kann einfach zu viel passieren ...

Oha, dann sollte man aber schnellstens den 1.Mai bzw. Vatertag abschaffen. Nur mal so zum thema Alkohol und Fahrrad fahren.
Und zur Alkoholsucht ... also ich habe in dem Alter 16-19 (Oberstufe eben) auch teilweise gesoffen wie ein Loch (und sicher nicht alleine). Aber ein Alkoholproblem wurde weder bei mir draus noch bei jemandem, der damals auch mit von der Partie war.
Autor Greif
 - 03. März 2010, 15:15:10
Davon abgesehen bist du auch nicht vorbestraft, wenn irgendetwas im BZR steht. Das is dann "vorgeahndet" (so wurde es mir erzählt.) Vorstrafen landen dann im Führungszeugnis.
Autor RD
 - 03. März 2010, 15:13:52
Die Ergebnisse sind 3 Jahre gültig, nach dieser Zeit kannst du dich erneut bewerben.
Autor david191
 - 03. März 2010, 15:12:37
Was ich noch fragen wollte, kann ich falls ich abgelehnt werde gleich den Grundwehrdienst machen, und evtl. nach dem GWD nochmal bewerben? lg 
Autor david191
 - 03. März 2010, 15:12:08
Zitat von: sarah89 am 03. März 2010, 14:59:56
eijeijei, heikles thema....

ich glaube auch du solltest erstmal abwarten und schauen was bei rauskommt, jetzt hier rum zu munkeln was nun aus dir werden könnte und was nicht ist auch nicht das gelbe vom ei...
ich denke du solltest dir eine ausbildungstelle suchen, die dir wenigstens etwas zusagt, für den fall das du beim bund nicht angenommen wirst...falls du nicht sogar einen festen arbeitsplatz o.ä. hast...

Ja da hast du recht.Ich möchte schon gern zur Bundeswehr gehen, und warte halt auf die Antwort vom ZNwG.
Wenn ich in den nächsten 5-6 Wochen keinen bescheid habe werde ich mich wohl bewerben müssen!
Weil das Arbeitsamt ja auch wissen will was ich mache. :((
Autor sarah89
 - 03. März 2010, 14:59:56
eijeijei, heikles thema....

ich glaube auch du solltest erstmal abwarten und schauen was bei rauskommt, jetzt hier rum zu munkeln was nun aus dir werden könnte und was nicht ist auch nicht das gelbe vom ei...
ich denke du solltest dir eine ausbildungstelle suchen, die dir wenigstens etwas zusagt, für den fall das du beim bund nicht angenommen wirst...falls du nicht sogar einen festen arbeitsplatz o.ä. hast...
Autor david191
 - 03. März 2010, 14:36:46
Zitat von: Greif am 03. März 2010, 13:51:31
So jetzt hab ich mal ne Frage:

1.) Sind Erziehungsregister und BZR nicht das gleiche?
2.) Wenn nicht, hat die Bundeswehr dann auch Einsicht in das Erziehungsregister oder nur in das BZR?
3.) Und stimmt es, das Sozialstunden grundsätzlich in das Erziehungsregister dann eingetragen werden?
4.) Zum Abschluss: Steht in den Registern nur die Art der Straftat (zB "Sachbeschädigung") oder ist darin der gesamte  Fall mit allen Details geschildert?

Gruß,
Greif
Nein. Im Erziehungsregister stehen alle Strafen die nach JGG ( Gugendgerichtsgesetz ) ausgesprochen wurden ! JGG wird bis zum 18 Lebensjahr angewendet, kann
aber bis zum 21 Lebensjahr angewendet werden! Arbeitsstunden ( Sozialstunden ) ist keine Strafe sonden eine Erziehungsmaßregel und werden in das Erziehungsgregister eingetragen.
Im Bzr steht davon nichts drin. Jugendstrafen ab einen Jahr auf Bewährung landen dann glaube ich im Bzr.
Auskunftsberechtigt sind die Strafgerichte, Staatsanwaltschaften, die Behörden des Justizvollzugs, die Familien- und Vormundschaftsgerichte, die mit der Sorge um die Person betraut sind, die Jugendämter, die für die Erteilung von Waffen- und Sprengstofferlaubnissen zuständigen Behörden sowie die Gnadenbehörden.
Die Bundeswehr darf keine Einsicht nehmen! Sämtliche Eintragungen werden mit der Vollendung des 24. Lebensjahrs entfernt, wenn keine Freiheits-, Jugendstrafe oder ein Strafarrest in das Zentralregister eingetragen ist.
Eintragungen in das Erziehungsregister müssen nicht offenbart werden!
In den Registern wird denke ich mal nurdie Angebane zur Person, das Aktenzeichen und das Datum der Verhandlung ( Verwarnung ) etc. stehen.
Da ich in meinen Fällen immer "nur" Sozialstunden bekommen habe, kann ich mich als nicht vorbestraft bezeichnen.
Und wenn mich die BW (Psychloge) fragen sollte ob ich Vorbestraft bin, werde ich es verneinen.Aber wenn er fragt ob ich schonmal Gesetzlich in Konflikt geraten bin , muss ich leider ja sagen,
und es begründen.Die Bw hat bei meiner Bewerbung das Behördenführungszeugniss mit Bundeszentralregisterauszug gefordert. Ich hoffe mal das ich eine "Weiße Weste" habe.
Lg David


Autor Greif
 - 03. März 2010, 13:51:31
So jetzt hab ich mal ne Frage:

1.) Sind Erziehungsregister und BZR nicht das gleiche?
2.) Wenn nicht, hat die Bundeswehr dann auch Einsicht in das Erziehungsregister oder nur in das BZR?
3.) Und stimmt es, das Sozialstunden grundsätzlich in das Erziehungsregister dann eingetragen werden?
4.) Zum Abschluss: Steht in den Registern nur die Art der Straftat (zB "Sachbeschädigung") oder ist darin der gesamte  Fall mit allen Details geschildert?

Gruß,
Greif
Autor snake99
 - 02. März 2010, 16:42:16
Zitat von: mailman am 02. März 2010, 16:33:33
Ich hab in meiner Jugendzeit so ab 18. auch an einem Abend 4 Maßen und noch ein paar Schnäpse getrunken. Aber da war das Fahrrad genauso zuhause wie das Auto.

Seh ich persönlich genauso!
Daher wäre ich auch dafür, wenn in Deutschland bundesweit 0,0 Promille beim Führen eines KFZ's oder Fahrrads gelten würden. Alkohol und das Bewegen eines Fahrzeugs im öffentlichen Strassenverkehr passen einfach nicht zusammen. Dafür kann einfach zu viel passieren ...
Autor mailman
 - 02. März 2010, 16:33:33
Ich hab in meiner Jugendzeit so ab 18. auch an einem Abend 4 Maßen und noch ein paar Schnäpse getrunken. Aber da war das Fahrrad genauso zuhause wie das Auto.
Autor snake99
 - 02. März 2010, 16:32:07
Zitat von: david191 am 02. März 2010, 15:45:23
ja ok, aber ich bin ja nicht vorbestraft, bei Wikipedia steht das Erziehungsmaßregeln ( sozialstunden ) keine Strafe ist.
Und weil es nur im Erziehungsregister steht hat auch die BW keine Einsicht und ich muss es nicht offenbaren!

Falsch! Sie unterliegen der Pflicht zur wahrheitsgemässen Angaben zu ihrer Person. Wenn sie etwas verschweigen, weil SIE der Meinung sind, dass sie nicht verpflichtet sind es anzugeben, sind sie leider mit dieser Meinung auf dem Holzweg ;) Daher, seien sie ehrlich und bleiben sie bei der Wahrheit. Verschweigen von Tatsachen ist ein Täuschungsversuch und kann sehr negative Konsequenzen nach sich ziehen.  

Zitat von: david191Gerade jeder jugendliche hat doch in seiner jugendzeit mal irgendeinen Schwachsinn gemacht!

Nein, definitiv nicht! Ich habe zum Beispiel noch nie in meinem Leben etwas mit der Polizei direkt zu tun gehabt. Von allgemeinen Verkehrskontrollen und einer Beziehung mit einer Polizistin mal abgesehen ... :D
Autor mailman
 - 02. März 2010, 16:27:52
Ich weiß jetzt nicht ob die Bw da Einblick bekommt, das weiß wolverine sicher genauer..

Aber verschweigen ist auf jeden Fall der falsche Weg.
Autor david191
 - 02. März 2010, 15:45:23
ja ok, aber ich bin ja nicht vorbestraft, bei Wikipedia steht das Erziehungsmaßregeln ( sozialstunden ) keine Strafe ist.
Und weil es nur im Erziehungsregister steht hat auch die BW keine Einsicht und ich muss es nicht offenbaren!