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Autor Andi
 - 16. März 2010, 20:41:05
Zitat von: Kapton am 15. März 2010, 21:30:14
aber ich gehe mal davon aus das die EÜ u.a. für einen verwendungswechsel da ist wenn es jemandem in dem Bereich nicht so gefällt wie es hätte sein sollen.

Nein, die Eignungsübung ist dafür da, um aus Sicht der Bundeswehr zu überprüfen, ob der Soldat seiner Aufgabe gewachsen und dafür auch geeignet ist und aus Sicht des Soldaten, um zu gucken, ob die Tätigkeit den Vorstellungen entspricht. Erfüllt der Soldat die Anforderungen nicht wird die Eignungsübung von Seiten der Bundeswehr beendet (oder um bis zu 4 Monate verlängert), gefällt es dem Soldaten nicht beendet er selbst die Eignungsübung (Männer müssen - sofern noch kein Grundwehrdienst geleistet wurde - aber noch den Restgrundwehrdienst ableisten).

Gruß Andi
Autor Rollo83
 - 16. März 2010, 09:53:09
Die EÜ ist aber dazu da das die Bw gucken kann ob ihr neuer Soldat fähig und in der Lage ist dem Dienst und der Laufbahnanforderung nachzukommen.Das ganze natürlich auch von der Seite des neuen Soldates.Aber für einen Laufbahnwechsel ist die EÜ nicht gedacht so das man sich jede "Abteilung" mal angucken kann und nach 4 Monaten sagt "so, ich werd Spieß!".
Autor snake99
 - 15. März 2010, 21:58:01
Bei diesen Vorgängen ist man leider hin und wieder vom persönlichen Engagement des jeweiligen Zuständigen abhängig. Hier sollte ihr S1 der Ansprechpartner sein, ggf. könnten sie auch in direkten Kontakt mit der SDBw treten, doch dass könnte ihnen wiederum ihr S1 übel nehmen ...
Autor Kapton
 - 15. März 2010, 21:30:14
Da gebe ich Ihnen volkommen recht, ich wäre auch nicht böse drum wenn der wechsel nicht gehen würde, ist nur interesse halber, aber ich gehe mal davon aus das die EÜ u.a. für einen verwendungswechsel da ist wenn es jemandem in dem Bereich nicht so gefällt wie es hätte sein sollen. Und dann ist die sache noch die, das der eine Pers sagt das er von der S1 gesagt bekommen hat das der wechsel geht, und der andere bekommt von der S1 gesagt das es nicht geht. Also weiß neimand so richtig bescheid.

an wen könnte man sich denn da wenden um klarheit zu schaffen?

Gruß

Kapton
Autor snake99
 - 12. März 2010, 01:43:54
@Kapton

Auch für sie gilt das gleiche, was hier bereits im Thread geschrieben wurde.

Sie können einen Antrag stellen, doch das war's dann auch. Fakt ist, sie wurden als Fachdiener eingestellt und sie sind in der Bw fest als FD'ler eingeplant. Die Bw hat ca. 250.000 Soldaten ... sie kann aufgrund ihrer Personalgröße gar nicht auf jeden plötzlich auftretende Sonderwunsch eingehen.

Sehen sie es mal mit zivilen Augen. Wenn sie beim Unternehmen XY als KFZ Mechatroniker eingestellt werden, können sie auch nicht mal eben ins Büro wechseln, nur weil sie den Job dort evtl. schöner finden ;)  
Autor Kapton
 - 11. März 2010, 23:02:59
Hallo "Ulli76"

Ich bin bei einer Googlesuche, bezüglich Verwendungswechel, auf eine Diskusion gestoßen, in der Sie mit teilgenommen haben.
Es geht darum das ein Kamerad, ebenso wie ich, als Fluggerätemachaniker ausgebildet werden soll und Ihm der Truppendienst besser gefällt. Die kleinen unterschiede zwischen ihm und mir sind das ich KFZ-Mechatroniker gelernt habe und er Maschinenbauer, ER als Uffz FA eingestellt wurde und ich als normaler Uffz, und das ich mich noch in der Eignungsübung befinde.

Jetzt zu meiner geschichte:
Ich möchte ebenfals von dem Fach- in den Truppendienst wechseln und wie auch in der Diskusion angekündigt in ein Ausbildungsregiment als Ausbilder (bevorzugt für Grundwehrdienstleistende oder UGLer).

Sie fragten in der Diskusion welche gründe der "Dienstherr" hätte mich aus dem FD in den TD wechseln zu lassen. Also wenn ich das richtig mitbekommen habe ist das nur möglich wenn ich als Mannschafter eingestellt worden wäre. Meine frage ist nur ob ich nicht zum Flieger UA zurückgestuft werden kann (was den staat Geld erspart bis ich ausgebildet bin) um dann in der Truppendienst zu wecheln? Wie bereits angekündigt befinde ich mich noch in der EÜ.


Ich würde mich sehr über Ihre Antwor und evtl. Tipps freuen wie ich meinen Verwendungszweck wechseln kann.

Ich bedanke mich im voraus für Ihre Aufmerksamkeit.



Mit freundlichen Grüßen


Kapton
Autor wolverine
 - 21. Februar 2010, 17:43:06
So ist das ja auch richtig! Aber wenn es eben "Nein" lautet gibt es kein "Irgendwie muss es ja gehen!"
Autor OAHU
 - 21. Februar 2010, 17:17:51
Für was gibt es denn die Anträge für Verwendungswechsel?!
Und habe schon davon gehört, dass dies möglich sei...
Ich werde einfach mal nächste Woche zum Pers gehen und nachfragen...
mehr als ein ''nein'' kann ich nicht bekommen...
Danke trotzdem, für die Antworten...
Autor mailman
 - 20. Februar 2010, 15:23:13
Wie oft noch? Sie haben einen Vertrag unterschrieben für den Fachdienst. Das sie es sich anders vorgestellt haben ist der Bundeswehr relativ egal. Sie wurden als Feldewebel im Fachdienst eingestellt und haben ihre Verpflichtung zu erfüllen.
Autor wolverine
 - 20. Februar 2010, 12:11:24
Zitat von: OAHU am 20. Februar 2010, 09:55:37
Ja, es muss doch aber eine Möglichkeit geben zu wechseln...
Wieso?
Autor OAHU
 - 20. Februar 2010, 09:55:37
Ja, es muss doch aber eine Möglichkeit geben zu wechseln...
Ich werde nächste Woche mal zum Pers gehen und mich erkundigen..
Einen Antrag werde ich ja stellen dürfen, alles andere liegt dann nicht mehr in meiner Hand...
Autor xXRuDoLfXx
 - 19. Februar 2010, 18:41:21
Moin Moin

hatten letzte woche einen Hptm von der SDBW bei uns, und ein Kamerad von mir wollte im Prinzip das gleiche wie du vom Fachdiener in den Truppendienst.
Dann meinte der Hptm das das fast unmöglich ist in den Truppendienst zu wechseln weil deine Lehrgänge usw. schon alles geplant sind, außer du findest einen Tauschpartner.

Mkg RuDi
Autor OAHU
 - 19. Februar 2010, 07:39:58
Ja, ich weiß was ich rede.
Ich wurde am 01.10.09 als Uffz/FA eingestellt und habe nun die 4 monatige Eignungsübung hinter mir.
Ich hatte in Heide auf der USLw meinen Uffz_Lehrgang und demnächst muß ich nach Appen zum Fw-Lehrgang.
Autor erdpichel
 - 18. Februar 2010, 21:01:53
demnächst den Fw-Lehrgang vor der ZAW??? und vorher den Uffz-lehrgang???
wissen sie überhaupt was sie reden???
Autor OAHU
 - 18. Februar 2010, 20:19:32
Ja, aber ich habe meine ZAW noch nicht begonnen...
ich habe lediglich denn Uffz-Lehrgang und demnächst den Fw-Lehrgang...
deshalb hatte ich auch vor schnellstens vor einen Antrag auf Verwendungswechsel zu stellen.