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Autor RekrKp8
 - 06. April 2010, 16:40:13
Zitat von: MediNight am 06. April 2010, 13:47:08
Die Dienstzeit wurde vom betreffenden Kameraden selbst verkürzt! Da muss man gar nichts weiter tun! Und mit "glaube ich nicht" hatte ich genau das von "Andi" beschriebene Szenario einer Dienstzeitanpassung durch die SDBw gemeint ;) !

Klar, ich habe vergessen zu schreiben, dass ich das jetzt auch so gelesen habe!
Autor Andi
 - 06. April 2010, 14:37:28
Zitat von: RekrKp8 am 06. April 2010, 13:22:30
Ich würde vom Wegfallen der Ansprüche absehen, sprich die Dienstzeit nicht verkürzen.

Wie schon geschrieben, das ist keine "Maßnahme", sondern eine Folge des Handelns. Wenn beispielsweise ein SaZ 12 einen Tag unerlaubt dem Dienst ferngeblieben ist, hat er sich dadurch selber zum SaZ 12 minus einen Tag, also zu einem versorgungstechnischen SaZ 8 + X gemacht, weil er den Tag nicht gedient hat, seine Dienstzeitfestsetzung aber weiterhin auf einen bestimmten Tag terminiert ist.

Gruß Andi
Autor MediNight
 - 06. April 2010, 13:47:08
Die Dienstzeit wurde vom betreffenden Kameraden selbst verkürzt! Da muss man gar nichts weiter tun! Und mit "glaube ich nicht" hatte ich genau das von "Andi" beschriebene Szenario einer Dienstzeitanpassung durch die SDBw gemeint ;) !

Das ist bei der Bundeswehr (fast) wie im "richtigen Leben" auch: Den wenigsten Leuten wird in die Hosen gesch...en, die meisten erledigen das immer noch selbst :D ! Aber alle wundern sich, dass es danach stinkt ;) !
Autor RekrKp8
 - 06. April 2010, 13:22:30
Es gab Soldaten, die einen Anspruch auf BFD-Maßnahmen hatten (letzten 2 Jahre der Dienstzeit) und der Einheit fernblieben. Die Einheit dachte, er sei auf einer BFD-Maßnahme, stattdessen war er aber einfach zu Hause. Das meinte ich.

Ansonsten kann ich Deiner Argumentation durchaus folgen. Ich sehe es dennoch weniger streng. Obwohl natürlich gleich zehn Tage EA heftig sind.

Wenn es ein Automatismus bei der Bearbeitung ist, braucht MediNight ja nicht schreiben, er "glaubt nicht", dass die Bw ihn nachdienen lässt. Für mich las sich das so, als käme es eventuell sogar in Betracht, aber die Bw weiß ja, dass sie Geld sparen kann und würde es deshalb ausnutzen.

Ich würde vom Wegfallen der Ansprüche absehen, sprich die Dienstzeit nicht verkürzen.
Autor wolverine
 - 06. April 2010, 13:02:37
So, und nachdem wir jetzt alle Liebenswürdigkeiten ausgetauscht haben überlassen wir die Entscheidungsfindung dem zuständigen Disziplinarvorgesetzten, der eben nicht umsonst frei in dieser ist! Ich bin mir sicher, dass er die entsprechenden Vorschriften und Erlasse sowie die näheren Umstände kennt und all dieses angemessen berücksichtigen wird! Das ist nämlich sein Job und nicht unserer hier!
Autor Andi
 - 06. April 2010, 13:00:11
Zitat von: RekrKp8 am 06. April 2010, 12:38:32
Ob die Bundeswehr so schlau ist, bezweifle ich.

Das ist ein Automatismus bei der Abarbeitung der Disziplinarsache und hat nichts mit "schlau sein" zu tun.

Zitat von: RekrKp8 am 06. April 2010, 12:38:32Die Maßnahmen sind vom BFD genehmigt, es ist eingeleitet usw.

Richtig, und bis zu dem Punkt an dem sich der Soldat um seine Ansprüche gebracht hat war das auch alles richtig. Sobald aber feststeht, dass keine Ansprüche mehr bestehen darf die Maßnahme nicht mehr fortgeführt werden und ggf. muss eine Schadensbearbeitung eingeleitet werden.

Zitat von: RekrKp8 am 06. April 2010, 12:38:32Ich glaube nicht, dass die Ansprüche sinken, dass wäre eine unverhältnismäßige, sozialrechtlich bedenkliche Maßnahme.

Das ist weder unverhältnismäßig, noch sozialunverträglich und erst recht keine Maßnahme im sanktionierenden Sinne, das ist ein Automatismus, welcher ausschließlich auf dem Verhalten des Soldaten beruht.
Sozialunverträglich und unverhältnismäßig wäre es, wenn ein Soldat/Bürger vom Staat, also von der Volksgemeinschaft, für sein Fehlverhalten auch noch belohnt werden würde, indem es Zahlungen ohne Anspruch gäbe. Du verkehrst hier gerade einen Täter zum Opfer.

Zitat von: RekrKp8 am 06. April 2010, 12:38:32Arrest fände ich auch situationsbedingt falsch.

Gerade in dieser Situation (viele Freiheiten, wenig Dienstaufsicht während der Fachschulzeit) ist der Arrest wohl nicht nur angemessen, sondern auch anzuraten. Hier ist insbesondere auch die Wirkung auf Kameraden zu bedenken - die Wehrdisziplinarordnung konzentriert sich auf die Aufrechterhaltung der militärischen Ordnung insgesamt und stellt diese in den Vordergrund, vor dem Erziehungsgedanken am Einzelnen.

Zitat von: RekrKp8 am 06. April 2010, 12:38:32Eher "saftige" Geldstrafe,

...Disziplinarbuße (!), und ich würde wahrscheinlich auf Arrest und Geldbuße gleichzeitig entscheiden.

Zitat von: RekrKp8 am 06. April 2010, 12:38:32nachdienen im Anschluss an die BFD-Maßnahme und gut.

Nachdienen ist bei SaZ schlicht nicht vorgesehen. Alles was hier geht ist die Beantragung einer Dienstzeitverlängerung, der die SDBw zustimmen muss und zu dem der Disziplinarvorgesetzte Stellung nehmen muss. Aber wieso sollte die Bundeswehr das machen? Das wäre wieder eine vööllig unangebrachte Belohnung von Fehlverhalten.

Zitat von: RekrKp8 am 06. April 2010, 12:38:32Er sieht seinen Fehler ein, hat sein Gehirn ausgeschaltet damals und bereut.

Und?

Zitat von: RekrKp8 am 06. April 2010, 12:38:32Er bleibt ja nicht einfach zu Hause, ohne BFD-Maßnahme.

Hä?

Gruß Andi
Autor MediNight
 - 06. April 2010, 12:55:55
RekrKp8, was Sie empfinden ist das eine, was im Wehrstrafgesetz steht, das andere ;) ! Und dort steht zum Tatbestand der eigenmächtigen Abwesenheit (§ 15 WStG) definitv NICHTS von einer Geldstafe! Dass die Tage der EA dann von den bezügen einbehalten werden ist nur recht und billig und dass sich damit die Wehrdienstzeit von SaZ 8 auf "SaZ 7 plus" verkürzt, eine logische Konsequenz! Und damit reduzieren sich die BFD-Ansprüche nun einmal entsprechend! Das hätte man mit ein wenig Phantasie und Gesetzeskunde auch selbst herausfinden können!

Und ... ich habe tagtäglich mit den mir unterstellten Soldaten in Disziplinarangelegenheiten zu tun und behandle daher immer alle Soldaten gleich! Und bei mir gibt es für so eine "Luftnummer" eben 14 Tage Arrest!

BTW: Der Unterschied zwischen einer Dose Chappy und sehr vielen deutschen Soldaten ist immer noch der, dass es Chappy jetzt auch mit Hirn gibt ;) !
Autor RekrKp8
 - 06. April 2010, 12:38:32
Ob die Bundeswehr so schlau ist, bezweifle ich. Die Maßnahmen sind vom BFD genehmigt, es ist eingeleitet usw. Ich glaube nicht, dass die Ansprüche sinken, dass wäre eine unverhältnismäßige, sozialrechtlich bedenkliche Maßnahme. Arrest fände ich auch situationsbedingt falsch. Eher "saftige" Geldstrafe, nachdienen im Anschluss an die BFD-Maßnahme und gut. Er sieht seinen Fehler ein, hat sein Gehirn ausgeschaltet damals und bereut. Ich hoffe, der Disziplinarvorgesetzte ist ein Mensch.

Er bleibt ja nicht einfach zu Hause, ohne BFD-Maßnahme.
Autor MediNight
 - 06. April 2010, 12:21:49
Ich glaube nicht, dass die Bundeswehr Sie "nachdienen" lässt! Schließlich waren es ja SIE und niemand anderes, der eigenmächtig abwesend gewesen ist und sich damit um die BFD-Ansprüche eines SaZ 8 gebracht hat! Durch Ihre "Kommödie" sparen Sie der Bundeswehr einen haufen Geld ein, warum sollte sie Sie daher "nachdienen" lassen?

Fakt ist: Sie haben Sich wohl ins Knie gef...t und werden jetzt mit den Konsequenzen leben müssen! Die Konsequenzen sind: 1. Kein Geld für die Tage, an denen Sie EA waren! 2. Verkürzung von SaZ 8 auf SaZ 7 plus mit Reduktion Ihrer BFD-Ansprüche auf die eines SaZ 6! 3. Diszilinare Maßnahme wegen der EA; wobei ich hier ganz klar zum Arrest tendiere!

Ob Ihnen das Ganze leid tut, wird Ihren DV sehr wahrscheinlich nur sehr periphär tangieren ;) !
Autor Barras
 - 06. April 2010, 09:50:32
Ist doch nicht wichtig. Kann nur sagen, dass ich das echt bereue, aber naja. Dieser Fehler kommt mich nun teuer zu stehen denke ich. -.- Wie verhält sich das mit dem Nachdienen?
Autor RekrKp8
 - 06. April 2010, 09:35:25
Das gibts ja so nicht. Sie müssen sich ja in der Einheit krankmelden und mit dem Krankenmeldeschein beim Truppenarzt vorstellig sein. Der befindet dann, ob Sie krank sind und von welchen Diensten sie befreit werden sollten. Der Einheitsführer entscheidet dann auf Grundlage der Empfehlung des Truppenarztes. Also einfach zu Hause bleiben geht natürlich nicht.
Autor Misa*
 - 06. April 2010, 09:26:11
Hätte zu den Abwesenheitstagen auch noch eine Frage.
Sind darin Krankheitstage enthalten, an denen man wegen schlechtem Befinden nicht kommen konnte oder weil mein einfach keinen "Bock" dazu hatte?

Autor Barras
 - 06. April 2010, 01:01:01
Hm. Wie funktioniert das mit dem Nachdienen? Geht das so einfach, wenn ich mich dazu bereit erkläre?
Autor Andi
 - 05. April 2010, 21:40:09
Sehr interessant dürfte auch die Tatsache sein, dass mit der eigenmächtigen Abwesenheit auch kein Status als SaZ 8 Sondern nur noch ein Status als SaZ 7+X vorliegt, wenn die Tage nicht nachgedient werden. Das hat dann unmittelbare Auswirkungen auf BFD Ansprüche, Übergangsgebührnisse und -Beihilfe, die alle nur noch wie bei einem SaZ 6 berechnet werden. Der Aufenthalt an der Bw Fachschule könnte also bald ein jähes Ende haben.

Gruß Andi
Autor wolverine
 - 05. April 2010, 18:18:47
Sollte man auch nicht, damit es kein "Geschäft" wird: Oftmals kann ein GWDL an einem Tag mehr verdienen als seinen Wehrsold für diesen Tag. Dann könnte man sonst auf die Idee kommen fernzubleiben und arbeiten zu gehen. Und was für den GWDL gillt muss aus Gleichbehandlungsgründen auch für den SaZ gelten.