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Autor ulli76
 - 10. Mai 2010, 16:11:10
Ne, man wird vorher gefragt, ob man mit oder ohne Widerspruchsmöglichkeit will. Einschränkungen gibt´s nur bei den Eignungsübenden (also die, wo mit höherem Dienstgrad eingestellt werden), ansonsten kann das jeder so machen wie er will.
Autor crazykid33
 - 10. Mai 2010, 16:02:42
Wie darf Ich mir das vorstellen...
wir jeder gefragt ob er das möchte?
gibts da irgendwelche Einschränkungen (außer das Geld)?
und gibts da begrenzte Stellen?
Autor ulli76
 - 10. Mai 2010, 15:00:41
Ne, is bei uns Frauen genau so.
Also wir können mit Widerrufsrecht unterschreiben, bekommen vom ersten Tag an das normale Gehalt und können bei einer Kündigung quasi direkt weg- also ohne die 9 MOnate voll zu machen.
Autor mailman
 - 10. Mai 2010, 14:55:33
Ich denke Frauen, hab schon ein Widerrufsrecht, werden aber wohl die ersten 6 Monate nicht bezahlt wie ein GWDLer.

Ist aber nur ne Vermutung un wahrscheinlch falsch :D
Autor crazykid33
 - 10. Mai 2010, 14:43:35
Gibts eig. auch für Frauen Wiederrufsrecht?
Autor apollo98
 - 09. Mai 2010, 20:34:06
Zitat von: mailman am 09. Mai 2010, 15:54:25
Dafür stehen sie dann nach 6/9 Monate an der Wache und lachen, wenn du merkst das du aus dem Vertrag nicht rauskommst und Geld nicht alles ist.

;D  ;D  ;D  Du hast ja so recht!
Autor mailman
 - 09. Mai 2010, 15:54:25
Dafür stehen sie dann nach 6/9 Monate an der Wache und lachen, wenn du merkst das du aus dem Vertrag nicht rauskommst und Geld nicht alles ist.
Autor 2010
 - 09. Mai 2010, 15:53:19
Am 4 oder 5 Tag wirst Du Deinen Eid ablegen, bekommst Deine E. Urkunde und a Konto 1000 bis 1200 Euro in die Hand gedrückt.
Deinen wehrpflichtigen Stubenkumpels kommen dann die Tränen.
Autor Lamont
 - 09. Mai 2010, 15:12:07
Hallo,
wann bekommt man denn die Ernennungsurkunde??
Autor nick88
 - 08. Mai 2010, 20:34:34
Die Ernennung erfolgt durch Annahme der Ernennungsurkunde.
Autor apollo98
 - 06. Mai 2010, 22:10:00
Wahrscheinlich etwas umständlich von mir formuliert, aber wir meinen wohl fast das selbe. Für den Fragesteller bedeutet es, daß er erst ab Annahme der Urkunde als Zeitsoldat verpflichtet ist.

(1) Das Wehrdienstverhältnis beginnt

1. bei einem Soldaten, der auf Grund des Wehrpflichtgesetzes zum Wehrdienst einberufen wird, mit dem Zeitpunkt, der nach Maßgabe des Wehrpflichtgesetzes für den Diensteintritt festgesetzt wird,

2. bei einem Soldaten, der nach dem Vierten Abschnitt zur Dienstleistung herangezogen wird, mit dem Zeitpunkt, der im Heranziehungsbescheid für den Diensteintritt festgesetzt wird,

3. bei einem Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit mit dem Zeitpunkt der Ernennung,

4. in allen übrigen Fällen mit dem Dienstantritt.

Autor Andi
 - 06. Mai 2010, 21:48:53
Zitat von: apollo98 am 06. Mai 2010, 20:13:51
Das Wehrdienstverhältnis und somit auch die Verpflichtung bei einem Soldaten auf Zeit beginnt mit der Ernennung.

Nein, das sieht das Soldatengesetz glücklicherweise anders:
§ 1 Soldatengesetz
"Begriffsbestimmungen
(1) Soldat ist, wer auf Grund der Wehrpflicht oder freiwilliger Verpflichtung in einem Wehrdienstverhältnis steht.[...]

Gefordert ist also die Wehrpflicht oder eine freiwillige Verpflichtung. Das Wehrdienstverhältnis beginnt im Falle von Wehrpflichtigen mit dem im Einberufungsbescheid genannten Zeitpunkt, bei SaZ/BS mit dem Dienstantritt. Der Verwaltungsakt der Ernennung definiert nur die Art des Wehrdienstverhältnisses. Die soldatischen Rechte und Pflichten hat ein SaZ/BS aber ab dem Moment in dem er seinen Dienst antritt (alles andere wäre sonst schlicht in der Praxis nicht umsetzbar, sonst müsste die Ernennung innerhalb der ersten Minuten nach Dienstantritt erfolgen). Wird die Ernennung nicht durchgeführt wird das Wehrdienstverhältnis aufgelöst, weil es dann keine freiwillige Verpflichtung mehr gibt.

Gruß Andi
Autor apollo98
 - 06. Mai 2010, 20:13:51
Das Wehrdienstverhältnis und somit auch die Verpflichtung bei einem Soldaten auf Zeit beginnt mit der Ernennung. Wenn die Annahme der Urkunde verweigert wird, kommmt es nicht zur Verpflichtung. Ungediente Wehrpflichtige müssen dann ihren GWD ableisten. (vgl. ZDv 14/5)
Autor Andi
 - 06. Mai 2010, 19:41:30
Zitat von: nick88 am 05. Mai 2010, 21:03:09
die Verpflichung beginnt mit der Annahme der Ernennungsurkunde zum SaZ.

Nein, die Verpflichtung beginnt mit dem Dienstantritt, sonst wären alle SaZ vom Dienstantritt bis zur Ernennung nämlich keine Soldaten. ;)

Gruß Andi
Autor sxdx
 - 05. Mai 2010, 23:40:03
ok, vielen dank für die vielen hilfreichen antworten.