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Ab wann ist man wirklich "verplichtet"?

Begonnen von sxdx, 05. Mai 2010, 10:23:14

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sxdx

Moin!

Ich hab im Mai einen Einstellungstest zum freiwilligen Dienst als Feldwebel im Allgemeinen Fachdienst. Vorrausgesetzt ich bestehe den Test und der Einplaner schlägt mir eine Stelle vor und ich sage zu: Ist das dann schon für mich verbindlich? Oder bekommt man später noch einen Bescheid? Ab welchem Zeitpunkt ist man den nun wirklich verplichtet?
Kann man das vor Dienstantritt noch "absagen" oder sogar abbrechen? Welche möglichkeiten hat man diesbezüglich? Ich bin 25 und somit eigentlich nicht mehr Wehrplichtig, falls das einen Einfluss haben sollte.
Denn bei mir ist folgendes Problem: Ich warte u.a. noch auf das Ergebnis eines anderen Einstellungstestes und hab im Juni noch einen bei der Polizei. Und da möchte ich mir natürlich noch alle Möglichkeiten offen halten wo ich den letzten Endes anfange.

Schon mal vielen dank für hilfreiche Antworten!

2010

Du hast beim Einplaner 2 Möglichkeiten.
1. ohne Wirderruf, dann kann nur der BW die entlassen
2. mit 6 monatigem Widerruf, dann kannst Du von heute auf morgen Deine Sachen packen.
Aber mit Widerruf bekommst Du weniger Geld.
Das werden Dir die Experten hier im Forum genau sagen können, da ich mich damit nicht befasst habe.
Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung.

mailman

Es gibt noch die Eignungsübung bei Einstieg mit höherem Dienstgrad bei der man auch sofort aufhören kann.
Mit Widerruf bekommt man zwar weniger Geld, spart aber im Endeffekt auch viel.
Zudem entfällt bei Wiedereinstellern wohl die Verpflichtung mit Widerruf.

Bei Einstellung ohne Widerruf dürfte man ab Erhalt der Erennungsurkunde, die man in der Regel unmittelbar nach Dienstantritt erhält, verpflichtet sein.

ulli76

Man kann bis zum Dienstantritt jederzeit von seiner Verpflichtung zurücktreten.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

nick88

die Verpflichung beginnt mit der Annahme der Ernennungsurkunde zum SaZ.

sxdx


Andi

Zitat von: nick88 am 05. Mai 2010, 21:03:09
die Verpflichung beginnt mit der Annahme der Ernennungsurkunde zum SaZ.

Nein, die Verpflichtung beginnt mit dem Dienstantritt, sonst wären alle SaZ vom Dienstantritt bis zur Ernennung nämlich keine Soldaten. ;)

Gruß Andi
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apollo98

Das Wehrdienstverhältnis und somit auch die Verpflichtung bei einem Soldaten auf Zeit beginnt mit der Ernennung. Wenn die Annahme der Urkunde verweigert wird, kommmt es nicht zur Verpflichtung. Ungediente Wehrpflichtige müssen dann ihren GWD ableisten. (vgl. ZDv 14/5)
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

Andi

Zitat von: apollo98 am 06. Mai 2010, 20:13:51
Das Wehrdienstverhältnis und somit auch die Verpflichtung bei einem Soldaten auf Zeit beginnt mit der Ernennung.

Nein, das sieht das Soldatengesetz glücklicherweise anders:
§ 1 Soldatengesetz
"Begriffsbestimmungen
(1) Soldat ist, wer auf Grund der Wehrpflicht oder freiwilliger Verpflichtung in einem Wehrdienstverhältnis steht.[...]

Gefordert ist also die Wehrpflicht oder eine freiwillige Verpflichtung. Das Wehrdienstverhältnis beginnt im Falle von Wehrpflichtigen mit dem im Einberufungsbescheid genannten Zeitpunkt, bei SaZ/BS mit dem Dienstantritt. Der Verwaltungsakt der Ernennung definiert nur die Art des Wehrdienstverhältnisses. Die soldatischen Rechte und Pflichten hat ein SaZ/BS aber ab dem Moment in dem er seinen Dienst antritt (alles andere wäre sonst schlicht in der Praxis nicht umsetzbar, sonst müsste die Ernennung innerhalb der ersten Minuten nach Dienstantritt erfolgen). Wird die Ernennung nicht durchgeführt wird das Wehrdienstverhältnis aufgelöst, weil es dann keine freiwillige Verpflichtung mehr gibt.

Gruß Andi
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apollo98

Wahrscheinlich etwas umständlich von mir formuliert, aber wir meinen wohl fast das selbe. Für den Fragesteller bedeutet es, daß er erst ab Annahme der Urkunde als Zeitsoldat verpflichtet ist.

(1) Das Wehrdienstverhältnis beginnt

1. bei einem Soldaten, der auf Grund des Wehrpflichtgesetzes zum Wehrdienst einberufen wird, mit dem Zeitpunkt, der nach Maßgabe des Wehrpflichtgesetzes für den Diensteintritt festgesetzt wird,

2. bei einem Soldaten, der nach dem Vierten Abschnitt zur Dienstleistung herangezogen wird, mit dem Zeitpunkt, der im Heranziehungsbescheid für den Diensteintritt festgesetzt wird,

3. bei einem Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit mit dem Zeitpunkt der Ernennung,

4. in allen übrigen Fällen mit dem Dienstantritt.

Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

nick88


Lamont


2010

Am 4 oder 5 Tag wirst Du Deinen Eid ablegen, bekommst Deine E. Urkunde und a Konto 1000 bis 1200 Euro in die Hand gedrückt.
Deinen wehrpflichtigen Stubenkumpels kommen dann die Tränen.
Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung.

mailman

Dafür stehen sie dann nach 6/9 Monate an der Wache und lachen, wenn du merkst das du aus dem Vertrag nicht rauskommst und Geld nicht alles ist.

apollo98

Zitat von: mailman am 09. Mai 2010, 15:54:25
Dafür stehen sie dann nach 6/9 Monate an der Wache und lachen, wenn du merkst das du aus dem Vertrag nicht rauskommst und Geld nicht alles ist.

;D  ;D  ;D  Du hast ja so recht!
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

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