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Zusammenfassung

Autor franklin84
 - 02. Juni 2010, 10:44:54
Also hab im ZNwG angerufen, wie gesagt es ist jetz nicht so schlimm ,ne Dummheit wars es trotzdem. ich soll es halt so schnell wie möglich begleichen und dann wars das, ich soll halt oben in der Einheit noch bescheid sagen das ich das in der ZNwG gemeldet hab und bezahlt ist ...
Danke an alle die geantwortet haben
Autor mailman
 - 01. Juni 2010, 16:54:57
ZitatJetz war ich gestern 31.05.10 auf einer Bergkirchweih, da ich Autofahren musste hab ich mich auf ein 0,5 l Bier und nen Radler innerhalb ca. 3,5 - 4 std. beschränkt  .... ich würde von der Polizei aufgehalten und das Ergebnis war  genau 0,5 Promille ...(das hat mich verwundert,der Polizist meinte das bier sei meist bischen stärger )  jetz ist es so, dass genau ab 0,5 Promille  es ein einmonatiges Fahrverbot gibt, und ich irgendwie Angst hab, dass es da richtig Schwierigkeiten gibt..
.

Natürlich muss man das melden.
Sicher das sowas eine OWI ist? Dachte immer Fahren unter Alkhol ist eine Straftat. Naja das tut ja nichts zur Sache. Melden und dsas gilt auch in Zukunft.

Probleme gäbe es wohl erst wenn der Führerschein länger weg wäre, aber das ist nur eine Mutmaßung
Autor RekrKp8
 - 01. Juni 2010, 16:44:38
Es wird ja erst geprüft, ob Du trotz des Vorfalls eingestellt werden kannst. Wenn ja, alles in Butter. Deswegen melde es. Wenn nein, kommt es irgendwann sowieso raus und dann ist der Ärger noch größer.
Autor franklin84
 - 01. Juni 2010, 15:26:39
es ist ja keine Straftat sondern eine Ordnungwiedrigkeit.... natürlich war das blöd , ach was sag ich scheise,
es besteht ja während des Aga  monat den schein abzu geben für einen Monat und dann wars das auch scho wieder .....Ob man das eben eine Ordnungswiedrigkeit  beim Bund genauso Schwer gesehen wird wie eine Straftat, ich denke das wird mir nicht als erstes passieren, nur wie eben damit umgegangen wird, würde mich interessieren...
Autor BulleMölders
 - 01. Juni 2010, 15:02:58
Als erstes mal bis du Verpflichtet das zu melden. Tust du das nicht und du wirst eingestellt und es kommt später raus und du hättest aufgrund der Tatsache nicht eingestellt werden hast du einen Einstellungsbetrug begangen und bist schneller wieder raus als dir lieb ist.

Ob das zu Schwierigkeiten führt wird dir hier keiner sagen können. Hängt erst mal von der Strafe ab die du bekommst und natürlich von der Beurteilung des Falles durch einen Rechtsberater. Solche Beurteilungen sind dann immer ganz individuell und deshalb kann keiner was zu Ausgagng sagen.

Auf jeden Fall solltest du das laufende Verfahren schnellstmöglich dem ZNwG melden.
Autor Frank
 - 01. Juni 2010, 13:41:27
Hallöchen....
ich hätte da mal ne frage....
kleine Vorgeschichte....
Ich war in der ZNwG und habe eine Einstellung vorerst in der Unteroffizierslaufbahn bekommen .... da keine Feldwebelstelle mehr frei war....ich hab alles unterschrieben usw.... meine Eignungsprüfung beginnt am 1.07.10
Jetz war ich gestern 31.05.10 auf einer Bergkirchweih, da ich Autofahren musste hab ich mich auf ein 0,5 l Bier und nen Radler innerhalb ca. 3,5 - 4 std. beschränkt  .... ich würde von der Polizei aufgehalten und das Ergebnis war  genau 0,5 Promille ...(das hat mich verwundert,der Polizist meinte das bier sei meist bischen stärger )  jetz ist es so, dass genau ab 0,5 Promille  es ein einmonatiges Fahrverbot gibt, und ich irgendwie Angst hab, dass es da richtig Schwierigkeiten gibt...

1.Wie geh ich jetz am besten vor, muss ich das jetz in der ZNwG melden oder nicht?
2. Gibts da jetz größere Schwierigkeiten wenn ichs meld.....?
Bitte um eine schnelle Antwort.... 
Dnake vorab.....
Autor Boschie007
 - 11. Oktober 2007, 18:51:28
Das war am 3.September 07.

Kleine Frage ...welche durchaus blöd erscheinen kann..: Welchen Hinweis wolltest du damit geben?
SVG= Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen?? (habe ich u.a. bei google so gefunden)
Oder meinst du die Straßenverkehrsverordnung = StVO? 

Gruß!


Autor wolverine
 - 11. Oktober 2007, 17:19:10
Nein - so etwas erfährt die Bw über die ZMK wenn die Frage Bw-Führerschein ansteht ;). Wann war denn der "Ampelverstoß" (so ´rein interessehalber unter Hinweis auf § 26 SVG ;D)
Autor Boschie007
 - 11. Oktober 2007, 08:50:43
so, ab 2.1.08 bin ich nun eingeplant. habe also u.a. auch die Belehrungsunterlagen bekommen, die unterschrieben werden müssen. Unter Anderem wird bei mir eine Sicherheitsüberprüfung gemacht, und das Führugszeugniss und eine Unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister eingeholt wird. Ausserdem bestätige ich das gegen mich keine polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen, strafgerichtlichen oder sonstige strafrechtliche Ermittlungsverfahren laufen.
Da ich bisher noch nichts weiter von der Anzeige (Ordnungswidrigkeit wegen der Roten Ampel, s.o.) gehört habe, habe ich alles mit gutem Gewissen unterschrieben. Ich weiß ja nicht ob ich überhaupt noch mal was höre, oder ob ich ein Bußgeld bekomme oder was auch immer. Sollte ich nun aber im schlimmsten Fall den Führerschein abgeben müssen, werde ich das ZNwg darüber informieren müssen?
Ich bin mir da nicht sicher, da es ja eine Ordnungswidrigkeit ist. Andererseits ist das Verlust des Führerscheins m.M. nach nicht so eine Lapalie die man unter den Teppich kehren sollte.

rein Interessehalber: Wie sieht das eigentlich aus mit den Punkten in Flensburg - steht sowas im uneingeschränkten BZR?

Autor Andi
 - 08. September 2007, 20:31:56
Zitat von: Boschie007 am 07. September 2007, 17:02:50
Meldung mache ich aber in jedem Fall wenn ich ein Fahrverbot bekomme.

Lustig, dass ich hier jetzt schon zitiert werde, wenn ich in anderen Foren schreibe. ;)
Wieso willst du unbedingt "Meldung" machen, wenn du ein Fahrverbot bekommst? Zum einen hat wolverine hierzu etwas eindeutiges gesagt, zum anderen bist du noch nicht mal Soldat!

ZitatUnd müsste ich diese Meldung neben der GeoInfo auch ans ZNwg schicken, oder habe ich mit letzteren nichts mehr am Hut?

Im Gegenteil, du hast mit GeoInfo nichts zu tun, sondern ausschließlich mit dem ZNwG (also momentan auch nichts mit dem KWEA)!

Gruß Andi
Autor Boschie007
 - 07. September 2007, 17:02:50
Das ein einmonatiges Fahrverbot anstehen kann wusste ich, mein Bruder ist Polizist und wurde natürlich direkt wegen der Konsequenzen befragt.
Ich werde jetzt erstmal warten was wirklich auf mich zukommt, kann auch sein das ich nur mit einer Geldbusse davon komme, da ich nicht mit vollem Tempo über Rot gebrettert bin sondern ganz dumm hinter einer Frau her auf einen linksabbiegerstreifen gefahren bin (ohne abzubiegen) und ich deshalb nicht darauf geachtet habe das schon dunkelgelb war. Vielleicht habe ich ja glück und es war noch unter einer sekunde Rot, dann ist der Lappen nämlich nicht weg. Vorher mache ich beim ZNwg erstmal keine Meldung... ich musste meinen Führerschein nämlich vor einigen Jahren schonmal abgeben, da war ich in ner 30er Zone eindeutig zu schnell - und darüber hatte ich die Kameraden dort schliesslich schon bei meiner Bewerbung informiert.
Meldung mache ich aber in jedem Fall wenn ich ein Fahrverbot bekomme. Kann man auch nichts mehr daran ändern, ich bin auch nur ein Mensch. Ich hoffe nur meine Einstellung wird nicht gefährdet.
Autor wolverine
 - 07. September 2007, 16:49:07
Die Bußgelder und "Punkte" bei Verkehrsordnungswidrigkeiten sind nicht meldepflichtig, solange man ein ZivilKFZ bewegt. Ein Fahrverbot nur, solange es dienstlich von Belang ist (z. B.: eingeteilter Fahrer während TrpÜbPl). Ein Führerscheinentzug dagegen ist meldepflichtig und wird auch bei einer Abfrage über die ZMK ruchbar.
Autor bayern bazi
 - 07. September 2007, 14:05:28
mag gaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaanz langsam

laut Bußgeldkatalog besteht  "NUR" ein einmonatiges fahrverbot - also bei dem tempo was die verwaltung braucht für eine einberufung und die dann für die AGA benötigt wird sollte es keine probleme wegen bw lappen geben.

kannst es ja immerhin dem kwea melden das da was ansteht

ansonsten

google is dein freund  ;)
Autor schlammtreiber
 - 07. September 2007, 13:33:15
Lappen verlieren ist m.W. immer von Belang, weil man dann z.B. für eventuelle geplante Führerscheinlehrgänge wegfällt.
Autor Boschie007
 - 07. September 2007, 13:06:16
Ich nutze mal diesen threat um hier eine ähnliche gelagerte Sache anzusprechen. Dazu zietiere ich mal kurz aus einem anderen forum:

quote:

"Ordnungswidrigkeiten ohne Bezug auf den Dienst sind regelmäßig disziplinar nicht von Belang."

 
Meine Frage:
D.h.: jemand der (zivil) bei Rot über die Ampel fährt und von der Polizei angehalten wird, eine Anzeige wegen Ordnungswidrichkeit bekommt und evtl. nun damit rechnen muss, seinen Lappen zu verlieren, müsste dies nicht melden?
Ist bei mir nämlich der Fall und ich bin grade darauf am warten, ob ich eine Zusage von der GeoInfoBW bekomme und zum FwAnwärter eingestellt werde. ZNwg war ich übrigens schon vor einigen Monaten.
Meiner Meinung und meinem Gefühl nach müsste ich zumindest nach Erhalt der konkreten Bußmaßnahme Meldung machen, oder nicht - aus dem zitat geht ja hervor das ordnungswidrigkeiten den dienstherrn nichts angehen.
Und müsste ich diese Meldung neben der GeoInfo auch ans ZNwg schicken, oder habe ich mit letzteren nichts mehr am Hut?