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Autor ulli76
 - 05. Juni 2010, 21:04:48
Da brauchste auch nicht fragen, ob du mehr kriegst- es gibt nämlich ne Liste wo genau drin steht was du zu kriegen hast- wie gesagt- da wird nur der Wehrbeauftrage Abhilfe schaffen können.

Wie das mit dem Waschen von den Klamotten ist und ob das zweckmäßig ist, wird man dir vermutlich am Anfang der AGA sagen- ansonsten kannste nachfragen.
Autor bodensee
 - 05. Juni 2010, 20:31:36
dann halt instralsund anfragen wie das is   schliesslich kostet fragen ja nix
Autor ulli76
 - 05. Juni 2010, 20:10:04
Der hat aber mit den Klamotten nix zu tun.
Autor bodensee
 - 05. Juni 2010, 19:56:43
mein sach bearbeiter im kwea
Autor ulli76
 - 05. Juni 2010, 17:34:50
Welcher Bearbeiter?
Autor bodensee
 - 05. Juni 2010, 14:08:42
ja das is natürlich doof
ich wer d mal mein bearbeiter mal anläuten
Autor mailman
 - 05. Juni 2010, 13:03:53
Dann könnte man auch mehr Feldhosen ausgeben falls, das noch nicht längst geschehen ist.
Ich hatte in meiner AGA im Oktober nur 3 Feldhosen dafür aber 5 Feldblusen. Und das Wetter war extrem nass und dreckig sodaß man eigentlich die Hose manchmal nur ausbürsten konnte weil es schlichtweg die letzte war die man hatte.
Autor ulli76
 - 05. Juni 2010, 13:00:49
Merkwürdig- ich hab von Anfang an 5 bekommen. und für den Einsatz nochmal 5 sandfarbene

3 find ich schon recht wenig. Vielleicht schafft da aber mal nen nettes Schreiben an den Herrn Wehrbeauftragten Abhilfe. Ist ja nicht so, dass die Teile extrem teuer wären.
Autor Marauder
 - 05. Juni 2010, 12:58:33
Zitat von: =TRG= am 05. Juni 2010, 12:17:27
Dann verstehe ich die Ausbilder nicht. Sowas darf nicht sein. Ein anderer Skandal, auf den ich nicht zu oft hinweisen kann:


Der Soldat empfängt nur 3 (drei!) T-Shirts, oliv. Das ist unglaublich.

Für Wehrpflichtige vollkommend ausreichend! Als SaZ 4 hatte ich zu meinem DZE 12 Stück und das alles eingetragen. Allein für KFOR gab es 5 zusätzlich und die restlichen 4 haben wir im Hochsommer 2003 bekommen als es extrem heiß war.
Autor miguhamburg1
 - 05. Juni 2010, 12:27:37
Wenn diese Aussage des Ausbilders tatsächlich so gemacht worden wäre, dann wäre dieses sicher falsch und ein Grund, dass sie korrigiert wird. Richtig.

Gleichfalls wäre aber auch denkbar, dass unser User hier dies so interpretiert hat, weil sein Gruppenführer aufzeigte, dass er eine Schadensbearbeitung durchzuführen hätte. Denn die Begriffe "Sachschadensmeldung" und "Schadensbearbeitung" werden nach meinen Beobachtungen seit jeher häufig durchenander gebracht.
Autor RekrKp8
 - 05. Juni 2010, 12:17:27
Dann verstehe ich die Ausbilder nicht. Sowas darf nicht sein. Ein anderer Skandal, auf den ich nicht zu oft hinweisen kann:


Der Soldat empfängt nur 3 (drei!) T-Shirts, oliv. Das ist unglaublich.
Autor miguhamburg1
 - 05. Juni 2010, 12:13:04
Der Begriff Haftung ist ja auch eindeutig definiert. Der Disziplinarvorgesetzte hat im Falle einer Schadensbearbeitung (z.B. weil ein Soldat Teile seiner persönlichen Bekleidung/Ausrüstung nicht mehr vorweisen kann) zu entscheiden, ob der Soldat hierfür haftet (also Schadenersatz leisten muss). Hat also der Soldat seine Feldanzüge etc. zu Hause selbst gewaschen oder waschen lassen und sie kommt dort abhanden, so wird der DV in aller Regel auf Haftung entscheden und der Soldat wird zahlen müssen. Kann der Soldat allerdings im Rahmen seiner Sachschadenmeldung den "Wäschereizettel" als Beleg vorweisen, dass er eben die verlorenen Bekleidungsstücke zum Zeitpunkt des Verlustes nicht in seiner Obhut hatte, wird der DV auf Nichthaftung entscheiden, so dass diese Soldat keinen Schadensersatz wird leisten müssen.

Übrigens gilt dies nicht nur für Bekleidng, sondern für alles Weitere, was der Soldat gegen Unterschrift empfängt.
Autor bodensee
 - 05. Juni 2010, 11:54:30
cool danke dann kann ja der 01-07 kommen mit eueren infos   danke
Autor ulli76
 - 05. Juni 2010, 11:43:13
Also eigentlich soll man die Klamotten nicht zu hause waschen- wegen Aufhellern etc., die bestimmten Eigenschaften der Uniform schaden.
Aber wie schon geschrieben wurde- das dienstliche Waschen dauert meist zu lange und letztenendes waschen fast alle Soldaten ihre Klamotten zu Hause.
Ausgenommen davon ist Sonderbekleidung- z.B. Weisszeug bei den Sanis- das wird meistens abgegeben. (Wobei das PRoblem mit den langen Laufzeiten auch da nervig ist- bei uns wird das immer einmal die Woche abgeholt und die Woche drauf wieder gebracht. Wenn Montag Feiertag ist dann fällt das schon mal aus- ganz toll mit 5 Sätzen- und die kann man in meinem Bereich nicht wirklich strecken, wie beim Feldanzug.)

Ansonsten: Generell muss man für den Verlust perönlicher Ausrüstung haften- es sei denn, man hat ne gute Begründung dafür. Verloren bei dienstlicher Wäsche wäre da z.B. eine.

Mit dem Biwak: In der Zeit wo du den zweiten Feldanzug an hast kann der zweite trocknen  ;) Und müffeln tun da alle irgentwann. ÜBrigens bietet es sich an, zumindest mehr Unterwäsche und T-Shirts mitzunehmen- denn das ist deutlich wichtiger sauber und trocken zu haben als die Oberbekleidung. Im Sportanzug wirst du sicher nicht auf dem Biwak rumlaufen.
Autor RekrKp8
 - 05. Juni 2010, 11:42:33
Besser kann man es nicht verdeutlichen. Allerdings dachte ich, dass der Begriff "Haftung" hinsichtlich der Schadbearbeitung eindeutig definiert ist.