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Ausrüstung Waschen

Begonnen von bodensee, 04. Juni 2010, 22:01:57

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bodensee

Hi ich wollt mal fragen wie das ist mit dem Waschen von der ausrüstung undzwar muss man das dort dann eigenhändig waschen oder muss man das mit nach hause nehmen?    sind da waschmaschienen vorhanden ?

HG MOK

Zu meiner Zeit 93-97 konnte man seine Dienstkleidung zum waschen abgeben. Man durfte sie auch zuhause waschen. Ich denke mal das es heute auch noch so ist.

RekrKp8

Sie können Ihre gesamte Bekleidung zur Wäsche abgeben. Aus diversen Gründen dauert das aber meist so 1 Woche.

cullen

Mann kann seine gesammte Kleidung dort abgeben jedoch falls was verloren geht bist Du verantwortlich und musst dafür dann haften^^ Du kannst es jedoch aucht mit nach Hause nehmen.

bodensee

cool danke für die schnelle antwort
wie ist das denn wenn mann seine eigene unterwäsche abgibt kostet das den was ?

drittewahl

Zitat von: cullen am 04. Juni 2010, 22:56:25
Mann kann seine gesammte Kleidung dort abgeben jedoch falls was verloren geht bist Du verantwortlich und musst dafür dann haften^^ Du kannst es jedoch aucht mit nach Hause nehmen.

ein blödsinn... wenn du deine ausrüstung abgibst zum waschen, dann kommt da auch ein zettel dazu, der unterschrieben ist un auf dem steht, was du wann bei wem und wo abgegeben hast. un wenn dann was fehlt, haftet die wäscherei! anders is es, wenn du zu hause wäshcst, un dabei was verlierst/dir etwas kaputt geht...

RekrKp8

Die Gefahr, dass zu Hause etwas verloren geht oder - eher noch - vergessen wird, ist mal deutlich höher, als wenn man das mit Beleg bei der Wäscherei waschen lässt.

cullen

Nein uns haben die ausbilder kla und deutlich gesagt das wir haften!!!! und privat Wäche darf man nicht dazu legen^^

RekrKp8

Nun ja. Sie geben die Wäsche DIENSTLICH ab, erhalten dafür einen Beleg. Es ist ja Ihr Recht, die Wäsche dienstlich zum Waschen abzugeben. Wenn dann etwas fehlt, haften doch nicht Sie! Das muss Ihnen doch selbst klar sein. Sie zeigen den Beleg vor und die Frage der Haftung ist wohl klar.

Private Wäsche wird ja auch nicht dienstlich gewaschen. Bei GWDL dürfen Sie aber eine adäquate Menge Unterhosen dazulegen. (Wobei ich das nicht sicher sagen kann)

bodensee

ah okay ich glaub ich muss mich überraschen lassen

cullen

@TRG, Nun ja das habe ich auch so gedacht aber die haben es uns kla gemacht das wir haften müssen falls etwas schief läuft^^ Kla macht das keinen sinn....aber vieles macht bei der Bundeswehr keinen sinn aber es ist nun mal so. Die meisten aus meinem Zug nehmen deswegen Ihre wäche mit nach Hause.

RekrKp8

Damit der VU weniger Arbeit hat. So kann man es natürlich auch machen. Sie können glauben, wem Sie wollen.

StOPfr

Zitat von: cullen am 05. Juni 2010, 00:24:39
...aber die haben es uns kla gemacht das wir haften müssen falls etwas schief läuft^^ Kla macht das keinen sinn....
Das widerspricht meinem Rechtsempfinden. Gibts dazu eventuell einen Kommentar vom Chefjuristen (Hallo wolverine)?
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

Mayhem

lass dich überraschen^^
Zitat von: =TRG= am 04. Juni 2010, 22:39:17
Sie können Ihre gesamte Bekleidung zur Wäsche abgeben. Aus diversen Gründen dauert das aber meist so 1 Woche.

zB Biwak da soll man ja beide feld-uniformen mit nehm falls einer nass wird damit man noch ein trockenenhat aber wenn der auch nass oder dreckig wird
muss man dann ca eine woche im sport anzug rum rennen?? beim hindernisslauf schießstand??

mfg daniel

aja Bodensee ich bin auch am 1.7 in parow^^ b/9
5 Minuten vor der Zeit, ist des Soldaten Pünktlichkeit -
nur der Sanitäter kommt 10 Minuten später.:D

miguhamburg1

... Sie werden mehr als einen Feldanzug (zumindest für die Zeit der AGA ausgegeben bekommen, also keine Sorge.

Die Frage einer eventuellen Haftung ist ebenso eindeutig: Für alles, was in Ihrer Obhut ist (und das ist grundsätzlich alles, was Sie gegen Unterschrift empfangen haben) ist bei Verlust und/oder Beschädigung grundsätzlich zu prüfen, inwieweit Sie hierfür zu haften haben.

Wenn Sie also z.B. Ihre dienstliche Bekleidung zur Wäsche/zur Reinigung gegen Unterschrift abgeben, befindet diese sich erst dann wieder in Ihrer Obhut, wenn Sie sie gegen Quittung wieder empfangen haben. Kommt es also in diesem Zeitraum zum Verlust/zur Beschädigung von Bekleidungsstücken, haften Sie nicht dafür. Ungeachtet dessen müssen Sie natürlich eine Sachschadenmeldung anfertigen, in der Sie den Vorfall beschreiben und dann als Beweis den "Wäschereizettel" beifügen. Damit ist die Sache dann klar. Vielleicht ist es das, was Ihr Ausbilder meinte...

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