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Autor Andi
 - 02. September 2010, 12:02:07
Beim Spieß nachfragen, ob man auch aus der Verpflegung genommen wurde - wenn nicht muss das nachträglich noch geschehen und wenn ja wird es auch das Geld irgendwann geben.

Gruß Andi
Autor BulleMölders
 - 02. September 2010, 11:56:00
Zitat von: MichaelZi am 02. September 2010, 11:26:44
Sonst gehst am besten mal zum Refü und lass dir das nochmal genau erklären... Am besten den Urlaubsschein mit dem Krankmeldeschein gleich mitnehmen.

mfg Michael
In den meisten Fällen etwas schwierig wenn man KzH ist. ;)
Autor MichaelZi
 - 02. September 2010, 11:26:44
Zitat von: =TRG= am 26. August 2010, 07:22:51
Die Ausahlung des Verpflegungsgelds nimmt wahrscheinlich mehr Zeit in Anspruch. Sie erhalten ja immer eine Wehrsoldabrechnung, dort können Sie nachlesen.

Sonst gehst am besten mal zum Refü und lass dir das nochmal genau erklären... Am besten den Urlaubsschein mit dem Krankmeldeschein gleich mitnehmen.

mfg Michael
Autor RekrKp8
 - 26. August 2010, 07:22:51
Die Ausahlung des Verpflegungsgelds nimmt wahrscheinlich mehr Zeit in Anspruch. Sie erhalten ja immer eine Wehrsoldabrechnung, dort können Sie nachlesen.
Autor casa01
 - 25. August 2010, 23:19:23
das wurde mir schonmal gesagt, habe dann aber diesen monat das gleiche geld überwiesen bekommen wie jeden monat.. also nicht mehr von dem verpflegungsgeld.. woran kann das liegen? wurde von der stabsärztin kzh geschrieben und das ist alles mit dem chef abgesprochen gewesen. also eigentlich dürfte es keine probleme geben...
Autor RekrKp8
 - 25. August 2010, 22:49:44
Nun, wenn Sie GWDL sind, erhalten Sie sogar noch für jeden Tag ausbezahltes Verpflegungsgeld in Höhe von 7,45 EUR pro Tag. Aufgrund Ihres vom KpChef genehmigten Status KzH kriegen Sie keine Abzüge.
Autor casa01
 - 25. August 2010, 20:57:15
servus kameraden

ich hätte eine frage.. ich bin für die letzten 3dienstmonate kzh geschrieben worden.. meine frage wäre, bekomme ich wie alle anderen auch die abfindung oder wie das he9ßt von 700euro plus mein normalen wehrsold am ende vom dienstmonat oder gibt es da dann abzüge??

lg