Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor AriFuSchr
 - 08. Oktober 2010, 14:45:29
schau, schau,

da hauen wir in die gleiche Kerbe lieber MediNight und ich überseh' in diesem Wald von posts den unseres Nachtmediziners, der bei genauer Betrachtung meinen post schon vorweggenommen hat.  :D
Autor MediNight
 - 08. Oktober 2010, 14:33:07
Zitat von: MediNight am 07. Oktober 2010, 12:26:27"Um an der Weiterbildung zum ... teilnehmen zu können, müssen Sie eine einschlägige Berufspraxis von mindestens ... Jahren nachweisen können." ?

Eine Bekannte von mir hat vor langer Zeit einmal Industriekaufffrau gelernt und wollte irgendwann später eine Weiterbildung zur "Staatlich geprüften Betriebswirtin" absolvieren. Hierzu musste Sie "eine anschließende entsprechende Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr" nachweisen. So war dieses obige Zitat zu verstehen ... ;) !
Autor AriFuSchr
 - 08. Oktober 2010, 13:37:21
also grundsätzlich sollte ein Lebenslauf lückenlos sein.

Daher gehört in eine Bewerbung eine entsprechende Erwähnung des GWD, bspw. 1.4.-31.12.2010 GWD 1./123 PzGrenBtl. als Stabsdienstsoldat, meinetwegen auch noch der erreichte Dienstgrad.

Ein Arbeitgeber kann diesen Angaben entnehmen:
a) der Bewerber ist seiner gesetzlichen Verpflichtung den GWD zu leisten nachgekommen, evtl. stehen noch WÜ an.
b) der Bewerber arbeitete im Stabsdienst, also Bürotätigkeit.

Mehr wird hier aber nicht entnommen werden können, denn eine Tätigkeit im Stabsdienst einer Einheit unterscheidet sich von beruflichen Bürotätigkeiten in den meisten Fällen gewaltig.
Soweit Fortbildungsprüfungen anstehen, die einen entsprechenden Zeitraum an praktischer Tätigkeit als Zulassungsvoraussetzung haben, erhalten Sie Ihre Dienstzeit angerechnet, denn durch die Ableistung Ihres GWD's dürfen sie nicht schlechter gestellt sein, als Kollegen, die ihren GWD nicht geleistet haben.

MediNights Zitat sagt mir hier gar nichts, denn MediNights Nächte sind lang und verursachen daher schon mal den einen oder anderen post  ;D
Autor ARMY STRONG
 - 08. Oktober 2010, 11:50:59
Stellt sich die Frage inwieweit einen Arbeitgeber 6 monatige Buerohilfstaetigkeiten, gefolgt von wenigen Wochen aehnlicher Taetigkeit (wenn man ueberhaupt als ehem. GWDL in den Genuss einer solchen Wehruebung kommen sollte) interessieren.
Aber bevor man garnix vorzuweisen hat, kann man das ja auf jeden Fall in die Wagschale werfen. Lass dir auf jeden Fall ein anstaendiges Dienstzeugnis schreiben.
Autor LWLupus
 - 08. Oktober 2010, 11:41:13
Entschuldigung, das macht wohl der Stabsdienstler in mir ;D.

Meine Frage zielte schon darauf ab, ob ich einerseits meine 9 Monate und darauffolgende Wehrübungen bei Bewerbungen anbringen könnte, andererseits ob ich diese Zeiten auch bei Weiterbildungen vorlegen könnte, bei denen das schöne Zitat von MediNight immer als Voraussetzung enthalten ist.
Autor AriFuSchr
 - 07. Oktober 2010, 16:39:23
Sie schreiben -mit Verlaub- in Rätseln  ??? ??? ???

etwas konkreter und dem Manne kann geholfen werden
Autor LWLupus
 - 07. Oktober 2010, 12:32:13
Einerseits halt von Situationen mit eventuellen Arbeitgebern, andererseits auch von dieser Teilnahmevoraussetzung.
Autor MediNight
 - 07. Oktober 2010, 12:26:27
"LwLupus" sprechen Sie von solchen Dingen wie: "Um an der Weiterbildung zum ... teilnehmen zu können, müssen Sie eine einschlägige Berufsparaxis von mindestens ... Jahren nachweisen können." ?
Autor LWLupus
 - 07. Oktober 2010, 11:15:13
@ ARMY STRONG

Ja, z. B. für sowas ;)

Aber auch für ir-welche Weiterbildungen z. B.
Autor AriFuSchr
 - 06. Oktober 2010, 10:01:53
näheres regelt ein Gesetz  ;)

das ArbPlSchG (Arbeitsplatzschutzgesetz) hier insbesondere die §§ 1- 13 ArbPlSchG
Autor snake99
 - 06. Oktober 2010, 09:56:33
Da ein Soldat beim Ausscheiden aus dem Dienst Einfluss auf den Inhalt seines Dienstzeugnisses nehmen kann, empfehle ich die Tätigkeit / Verwendungen bei der Bw explizit ausführlich im Dienstzeugnis niederzulegen, damit man das Zeugnis einem Arbeitgeber vorlegen kann und er somit sieht, dass die Bw Tätigkeit der des zivilen Berufs entsprochen hat.
Autor ARMY STRONG
 - 06. Oktober 2010, 09:21:31
Wenn du das einem potenziellen Arbeitgeber gegenueber glaubhaft machen kannst und der das schluckt, warum nicht.

Oder fuer was brauchste das?
Autor LWLupus
 - 06. Oktober 2010, 09:18:07
Moin,

ich wollte mal in Erfahrung bringen, inwieweit sich der Grundwehrdienst (9 Monate) und darauffolgende Wehrübungen als Berufserfahrung anrechnen lassen, wenn man aufgrund des Zivil-Berufs eh dieselbe Verwendung hat, wie außerhalb des Bundes?