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Anrechnung von WÜ

Begonnen von LWLupus, 06. Oktober 2010, 09:18:07

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LWLupus

Moin,

ich wollte mal in Erfahrung bringen, inwieweit sich der Grundwehrdienst (9 Monate) und darauffolgende Wehrübungen als Berufserfahrung anrechnen lassen, wenn man aufgrund des Zivil-Berufs eh dieselbe Verwendung hat, wie außerhalb des Bundes?

ARMY STRONG

Wenn du das einem potenziellen Arbeitgeber gegenueber glaubhaft machen kannst und der das schluckt, warum nicht.

Oder fuer was brauchste das?

snake99

Da ein Soldat beim Ausscheiden aus dem Dienst Einfluss auf den Inhalt seines Dienstzeugnisses nehmen kann, empfehle ich die Tätigkeit / Verwendungen bei der Bw explizit ausführlich im Dienstzeugnis niederzulegen, damit man das Zeugnis einem Arbeitgeber vorlegen kann und er somit sieht, dass die Bw Tätigkeit der des zivilen Berufs entsprochen hat.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

AriFuSchr

näheres regelt ein Gesetz  ;)

das ArbPlSchG (Arbeitsplatzschutzgesetz) hier insbesondere die §§ 1- 13 ArbPlSchG
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

LWLupus

#4
@ ARMY STRONG

Ja, z. B. für sowas ;)

Aber auch für ir-welche Weiterbildungen z. B.

MediNight

"LwLupus" sprechen Sie von solchen Dingen wie: "Um an der Weiterbildung zum ... teilnehmen zu können, müssen Sie eine einschlägige Berufsparaxis von mindestens ... Jahren nachweisen können." ?

LWLupus

Einerseits halt von Situationen mit eventuellen Arbeitgebern, andererseits auch von dieser Teilnahmevoraussetzung.

AriFuSchr

Sie schreiben -mit Verlaub- in Rätseln  ??? ??? ???

etwas konkreter und dem Manne kann geholfen werden
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

LWLupus

Entschuldigung, das macht wohl der Stabsdienstler in mir ;D.

Meine Frage zielte schon darauf ab, ob ich einerseits meine 9 Monate und darauffolgende Wehrübungen bei Bewerbungen anbringen könnte, andererseits ob ich diese Zeiten auch bei Weiterbildungen vorlegen könnte, bei denen das schöne Zitat von MediNight immer als Voraussetzung enthalten ist.

ARMY STRONG

Stellt sich die Frage inwieweit einen Arbeitgeber 6 monatige Buerohilfstaetigkeiten, gefolgt von wenigen Wochen aehnlicher Taetigkeit (wenn man ueberhaupt als ehem. GWDL in den Genuss einer solchen Wehruebung kommen sollte) interessieren.
Aber bevor man garnix vorzuweisen hat, kann man das ja auf jeden Fall in die Wagschale werfen. Lass dir auf jeden Fall ein anstaendiges Dienstzeugnis schreiben.

AriFuSchr

also grundsätzlich sollte ein Lebenslauf lückenlos sein.

Daher gehört in eine Bewerbung eine entsprechende Erwähnung des GWD, bspw. 1.4.-31.12.2010 GWD 1./123 PzGrenBtl. als Stabsdienstsoldat, meinetwegen auch noch der erreichte Dienstgrad.

Ein Arbeitgeber kann diesen Angaben entnehmen:
a) der Bewerber ist seiner gesetzlichen Verpflichtung den GWD zu leisten nachgekommen, evtl. stehen noch WÜ an.
b) der Bewerber arbeitete im Stabsdienst, also Bürotätigkeit.

Mehr wird hier aber nicht entnommen werden können, denn eine Tätigkeit im Stabsdienst einer Einheit unterscheidet sich von beruflichen Bürotätigkeiten in den meisten Fällen gewaltig.
Soweit Fortbildungsprüfungen anstehen, die einen entsprechenden Zeitraum an praktischer Tätigkeit als Zulassungsvoraussetzung haben, erhalten Sie Ihre Dienstzeit angerechnet, denn durch die Ableistung Ihres GWD's dürfen sie nicht schlechter gestellt sein, als Kollegen, die ihren GWD nicht geleistet haben.

MediNights Zitat sagt mir hier gar nichts, denn MediNights Nächte sind lang und verursachen daher schon mal den einen oder anderen post  ;D
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

MediNight

Zitat von: MediNight am 07. Oktober 2010, 12:26:27"Um an der Weiterbildung zum ... teilnehmen zu können, müssen Sie eine einschlägige Berufspraxis von mindestens ... Jahren nachweisen können." ?

Eine Bekannte von mir hat vor langer Zeit einmal Industriekaufffrau gelernt und wollte irgendwann später eine Weiterbildung zur "Staatlich geprüften Betriebswirtin" absolvieren. Hierzu musste Sie "eine anschließende entsprechende Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr" nachweisen. So war dieses obige Zitat zu verstehen ... ;) !

AriFuSchr

schau, schau,

da hauen wir in die gleiche Kerbe lieber MediNight und ich überseh' in diesem Wald von posts den unseres Nachtmediziners, der bei genauer Betrachtung meinen post schon vorweggenommen hat.  :D
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

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