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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 18. August 2012, 17:17:01
Danke für die Klarstellung.
Autor miguhamburg1
 - 18. August 2012, 16:21:00
Lieber Ralf, die Lw-Barettfrage muss bezüglich des WachBtlBMVg korrigiert werden: Nurdie Angehörigen der 5./WachBtl BMVg (Luftwaffen-Wach- und ProtokollKp) und die Lw-Angehörigen der 9./- (Sicherungskompanie) tragen das von Ihnen beschriebene Lw-Barett. LUT des Stabes und der 1./- tragen die ganz normale Luftwaffenuniform mit Schiffchen/Schirmmütze.
Autor Ralf
 - 17. August 2012, 22:46:05
LwSoldaten tragen grundsätzlich das schicke Schiffchen.
Angehörige des Objektschutzregiment der Luftwaffe ,,Friesland" und der Luftwaffensicherungsstaffel ,,S" tragen abweichend das dunkelblaue Barett mit den gekreuzten Gewehren und der Schwinge als Barettabzeichen. Luftwaffenangehörige des Wachbataillon BMVg tragen das dunkelblaue Barett mit dem gotischen ,,W" als Barettabzeichen.
Autor Wiedereinsteller89
 - 17. August 2012, 17:57:43
Noch hab ich ja kein Barett besorgt, also bin als(1000983=StDstSdt) eingeplant.. Also NEIN,.. Schade
Trotzdem Danke für die Antwort :-)

mkG OG
Autor KlausP
 - 17. August 2012, 17:24:42
ZitatDarf ich, wenn ich mir das Barett der Luftwaffensicherungssoldaten incl. Barettabzeichen selber besorgen, ...

Was Sie sich "besorgen" ist doch Ihnen überlassen.

Zitat... diese innerhalb der Kaserne bzw. auch außerhalb der Kaserne dann tragen??

Werden Sie als Luftwaffensicherungssoldat eingestellt oder ist Ihr Dienstposten als solcher in der STAN ausgeworfen? Wenn Sie die Fragen nicht eindeutig mit "ja" beantworten können, dürfen Sie sich Ihr "organisiertes" Barett zu Hause an die Wand hängen.
Autor Wiedereinsteller89
 - 17. August 2012, 17:19:16
Hallo,

Erstmal: hab ich meinen GWDL 9 in Koblenz OpInfoBtl. 950 abgeleistet (SKB - Heer). Jetzt bin ich Wiedereinsteller im Nachschubbatallion (auch SKB) geplant, aber als Luftwaffensoldat. Nur würde ich ungerne aufs Barrett verzichten (hab kein Problem Schiffchen zu tragen). Darf ich, wenn ich mir das Barett der Luftwaffensicherungssoldaten incl. Barettabzeichen selber besorgen, diese innerhalb der Kaserne bzw. auch außerhalb der Kaserne dann tragen??

mit kameradschaftlichen Grüßen!

Og d. R. (bald wieder aktiv)
Autor der_stuffz
 - 21. Oktober 2010, 15:18:04
Ah ok, wieder was gelernt.
Autor wolverine
 - 20. Oktober 2010, 18:26:16
Zitat von: der_stuffz am 20. Oktober 2010, 15:16:01
Naja muss ja jemanden geben, der das in Auftrag( die Einkleidung ) gibt oder nicht?

Der jenige welche ist der S3!
Richtig, es wid der Befehl zur Einkleidung gegeben (von wem jetzt auch immer, bei uns macht das ein Dezernat von G1). Grundsätzlich wird aber nicht befohlen "was" sondern das richtet sich regelmäßig nach Allg. Umdruck 37/3. Lediglich in Sondrkonstellationen (z. B. wenn man drei Satz Dienstbekleidung bekommt! >:() wird ein gesonderter Befehl geschrieben.
Autor der_stuffz
 - 20. Oktober 2010, 16:49:07
Ich habe auch alles bekommen was ich damls abgegeben habe.

Naja den DA wollte ich auch nicht haben, habe ich aber bekommen.

Und das selbe nochmal als Res in der beorderungsunabhängigen. Also den DA nicht den Rest.
Autor schlammtreiber
 - 20. Oktober 2010, 16:34:28
Zitat von: wolverine am 20. Oktober 2010, 16:29:46
Auf meinem Beorderungsdienstposten bekam ich erst einmal drei Sätze Dienstbekleidung. (und nicht freiwillig!)

Du musst Dich für Deine Luftwaffenuniform nicht schämen  :D
Autor wolverine
 - 20. Oktober 2010, 16:29:46
Auf meinem Beorderungsdienstposten bekam ich erst einmal drei Sätze Dienstbekleidung. (und nicht freiwillig!)
Autor miguhamburg1
 - 20. Oktober 2010, 16:11:26
Das stimmt so für den beorderten Reservisten. Unbeorderte Res können unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. Aktiver oder Funktionsträger im ResVerb) mit einem Feldanzug und mit DA, Mantel etc ausgestattet werden! Und damit kommt auch die entsprechende Kopfbedeckung zum Zuge!
Autor KlausP
 - 20. Oktober 2010, 16:04:11
Bei der Auskleidung wird das Barett in jedem Fall mit abgegeben. Bei einer erneuten Einkleidung als Reservist wird es nicht wieder mit ausgegeben, da es zur "Friedenszusatzausstattung" gehört, genauso wie der Dienstanzug und der Mantel. Ich bin vor 4 Jahren als BS in den Ruhestand gegangen und habe u.a meine komplette Friedenszusatzausstattung abgegeben, da ich kein Teil-Selbsteinkleider war. Vor 3 Jahren, bei meiner ersten Wehrübung, wurde ich nur mit der "Kampfausstattung" wieder einegkleidet - also auch ohne Barett. Das, was ich jetzt bei Wehrübungen trage, ist ein selbstbeschafftes. Bei mir ist das auch kein Problem, da ich in meinem "alten" PzGrenBtl beordert bin und meine Wehrübungen ableiste.
Autor miguhamburg1
 - 20. Oktober 2010, 16:03:34
Sie müssen gar nichts belegen! Weisen sie Ihre Kameraden kameradschaftlich auf diesen Umstand hin, der Rest liegt dannin deren Verantwortung. Und sonst nutzen Sie doch Ihren nächsten Besuch in Ihrem BeordTrTl und lassen sich Anzugsordnung und besagten Umdruck geben!
Autor der_stuffz
 - 20. Oktober 2010, 15:53:50
Das bestreite ich ja nicht!

Genau darum geht es mir ja! Ich würde natürlich verhindern wollen, dass denen ein Dienstvergehen reingedrückt wird!

Und um denen zu zeigen, dass Sie das nicht tragen dürfen, müsste man das ja auch schriftlich belegen können!

Und da kommen wir zu: Wo genau steht das und kann man als nicht aktiver Soldat darauf zugreifen?