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Trageerlaubnis des Lw-Barett(s) bei der SKB

Begonnen von Mentaxx, 20. Oktober 2010, 00:09:41

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Mentaxx

Moins Kameraden,

so obwohl ich, glaube ich, das ganze Internet mittlerweile abgegrast habe und Stunden in den ZDV's gewühlt habe, konnte mir bisher niemand meine Frage beantworten. Ich hoffe nun, das ihr mir helfen könnt. Und zwar habe ich folgende Frage:

Ich war von Oktober 2003 bis zu meinem Ausscheiden im Mai 2005, als W23., beim damals noch 3./Objektschutzbataillon der Luftwaffe stationiert. Seit Juli diesen Jahres bin ich nun Wiedereinsteller beim Kraftfahrausbildungszentrum in Bruck. Dieses untersteht der Streitkräftebasis, ich bin aber immernoch (oder wieder) Uniformträger der Luftwaffe. Nun meine Frage. Steht es mir zu, dass ich zum Dienstanzug mein altes blaues Barett tragen darf, oder muss ich doch auf das "heißgeliebte" Schiffchen ausweichen? Ich möchte auch betonen, dass es nur um den Dienstanzug geht und nicht um den Feldanzug, bei dem trage ich prinzipiell die Feldmütze.

Ich sehe es halt so, dass meine Kameraden mit Heeresuniform ja auch weiterhin ihr Barett tragen (gut was auch anderes  :-\) und nun möchte ich halt wissen, ob ich es auch darf. Eine meiner vielen erhaltenen Informationen war die, da es nicht mehr auf meiner Bekleidungsstammkarte (falls die noch so heißt) steht, habe ich auch kein Anrecht mehr, dieses zu tragen. tausend Informationen, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Hat eventuell einer von euch schon ähnliche Erfahrungen gemacht (SKB und Lw-Barett) und kann mir davon berichten. Wie gesagt, die ZDV ist da nicht schlüssig und auch sonst habe ich noch keine brauchbaren Informationen erhalten. Wäre euch sehr verbunden und verbleibe solange


mit kameradschaftlichen Grüßen

Ringo

schlammtreiber

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miguhamburg1

Die Vorschriftenlage ist da doch eindeutig: Die Trageerlaubnis für das"Lw Barett" haben nur die Angehörigen des ObjSchRgtLw und der 5./WachBtl BMVg (ständig) sowie die Soldaten der übrigen ProtokollKp im WachBtl sowie des MusK,StMusK und LwMusK 4 (nur im ProtDst).

Quax

Das Lw-Barett der Sicherungsstaffel darf nur getragen werden, solange man sich in einer Verwendung der LwSichStff befindet. Das bedeutet konkret, dass jeder Luftwaffenuniformträger, der sich nicht in einer Verwendung der LwSichStff befindet (also auch jeder LUT in SKB oder ZSanDst) trägt kein Barett!

Gruß, Frank

miguhamburg1

Frank, das ist so nichtvollständigundauch falsch! Die Angehörigen der 5./WachBtl BMVg tragen ständig dieses Barett und sind auch LUT in der SKB!

schlammtreiber

Frank meinte wohl das Barett mit dem entsprechenden Barettabzeichen (gekreuzte Gewehre über Schwinge), denn beim WachBtl tragen ja auch die LUT das gotische W am Barett, und Sanis etc werden wohl auch kaum mit dem Sicherungsbarettabzeichen rumlaufen  ;)
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miguhamburg1


der_stuffz

Naja Du bist Angehöriger der Luftwaffe!

Du warst mal in der LwSichStff. Als Reservist hättest Du es tragen dürfen!

Jetzt bist Du aktiv als Luftwaffensoldat in der SKB! Also Schiffchen!

wolverine

Zitat von: miguhamburg1 am 20. Oktober 2010, 08:58:02
Die Vorschriftenlage ist da doch eindeutig: Die Trageerlaubnis für das"Lw Barett" haben nur die Angehörigen des ObjSchRgtLw und der 5./WachBtl BMVg (ständig) sowie die Soldaten der übrigen ProtokollKp im WachBtl sowie des MusK,StMusK und LwMusK 4 (nur im ProtDst).

Zitat von: der_stuffz am 20. Oktober 2010, 11:23:11
Du warst mal in der LwSichStff. Als Reservist hättest Du es tragen dürfen!

Wer findet den Fehler?!
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ARMY STRONG

Die meint die unappetitlichen Herren die nach dem Resi-Schiessen in der Kneipe sitzen und sich vollaufen lassen. Da diese nicht in irgendeine Einheit beordert sind laufen diese so rum wie sie meinen dass es richtlg waere.

der_stuffz

Nee nicht ganz!

Reservisten tragen, was Sie als Aktive zuletzt getragen haben! ;)

Zumindest ist mir das so bekannt und auch mitgeteilt worden!

wolverine

Ein Luftwaffensoldat, der nicht in den oben genannten Einheiten beordert ist, wird mit dem Schiffchen ausgestattet!
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der_stuffz

Wie seht es da mit den Soldaten des WachBtl aus?

Haben einige hier, die Ihr Barett tragen und das auch auf der Stammkarte haben! Also auch LwSicherer!

wolverine

Zitat von: miguhamburg1 am 20. Oktober 2010, 08:58:02
Die Vorschriftenlage ist da doch eindeutig: Die Trageerlaubnis für das"Lw Barett" haben nur die Angehörigen des ObjSchRgtLw und der 5./WachBtl BMVg (ständig) sowie die Soldaten der übrigen ProtokollKp im WachBtl sowie des MusK,StMusK und LwMusK 4 (nur im ProtDst).
::) ::) ::)
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der_stuffz


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