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Zusammenfassung

Autor Dennis1990
 - 13. Januar 2011, 12:05:48
Und wenn du am Wochenende krank wirst, erst beim zuständigen UvD melden, bevor du zum Zivilarzt gehst^^

<Witz=on>
Bei Notfällen natürlich auch XD

"Hier Funker/Schütze/Jäger XYZ, hab beim Unfall ein Bein verloren, knn ich ins Krankenhaus, oder soll Ich bis Montag warten und zum Truppenarzt bei uns gehen?"

<Witz=off>
Autor KlausP
 - 13. Januar 2011, 09:27:17
Da Sie eine Überweisung Ihres Truppenarztes haben fällt für Sie keine Praxisgebühr an. Als Soldat haben Sie Anspruch auf kostenlose truppenärztliche Versorgung.
Auch wenn Sie im Notfall einen zivilen Arzt aufsuchen oder ein Krankentransport durch einen Notarzt veranlasst wird, fällt diese Gebühr nicht an. Wichtig in solchen Fällen: weisen Sie (oder andere) den Arzt darauf hin, dass Sie Soldat sind.
Autor xcfmaniacx
 - 13. Januar 2011, 09:19:55
Morgen alle miteinander,
bin für eine Woche KZH geschrieben, und habe auch Massagen verschrieben bekommen. Meine Frage nun; muss ich wenn ich dort hingehe die 10 € Praxisgebühr zahlen?

Danke im vorraus