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Praxisgebühr bei Massagen?

Begonnen von xcfmaniacx, 13. Januar 2011, 09:19:55

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xcfmaniacx

Morgen alle miteinander,
bin für eine Woche KZH geschrieben, und habe auch Massagen verschrieben bekommen. Meine Frage nun; muss ich wenn ich dort hingehe die 10 € Praxisgebühr zahlen?

Danke im vorraus

KlausP

Da Sie eine Überweisung Ihres Truppenarztes haben fällt für Sie keine Praxisgebühr an. Als Soldat haben Sie Anspruch auf kostenlose truppenärztliche Versorgung.
Auch wenn Sie im Notfall einen zivilen Arzt aufsuchen oder ein Krankentransport durch einen Notarzt veranlasst wird, fällt diese Gebühr nicht an. Wichtig in solchen Fällen: weisen Sie (oder andere) den Arzt darauf hin, dass Sie Soldat sind.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Dennis1990

Und wenn du am Wochenende krank wirst, erst beim zuständigen UvD melden, bevor du zum Zivilarzt gehst^^

<Witz=on>
Bei Notfällen natürlich auch XD

"Hier Funker/Schütze/Jäger XYZ, hab beim Unfall ein Bein verloren, knn ich ins Krankenhaus, oder soll Ich bis Montag warten und zum Truppenarzt bei uns gehen?"

<Witz=off>
Fernmelde! HURRA!

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