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Autor wolverine
 - 15. Februar 2014, 20:19:14
Eigentlich ist das Gezi für genau so etwas da. Ist schon ärgerlich wenn man seine Arbeit erledigen soll... ::)
Autor ulli76
 - 15. Februar 2014, 19:01:11
Man kann auch die Kameraden fragen, die schon länger dabei sind. Die können einem wenigstens die Basics erklären. Für den Rest hilft der Dienstzeiterlass.
Autor KlausP
 - 15. Februar 2014, 18:57:59
Okay, dann bemühen Sie die Forensuche.  Im Übrigen sollte der aktuelle Dienstzeiterlass auch in Ihrem GeZi verfügbar sein.
Autor PaddyH
 - 15. Februar 2014, 18:52:37
Sie haben sicherlich von dem Unfall vor ein paar Wochen und dem Tornadoabsturz gehört.
Unser Spieß hat momentan andere Sorgen und dem möchte ich mit sowas nicht auf die Nerven gehen :) Und wozu gibts so ein Forum? Was sollte ich bevorzugen? Dem Spieß während der Dienstzeit mit sowas nerven oder in einem Forum nachfragen wo mehrere Leute mir während ihrer Freizeit Antworten liefern können?!
Autor KlausP
 - 15. Februar 2014, 17:01:38
Zitat von: PaddyH am 15. Februar 2014, 16:55:35
Hallo!
Habe auch ein paar Fragen zum Dienstausgleich. Sind dies auch gleichzeitig die sogenannten FvD?
Da ich in meiner zukünftigen Einheit sehr viele FvD aufbauen werde wollte ich mir hierzu ein paar Tipps holen.
Mir wurde schonmal gesagt, dass man sich diese am besten aufschreibt (Datum, wieviel Überstunden etc).

Wie kann man sich diese auszahlen lassen bzw dafür Urlaub nehmen?
Wieviel € ergibt 1 "Anrechnungsfall"?
Wann kommt ein Anrechnungsfall zustande?

Sind diese FvD vergleichbar mit Überstunden in zivielen Berufen? zB 8 Überstunden = 1 Urlaubstag, ich habe schon soviel FvD, Dienstausgleich, Anrechnungsfall gehört und blicke da nicht wirklich durch.
Gruß

Fragen Sie Ihren Spieß ...  ::)
Autor ulli76
 - 15. Februar 2014, 16:59:39
So kurzfristig wird doch keine Einheit aufgelöst,dass man nicht noch seine offenen Anrechnungfälle einreichen kann.

Aber sei es drum. Ohne dass die alte Einheit irgendwo dokumentiert hat,dass diese Anrechnungsfälle bei Versetzung noch offen waren und wann sie angefallen sind,kannst du sie nicht einreichen.
Falls du so eine Besheinigung hast,einfach über die aktuelle Einheit einreichen.
Autor PaddyH
 - 15. Februar 2014, 16:55:35
Hallo!
Habe auch ein paar Fragen zum Dienstausgleich. Sind dies auch gleichzeitig die sogenannten FvD?
Da ich in meiner zukünftigen Einheit sehr viele FvD aufbauen werde wollte ich mir hierzu ein paar Tipps holen.
Mir wurde schonmal gesagt, dass man sich diese am besten aufschreibt (Datum, wieviel Überstunden etc).

Wie kann man sich diese auszahlen lassen bzw dafür Urlaub nehmen?
Wieviel € ergibt 1 "Anrechnungsfall"?
Wann kommt ein Anrechnungsfall zustande?

Sind diese FvD vergleichbar mit Überstunden in zivielen Berufen? zB 8 Überstunden = 1 Urlaubstag, ich habe schon soviel FvD, Dienstausgleich, Anrechnungsfall gehört und blicke da nicht wirklich durch.
Gruß
Autor InstUffzSEAKlima
 - 15. Februar 2014, 15:29:12
Ja, dann ist das ein bedauerliches, aber nicht zu änderndes Einzelschicksal - was anderes werden Vorgesetzte o.ä. auch nicht sagen.
Autor StuffzSAZ8
 - 14. Februar 2014, 10:50:27
Ja dann ist das so, die Auflösung kam prompt und ich konnte die Dienste nicht mehr auszahlen lassen mußte sie als Freitage nutzen. Hatte allerdings keine Chance mehr da Lehrgänge und andere DA diese Zeit nicht mehr hergegeben haben
Autor F_K
 - 13. Februar 2014, 08:36:44
Zitatknapp 3/4 Jahr, aber ist doch egal,

Egal ist 88 -

... wenn es niemanden mehr gibt, der die vom Soldaten beizubringenden Bescheinigungen unterschreibt (weil der Soldat diese nicht zeitgerecht abgegeben hat), dann hat genau einer gelitten, nämlich dieser nachlässige Soldat.

.. und dies ist dann auch verursachergerecht.
Autor StuffzSAZ8
 - 13. Februar 2014, 08:08:56
knapp 3/4 Jahr, aber ist doch egal, Auszahlung ght ja auch noch nach 10 Jahren
Autor wolverine
 - 10. Februar 2014, 08:52:29
Darf ich dann einmal fragen wie lange das her ist?
Autor StuffzSAZ8
 - 09. Februar 2014, 18:49:34
Da geht das Problem los die alte Einheit gibt es nicht mehr
Autor KlausP
 - 09. Februar 2014, 18:42:20
Zitat von: StuffzSAZ8 am 09. Februar 2014, 18:35:09
Zitat von: ulli76 am 09. Februar 2014, 16:20:03
Nach Wechsel der Einheit kann man noch auszahlen lassen, aber nicht einfach mehr frei nehmen.

@Hubert: Du musst wissen, wann die DAs, die noch offen sind, angefallen sind und dann schreibst du für den jeweiligen Monat den Forderungsnachweis.

Stunden kannst du nicht zu Anrechnungsfällen addieren.

Bist du dir da ganz sicher ich habe noch 5 von der alten Einheit, wäre schön wenn du mir eine Quelle nennen könntest

Die Quelle ist der Dienstzeiterlass in der jeweils gültigen Fassung. Die Forderungsnachweise müssen Sie dann aber an die alte Einheit schicken.
Autor ulli76
 - 09. Februar 2014, 18:41:14
Warum soll man das nicht können? Das zahlt ja nicht die Einheit.
Musst nur zusehen, dass du einen Nachweis darüber hast.