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Autor XxxxX
 - 02. Juni 2011, 22:56:04
Zitat von: schlammtreiber am 01. Juni 2011, 12:23:48
Das hieße, die Forderung nach Mut gilt nicht im Gefecht oder Krieg weil dort andere Gesetze gelten?

Das wäre die wahrscheinlich übelste Fehlinterpretation von "inter arma enim silent leges" die ich je gehört habe  :D


Eigentlich war das genau andersherum gemeint....... Ehre und Mut im Gefecht ist das höchste gut eines Soldaten im Gefecht...

....Schon wieder einer das daarf doch nicht wahr sein........

Ich bete für jeden einzelnen da unten und ich hoffe das keiner mehr im Blechsarg heimkommt jeder ist einzelne ist zuviel  >:( aber einfach abhauen können wir nicht dann währe alles Umsonst gewesen........
Autor wolverine
 - 01. Juni 2011, 12:53:33
Das Problem sind doch hier gar nicht Straftat oder Strafmaß; richtig blöd ist, dass der Geschädigte der Tat der potentielle zkünftige Arbeitgeber werden soll. Und jetzt einmal ehrlich: Wer stellt einen ein, der ihn vorher noch einmal "bestohlen" (untechnisch, ja ich weiß, dass es eine Unterschlagung war) hat? Ich sicher nicht.
Aber: Versuchen kann man es. Man muss aber mit der - wahrscheinlich abschlägigen - Antwort leben können. Schließlich wurde man zu seiner Tat - so dämlich sie auch war - nicht gezwungen.
Autor schlammtreiber
 - 01. Juni 2011, 12:36:31
Nein, er war nur hungrig  ;)
Autor StOPfr
 - 01. Juni 2011, 12:32:18
Autor schlammtreiber
 - 01. Juni 2011, 12:23:48
Das hieße, die Forderung nach Mut gilt nicht im Gefecht oder Krieg weil dort andere Gesetze gelten?

Das wäre die wahrscheinlich übelste Fehlinterpretation von "inter arma enim silent leges" die ich je gehört habe  :D
Autor XxxxX
 - 01. Juni 2011, 12:15:54
Zitat von: Andi am 01. Juni 2011, 12:09:30
Zitat von: schlammtreiber am 01. Juni 2011, 12:04:07
Und was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Nun, er hat damit sicherlich auch gemeint: "Unter der Munition schweigen die Gesetze." ::)


der ist nicht schlecht ....  :)
Autor XxxxX
 - 01. Juni 2011, 12:14:09
Naja eigentlich nicht viel...


Ich versuche es mal so....

...der Mut des einfach Soldaten kennt keine Gesetze oder Grenzen, denn die Waffen sprechen ihre eigene Sprache und fordern ihren Tribut..........

kann man das so sagen ????    :-\
Autor Andi
 - 01. Juni 2011, 12:09:30
Zitat von: schlammtreiber am 01. Juni 2011, 12:04:07
Und was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Nun, er hat damit sicherlich auch gemeint: "Unter der Munition schweigen die Gesetze." ::)
Autor schlammtreiber
 - 01. Juni 2011, 12:04:07
Und was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Er hat sicher auch mal gesagt "reich mir bitte das Olivenöl", aber das hat genau so wenig Bezug zur Forderung nach persönlichem Mut angesichts schicksalhafter Bedrohung wie eine Definition des Kriegszustandes als juristische Grauzone  ;)
Autor XxxxX
 - 01. Juni 2011, 11:59:42
Sicher sicher ....


aber er hat auch gesagt:

"Unter den Waffen schweigen die Gesetze"

Autor schlammtreiber
 - 01. Juni 2011, 11:50:22
Zitat von: XxxxX am 01. Juni 2011, 11:43:05
"Lebe als tapferer Mensch; und wenn sich das Schicksal gegen dich wendet, begegne ihm mit einem tapferen Herzen." - Cicero"

Cicero wurde übrigens auf der Flucht getötet, nur so am Rande erwähnt  ;D
Autor XxxxX
 - 01. Juni 2011, 11:43:05
Ich danke euch noch vielmals für die leider nicht so Rosigen Nachrichten.... :'(

aber es hat mir sehr geholfen jetzt bin ich Bilde und gib einfach mein Bestes und versuche es einfach....


In diesem Sinne

"Lebe als tapferer Mensch; und wenn sich das Schicksal gegen dich wendet, begegne ihm mit einem tapferen Herzen." - Cicero"
Autor miguhamburg1
 - 01. Juni 2011, 11:18:49
Lieber XxxX, wir reden hier von Wahrscheinlichkeiten - und genau um die Einschätzung dieser Wahrscheinlichkeiten haben Sie uns gebeten.

Ich sehe allerdings schwarz dafür, dass der WDB irgendetwas ad hoc mit dem zuständigen Rechtsberater "seines" ZNwG klären kann. So, wie ich die Arbeitsweise dieser Damen und Herren kenne, geben die - richtigerweise - nur Aussagen, wenn sie einen Vorgang auf dem Tisch haben. Und hierfür müsste erst einmal eine Bewerbung vorliegen, aufgrund der andere Bearbeiter im ZNwG entsprechende Vorgänge "zusammentragen" und ihm vorlegen - denn er ist das letzte Glied in der Kette, bevor ein Bewerber eine Absage oder Einladung zugeschickt bekommt.

Soll heißen: Eine auch nur annähernd verbindliche Auskunft wird auch der WDB nicht bekommen und unserem Fragesteller mitteilen können...
Autor schlammtreiber
 - 01. Juni 2011, 11:14:57
Zitat von: snake99 am 01. Juni 2011, 10:52:19
Ein Menschenleben ist unbezahlbar

Es sei denn man hat circa anderthalb Millionen flüssig, das reicht laut TU Darmstadt  ;D

http://de.wikipedia.org/wiki/Wert_eines_Menschenlebens

Autor snake99
 - 01. Juni 2011, 10:52:19
Zitat von: XxxxX am 01. Juni 2011, 10:48:07
... und wenn des auch noch meine Planungen streicht dann ist das eh Unbezahlbar... :( ....

Ein Menschenleben ist unbezahlbar, aber eine mögliche Ablehnung bei einer Bewerbung um Wiedereinstellung werden sie sicherlich überleben ;)