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Zusammenfassung

Autor miguhamburg1
 - 05. Juni 2011, 16:54:24
@ Timid: Dass es im EFV durchaus mehrere Hürden gibt, die voneinander unabhängig jeweils zu einer Nichteinstellung führen, ist aber bekannt?

1) Testergebnisse
2) Tauglichkeitsuntersuchung
3) "Freigabe" durch den RB
4) Gespräch mit den PrüfOffz
5) Gespräch/Begutachtung durch den Psychologen

Selbst, wenn der RB kein Einstellungshindernis feststellen könnte (mal hier im zugrundeliegenden Fall unterstellt), wird das Gespräch mit dem PrüfOffz und dem Psychologen mit Sicherheit auf die vorliegenden Erkenntnisse (Sozialstunden wg. schwerer Körperverletzung, nachfolgende Anzeigen wegen Eigentumsdelikten, Körperverletzung) eingehen. Und jede dieser beiden Stationen können für den Bewerber das K.O. bedeuten, wenn denn die jeweiligen Beteiligten zur Einschätzungen gelangen, der Bewerber wäre aus charakterlichen oder entwicklungsbedingten Gründen ungeeignet....

Nicht mehr oder weniger habe ich geschrieben. Und aus meiner Erfahrung mit diesen Aspekten heraus angefügt, dass ich dieses K.O. spätestens beim Psychologen sehe/erwarte...
Autor wolverine
 - 05. Juni 2011, 16:38:54
Zitat von: wolverine am 05. Juni 2011, 13:17:49
Ich stelle mir gerade den rein hypothetischen Fall vor:
Nicht umsonst habe ich mich nicht auf den Fragesteller bezogen sondern schlicht einen hypothetischen Fall gebildet und bei diesem ginge eine rein unjuristische Betrachtung einfach fehl. Ich bin wahrlich nicht dafür bekannt jedes Gelumpe für den Armeedienst zuzulassen aber Anzeigen sagen nun einmal nichts aus.
Der Rest ist eben eine Einzelfallentscheidung zu der ich mich ohne Aktenkenntnis schlicht nicht äußern werden. Die rudimentären Angaben - noch dazu unbestätigt - reichen dafür einfach nicht.
Autor Rollo83
 - 05. Juni 2011, 15:19:07
Mich würds eigentlich auch nicht wunder wenn trotz dieser Mängel der Bewerber zur Manschaftslaufbahn zugerlassen wird nach dem Motto Knast oder Armee wie bei den Amis.
Autor Timid
 - 05. Juni 2011, 15:01:04
Zitat von: Stabsuffz93 am 05. Juni 2011, 14:39:30Jetzt bei der anzeige wo das verfahren noch läuft, sieht es aber ganz so aus laut ihm das er wohl ins gefängniss kommt, aufgrund der vielen straftaten.

Was heißt denn "viele Straftaten"? Wir reden doch immer noch von bisher lediglich einer Verurteilung zu 50 Sozialstunden, die er schon hat?

Zitat von: Rollo83 am 05. Juni 2011, 14:50:55Nicht nur theoretisch wenn er inhaftiert wird sonder auch praktisch.

Auch da wieder: Es kommt drauf an.

Ein automatisches Einstellungshindernis ist es erst, wenn ein gewisses Strafmaß überschritten wurde.

Bleibt die Strafe darunter, wird man natürlich beim Eignungstest, so man denn eingeladen wird, Nachfragen dazu beantworten müssen. Und wenn eine Gefängnisstrafe vorliegt, dürfte es schwer bis unmöglich sein, die Prüfer davon zu überzeugen, dasss man für den Staatsdienst geeignet ist. Das könnte vielleicht (!) klappen, wenn zwischen Verurteilung und Bewerbung einige Jahre vergangen sind ("Jugendsünde" und so). In der Regel dürften die Zweifel an der Eignung in so einem Fall aber wohl zu groß sein.
Autor Rollo83
 - 05. Juni 2011, 14:50:55
Nicht nur theoretisch wenn er inhaftiert wird sonder auch praktisch.
Autor Stabsuffz93
 - 05. Juni 2011, 14:39:30
Ich danke auf jedenfall schonmal für all diese antworten.

So dan zu dem Sachstand. Der betroffen hat seine anzeigen. bisher eine verurteilung wegen schwerer körperverletzung zu 50 Sozialstunden. Die anderen verfahren wurden nicht eingstellt, allerdings gab es auch keine verurteilung. Jetzt bei der anzeige wo das verfahren noch läuft, sieht es aber ganz so aus laut ihm das er wohl ins gefängniss kommt, aufgrund der vielen straftaten. Theoretisch hat es sich doch erledigt zur Bundeswehr zu kommen oder?
Autor Timid
 - 05. Juni 2011, 14:18:15
Zitat von: miguhamburg1 am 05. Juni 2011, 11:34:27Lieber Timid, die Psychologen machen sich in ihrer Einschätzung der (charakterlichen) Eignung vollkommen frei von irgendwelchen juristischen Tatbeständen.

Und wenn sie die juristische Bewertung des Falls tatsächlich vollkommen außer acht lassen sollten, sondern schon aus der Tatsache, dass eine Anzeige vorlag, Rückschlüsse auf die charakterliche Eignung ziehen, wäre das ein absolutes Armutszeugnis für die Bundeswehr und die Nachwuchswerbung!
Auch die Bundeswehr agiert schließlich nicht im rechtsfreien Raum, sondern muss sich an rechtsstaatliche Prinzipien halten.
Und dass die Anzahl der Anzeigen alleine überhaupt gar nichts aussagt, hat Wolverine ja schon in dem Beispiel aufgezeigt!

Zitat von: miguhamburg1 am 05. Juni 2011, 14:13:01Wobei, lieber Wolverine, zumindest eine Verurteilung bereits vorliegt, unser potenzieller Bewerber also kein vollkommen unbeschriebenes Blatt ist...

Was über die übrigen Anzeigen erstmal überhaupt nichts aussagt.
Autor miguhamburg1
 - 05. Juni 2011, 14:13:01
Wobei, lieber Wolverine, zumindest eine Verurteilung bereits vorliegt, unser potenzieller Bewerber also kein vollkommen unbeschriebenes Blatt ist...
Autor wolverine
 - 05. Juni 2011, 13:17:49
Ich stelle mir gerade den rein hypothetischen Fall vor: Ich gerate im jugendlichen Alter in Streit mit anderen Jugendlichen - sagen wir einmal sechs oder sieben. Es entwickelt sich ein Wortgefecht und man geht auseinander. Die anderen sprechen sich ab und ich bekomme nacheinander sechs oder sieben Anzeigen wegen einer Tätlichkeit, möglicherweise sogar mit Qualifikation. Da nichts wirklich beweisbar ist, kommt es zu keiner Verurteilung. Jetzt macht sich der Psychologe völlig frei von der juristischen Bewertung (ich hoffe nur davon!), bescheinigt mir eine rechtsuntreue Gesinnung und spricht sich gegen meine Einstellung aus. Ein Hurra auf den Rechtsstaat!
Autor miguhamburg1
 - 05. Juni 2011, 11:34:27
Lieber Timid, die Psychologen machen sich in ihrer Einschätzung der (charakterlichen) Eignung vollkommen frei von irgendwelchen juristischen Tatbeständen. Das sind zwei vollkommen unterschiedliche Paar Schuhe. Und selbst, wenn keine der Anzeigen letztlich zu einem juristischen Einstellungshindernis führte, wäre die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass die Psychologen das Stoppzeichen ziehen, wie ich bereits darstellte.
Autor Timid
 - 05. Juni 2011, 10:42:32
Zitat von: miguhamburg1 am 04. Juni 2011, 17:18:47Lieber Timid, ich spreche hier nicht von einem juristischen Einstellungshindernis.

Ging es dem Threadersteller nicht darum, herauszufinden, ob der Betreffende eine Chance hat, mit der Vorgeschichte zur Bundeswehr zu kommen? Dazu gehört auch die Frage, ob es ein Einstellungshindernis ist - und das wäre es, bei 50 Sozialstunden, wohl kaum.

ZitatDoch selbst, wenn aus keiner der sechs Anzeigen eine relevante Verurteilung erfolgte, müsste diese Person schon verdammt guteBegründungen liefern, warum er mindestens siebenmal so in Straftaten involviert war, dass es zu Anzeigen und zumindest einer Verurteilung kam...

Ich sehe da relativ wenig Probleme: Es geht um Anzeigen. Und, wie gesagt, solange man nicht rechtskräftig verurteilt wurde, gilt in diesem unseren schönen Rechtsstaat die Unschuldsvermutung. Daher kann z.B. eine Anzeige, die zu keiner Verurteilung führte, wohl kaum etwas über die charakterliche Reife des Betreffenden aussagen, da derjenige ja eben unschuldig ist.


Aber, wie schonmal gesagt: Es bringt wenig, hier über das Ganze zu diskutieren, solange nicht ein Mindestmaß an Informationen vorliegt.
Autor ulli76
 - 04. Juni 2011, 21:46:20
So wichtig kann es ja nicht sein, da sich der TE schon ne Weile nicht mehr an der Diskussion beteiligt hat und auch nicht die erforderlichen Infos (s. den Beitrag vom Timid) liefert.
Autor Mr. O'Donnell
 - 04. Juni 2011, 21:37:06
ZitatWas versuchen denn Einige hier schon seit etlichen Beiträgen zu sagen?

Eben, jeder verpackt es zwar anders, aber es läuft dennoch irgendwie aufs Gleiche
hinaus...
Autor KlausP
 - 04. Juni 2011, 19:08:55
Ach nee. Was versuchen denn Einige hier schon seit etlichen Beiträgen zu sagen?
Autor Guest2011
 - 04. Juni 2011, 17:19:47
es reicht auch schon eine einzige Verurteilung das es  zu einem Hindernis bzw einer sperre für paar Jahre kommt, nämlich gefährliche Körperverletzung. Außer es geschah fahrlässig z.b durch einen Autounfall ,aber was glaub hier nicht der Fall sein wird. Er kann sich aber trotzdem bewerben un schauen was rauskommt, weil dies entscheidet immer noch der Rechtsberater der Bundeswehr.