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Zitatscheint
Zitat von: F_K am 15. Juni 2011, 13:35:31
Selbst ein Einsatz von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt scheint nach den Bildern nicht notwendig gewesen zu sein.
Zitat von: F_K am 15. Juni 2011, 13:35:31
... schlammtreiber spammed echt in jedem Thread
Zitat von: schlammtreiber am 15. Juni 2011, 12:28:37
d.h. unter dem Strich ein Einsatz von 20mm Spreng-Splitter wäre nicht verhältnismäßig gewesen?
Zitat von: Schamane am 15. Juni 2011, 11:51:18
Der "Platz der Streitkräfte" galt zumindest in der Vergangenheit immer als temporärer militärischer Sicherheitsbereich ähnlich wie eine Wiese wo der Heli notlandet.
Zitat von: Schamane am 15. Juni 2011, 11:51:18
Primär ist ihre Frage aber berechtigt jackill, denn die normale Exekutive in diesem Fall die Landespolizei ist für die äußere Absicherung verantwortlich.
Zitat von: Schamane am 15. Juni 2011, 11:51:18
Allerdings haben sich die Demonstranten bis zum Eindringen in den militärischen Sicherheitsbereich sich keiner Straftat oder Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht, also bleibt es am Militär hängen.
Zitat von: Schamane am 15. Juni 2011, 11:51:18
Es handelt sich aber auch in diesem Fall nicht um eine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit § 114 OWiG und die ist allenfalls mit einer Geldstrafe belegt.