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Zusammenfassung

Autor schlammtreiber
 - 04. Juli 2011, 15:15:26
Zitat von: BulleMölders am 04. Juli 2011, 14:56:38
Sorry aber was hast du die letzten sieben Jahre gemacht, wenn du in der Zeit nicht mal eine Ausbildung geschafft hast?

Es ist diese Art der bornierten Fixierung auf output und Ergebnis, die Dir ein erfülltes Leben verwehrt.
Du musst Zeit und Tätigkeit voneinander entkoppeln.

Chai?
Autor KlausP
 - 04. Juli 2011, 15:09:55
So'n Mist. Wieder ein Enttäuschter, der eigentlich nur gebauchpinselt werden wollte.  :'(
Autor wolverine
 - 04. Juli 2011, 15:05:35
Und der Wehrdienstberater berät über Laufbahnen und Möglichkeiten und hilft beim Zusammenstellen der Bewerbungsunterlagen. Er stellt keine Eignung fest, enscheidet nichts und stellt niemanden ein. Und bewerben ist kein Problem; für niemanden. Sie können sich morgen am Tag für die nächste ESA-Mission als Astronaut bewerben. Kein Problem.
Und für den Rest: Ja, dafür müsste man schon wissen warum Sie damals entlassen wurden. Wenn es eine psychosche Erkrankung war, kann es sein, dass Sie eben dauerhaft wehrdienstuntauglich sind. Dann wird das nichts. Wenn etwas anders, dann eventuell etwas anderes.
Autor mailman
 - 04. Juli 2011, 15:02:30
Zitat von: Pennyw1se am 04. Juli 2011, 14:47:35
Ja  ;)

dann ging es um die genaue Wortwahl dann entschuldige ich mich dafür. Aber naja wirklich zu helfen scheint ja trotzdem leider niemand.

Ausser "Wenn das auch so in der Akte steht, wird so ohne weiteres kein weiterer Dienst mehr möglich sein."

dabei is nur das komische genau das dachte ich auch. Aber genau das habe ich vorhin dem wehrdienstberater am Telefon erzählt und er meinte ach das ist kein Problem (so nach dem Motto).

Will unbedingt wieder zur Bundeswehr und diesmal RICHTIG. Bin hochmotiviert und hoffe einfach durch die blöde aktion von damals das ich mir nicht den weg komplett verbaut hab.

Ertrage nur nicht 2 wochen hier rumzusitzen bis zum Termin und nicht zu wissen was ist und habe einfach gehofft hier könnte man mir eventuell genaueres sagen.

mfg

Nur leider wird der WDB am Telefon auch keinen Einblick in die Akte haben, und vor allem trifft er auch keine Entscheidung. Wenn der WDB meint "ach kein Problem", kann es am Zentrum schon wieder anders aussehen.

Es kann dem WDB auch egal sein wenn sie sich damit bewerben, da er nach Abgabe der Unterlagen eh nix mehr damit zu tun hat.

Gerade wenn man es über die "geistige" Schiene probiert, hat es m. M. keinen Sinn.

Manchamal ist es eben vorbei.
Autor BulleMölders
 - 04. Juli 2011, 14:56:38
Sorry aber was hast du die letzten sieben Jahre gemacht, wenn du in der Zeit nicht mal eine Ausbildung geschafft hast?
Solche oder so ähnliche Fragen könnten dir auch im ZNGW gestellt werden.
Mit viel Glück bekommst du vier Jahre Mannschaften und dann ist wieder Schluss mit Bundeswehr und du hast nichts erreicht für deine Zukunft, außer noch vier Jahre älter zu sein.

Autor KlausP
 - 04. Juli 2011, 14:50:47
Das kann niemand hier genau  sagen, weil keiner weiss, was genau in Ihrer Entlassungsverfügung steht.
Autor Pennyw1se
 - 04. Juli 2011, 14:47:35
Ja  ;)

dann ging es um die genaue Wortwahl dann entschuldige ich mich dafür. Aber naja wirklich zu helfen scheint ja trotzdem leider niemand.

Ausser "Wenn das auch so in der Akte steht, wird so ohne weiteres kein weiterer Dienst mehr möglich sein."

dabei is nur das komische genau das dachte ich auch. Aber genau das habe ich vorhin dem wehrdienstberater am Telefon erzählt und er meinte ach das ist kein Problem (so nach dem Motto).

Will unbedingt wieder zur Bundeswehr und diesmal RICHTIG. Bin hochmotiviert und hoffe einfach durch die blöde aktion von damals das ich mir nicht den weg komplett verbaut hab.

Ertrage nur nicht 2 wochen hier rumzusitzen bis zum Termin und nicht zu wissen was ist und habe einfach gehofft hier könnte man mir eventuell genaueres sagen.

mfg
Autor schlammtreiber
 - 04. Juli 2011, 14:42:58
Zitat von: Pennyw1se am 04. Juli 2011, 14:09:19
ok wo ist der Blödsinn und wo ist auch nur ein Widerspruch ?

Mittlerweile gefunden?  :-*
Autor KlausP
 - 04. Juli 2011, 14:42:02
ZitatNaja wie auch immer geht ja auch nicht um die genaue Wortwahl sondern viel mehr darum ob man dann überhaupt nochmal eine chance hat.

Doch, genau darum geht es. Wenn man schon solche Äußerungen in den Ring wirft, sollte man auch damit rechnen, dass das jemand in der Luft zerreisst.
Autor wolverine
 - 04. Juli 2011, 14:37:26
Wäre auch grob rechtswidrig wen so etwas auf einer Entlassungsverfügung gestanden hätte!
Autor mailman
 - 04. Juli 2011, 14:37:08
Wenn das auch so in der Akte steht, wird so ohne weiteres kein weiterer Dienst mehr möglich sein.
Autor Pennyw1se
 - 04. Juli 2011, 14:36:31
Naja wie auch immer geht ja auch nicht um die genaue Wortwahl sondern viel mehr darum ob man dann überhaupt nochmal eine chance hat.

Hab halt viel tara gemacht um da raus zukommen nach dem Motto "Ich halt das hier nicht aus, psychischer Druck etc pp."

Obwohl ich in Wirklichkeit einfach nur "keine Lust" mehr hatte.

Und darüber ärger ich mich schon seit Jahren das ich eben damals so dumm war.

Daher die Frage kann man nach so einer Geschichte überhaupt nochmal reinkommen ? :(
Autor KlausP
 - 04. Juli 2011, 14:24:57
Ich habe schon etliche Entlassungsverfügungen selber für meinen KpChef geschrieben und mindestens genauso viele gelesen. Von "unehrenhafter Entlassung" war dort niemals die Rede sondern immer nur die Formel

"Hiermit entlasse ich Sie gemäß § xyz Wehrpflichtgesetz (oder Soldatengesetz) mit Ablauf des (Datum) aus der Bundeswehr.

Begründung: ..."

Autor Pennyw1se
 - 04. Juli 2011, 14:20:10
Ok also ausmustern "lassen" bedeutet in dem Zusammenhang das ich während der Dienstzeit gesagt habe ich halts hier nicht aus und einfach nur weg wollte.Nach diversen Gesprächen und Anträgen wurde ich vorzeitig entlassen. Weil ich (so seh ichs mittlerweile) einfach zu unreif und jung war.

Und unehrenhaft entlassen stand nunmal einfach auf dem Schreiben von vor 7 Jahren, was hier neben mir liegt.
Autor KlausP
 - 04. Juli 2011, 14:15:40
Zitat... Habe den GWD angefangen habe mich aber ausmustern lassen nach 3 monaten..

Zitat... aber ich wurde unehrenhaft entlassen usw.

Das ist der erste Widerspruch. "Ausmustern lassen" sollten Sie mal erläutern und dann "unehrenhaft entlassen".