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Zitat
Nein. Wieso? Du hast als Arbeitnehmer schließlich weiterhin Anspruch auf Deinen gesamten Jahresurlaub.
Darüberhinaus: Wenn Du bei der BW Urlaub bekämest, würde das Deinem Arbeitgeber mitgeteilt, und der dürfte dann Deinen Jahresurlaub anteilig kürzen.
Zitat von: Perser am 03. April 2005, 16:32:08
Hat sich also nichts geändert. Ist ja eigentlich ziemlich ungerecht.
Zitat von: Timid am 29. März 2005, 21:06:46
http://www.bundeswehrforum.de/download/leistungskatalog.pdf
Sobald man ununterbrochen mehr als einen Monat Dienst tut, hat man Anspruch auf Erholungsurlaub (dann pro vollem Monat 1/12 des Jahresurlaubs eines SaZ).