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Autor F_K
 - 03. August 2011, 13:23:41
@ snake:

ZitatBei den ResOffzen ist es ähnlich einfach ... einmal zur Laufbahn zugelassen muss man nur noch den ROL1, ROL2 sowie den MeFü Lehrgang besuchen. Insgesamt dauert die Ausbildung somit ca. 7 Wochen und dann ist man schon ein fertig ausgebildeter ResOffz und wird nach erfüllten Stehzeiten in den OA DstGrd'en zum Leutnant befördert
.

Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen:

- ResOffze sind keine ResFw, insbesondere:
- Werden ResOffz bei vorliegen der Voraussetzungen OHNE Dienstposten zum Lt befördert
- Legen ResOffze auf den Lehrgängen natürlich eine Laufbahnprüfung ab (ein Besuch reicht also nicht - die Klausuren müssen bestanden werden)
- Ist ein so beförderter Lt keineswegs "fertig ausgebildet", sondern steht am Anfang seiner Offizierausbildung (er hat nämlich nur eine Sicherungsoffz ATN - die genau für KEINEN Dienstposten eine ausreichende Qualifikation darstellt)
Autor miguhamburg1
 - 03. August 2011, 11:43:49
Ist ja schon mal gut, dass der formale Aspekt bezüglich der erforderlichen Lehrgänge mit Laufbahnprüfung für den Laufbahnwechsel unstrittig ist.

Auch für die AaP gibt es Vorgaben, nämlich entsprechende DPBeschreibubgen und Vorschriften. Jetzt kommt es darauf an, wie schnell der Reservist das Erforderliche beherrscht. Dafür kann es keine zentralen Vorgaben geben, das ist doch einleuchtend? Dieser Weg zur ATN Zuerkennung ist auch ganz offiziell vorgesehen. Wenn der TrTl da nicht mitgeht - auch da hilft nur das Gespräch mit dem PersFhr außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses, damit dis dann im TrTl so veranlasst wird.
Autor snake99
 - 03. August 2011, 11:37:36
Im weiteren meine ich in den Verfahrensweisen zwischen FD und TD sehr große Widersprüche in sich zu erkennen ...

Im FD reicht eine zivile Ausbildung auf Techniker- oder Meisterniveau und man wird ganz unkompliziert via §22 Abs. 5 SLV zum Fw ernannt und muss noch nicht mal mehr die allgemein militärische Laufbahnausbildung (AMT) durchlaufen! Ist dies förderlich, wenn man somit einen Fw vor sich stehen hat, der noch nicht mal die VVO geschweige denn anderes wichtiges Vorgesetzenwissen beherrscht?

Bei den ResOffzen ist es ähnlich einfach ... einmal zur Laufbahn zugelassen muss man nur noch den ROL1, ROL2 sowie den MeFü Lehrgang besuchen. Insgesamt dauert die Ausbildung somit ca. 7 Wochen und dann ist man schon ein fertig ausgebildeter ResOffz und wird nach erfüllten Stehzeiten in den OA DstGrd'en zum Leutnant befördert.  
Autor snake99
 - 03. August 2011, 11:19:14
Lieber Migu,

in der Tat scheinen wir mittlerweile von zwei verschiedenen Paar Schuhen zu sprechen ... mir geht es hier nicht um die Laufbahnausbildung AMT (die dank der Fernausbildung mittlerweile prima und "reservistenfreundlich" gelöst wurde), sondern viel mehr um die MFT Ausbildung und die stark von einander abweichenden Verfahrensweisen der einzelnen TrT.

Sie haben selber erkannt, dass es aufgrund der Dauer fast unmöglich ist für einen Reservisten, einen normalen Laufbahnlehrgang (MFT) der aktiven Truppe zu besuchen. Dann haben wir noch die Möglichkeit einer AAP, wo sich mir jedoch die Frage aufwirft, wie lange der Kamerad eine AAP besuchen soll? Angenommen er kann  2x 3 Wochen pro Kalenderjahr zu üben, was ich persönlich schon als viel bezeichnen würde. Soll der Kamerad etwa ein ganzes Jahr als AAP'ler fungieren, bevor er produktiv seinen Dienst aufnimmt, so dass die Bw auch einen Gewinn von seiner Beorderung hat?

Sorry, doch für mein Empfinden ist dies keine wahre Lösung ... denn weder der TrT noch der Kamerad hätten daran Spaß.

Mein Vorschlag (so wie es inoffiziell bereits häufig gemacht wird) ... man setzt den Kameraden auf den DP und lässt ihn die DP spezifischen Tätigkeiten ausführen. Beweist sich der Kamerad auf dem DP, erhält er die ATN ... fertig! Erfüllt er die Anforderungen des "daily Business" nicht, muss geschaut werden, wie man weiter verfährt ...

Vorteile:
- der Kamerad ist sofort produktiv
- der TrT muss sich keine Kopf um irgendwelche Ausbildungsplanungen machen
- beide Seiten sind zufrieden :)
Autor HCRenegade
 - 03. August 2011, 10:40:37
@ Miguhamburg:

Die Laufbahnprüfung und die ATN für den Dienstposten sind zwei verschiedene Paar Schuhe - ob ein gestandener Uffz alter Art auf einen Fw-Lehrgang muss, wo er absolut nichts Neues lernen kann, kann man definitiv hinterfragen, aber darum ging es ja überhaupt nicht.

Wenn man den Fw-LG bestanden hat, aber NUR z.B. PzGrenUffz ist und nicht die (von der Ausbildung her) gleichwertige ATN PzGrenFw vorweisen kann, weil man diese nicht von seinem TrT zuerkannt bekommt, dann fällt die Beförderung zum Fw aus, daran ändert auch ein hervorragend bestandener Laufbahnlehrgang (FwRes) nichts.

Zumal auf dem Laufbahnlehrgängen z.T. überhaupt keine ATNs zuerkannt werden - zumindest war das auf dem Btsm-LG so, dass da keine einzige ATN nach erfolgreichem Abschluss zuerkannt wurde.

Heißt:
wenn ich mir vor dem Laufbahnlehrgang nicht den PzGrenFw rückwirkend als AAp hätte zuerkennen lassen, wäre ich nicht befördert worden, weil ich dann ja "nur" PzGrenUffz/SPzKdt/GrpFhr gewesen währe und nicht PzGrenFw/SPzKdt/GrpFhr, wie es mein DP vorsieht, so dass eine Beförderung nicht stattgefunden hätte.
Autor miguhamburg1
 - 03. August 2011, 10:31:47
Liebe beide Kameraden,

dass eine GrpFhrUffz ATN alt mit AaP auf GrpFhrFw ATN neu erteilt wurde, kam vor, war jedoch laufbahnrechtlich nie zulässig. Diesem Zustand machte die SDBw ein Ende. Insofern hinkt Ihr Vergleich mit dieser Zeit. Um Fw werden zu können, bedarf es einer Laufbahnprüfung. Diese setzt zwingend einen Lehrgang voraus - für Aktive wie Reservisten.

Für Beorderungen ist nur die SDBw/das PersA zuständig. Wenn Sie auf einen neuen DP beordert werden sollen, hat Ihr bisheriger BeordTrTl überhauPt keine Handhabe, dies zu verhindern, er wird dazu auch überhaupt nicht befragt. Wenn Sie sich als Reservist in solchen Fragen mit den Personalern der Truppenteile herumschlagen, ist das Ihr Problem. Sprechen Sie, wie von mir beschrieben, mit der einzig maßgeblichen Person, Ihrem PersFhr in der SDBw! Diese Art Eigeninitiative ist die einzig Sinnvolle!

Dass nicht jeder Reservist drei Monate am Stück üben kann, liegt auf der Hand. Sie selbst haben ja eine passable Alternative beschrieben hier im Forum. Also gibt es da ja wohl auch nichts zu meckern, da dieser Weg von der SDBw ja ausdrücklich mitgetragen wird, denn die muss die Lehrgangsplätze ja bereitstellen!
Autor snake99
 - 03. August 2011, 09:51:01
Das sehe ich exakt genauso ;)
Autor HCRenegade
 - 03. August 2011, 09:49:45
Trotzdem kann man sagen, dass z.B. ATN PzGrenUffz (alt) = PzGrenFw (neu), so dass man die Fw-ATN nach einer WÜ auf einem entsprechenden DP ohne Probleme zuerkannt bekommen sollte.
Das war ja nicht nur bei mir so, sondern auch bei vielen anderen mir bekannten Kameraden.


Aber letztendlich ist das ja auch nicht das Kernproblem, sondern die oben beschriebene Tatsache, dass es zm ATN-Erwerb verschiedene Möglichkeiten mit stark unterschiedlich großem Zeitaufwand gibt und gleichzeitig der Res stark abhängig von der Ansichtsweise und Laune seines ResBearbeiters abhängig ist, dann wenn der die Zustimmung für eine ATN-Zuerkennung bzw. AAP verweigert, sieht man erstmal alt aus.
Autor snake99
 - 03. August 2011, 09:48:04
@HCR
Das habe ich auch gedacht, doch offensichtlich scheint das alles doch nicht so einfach zu sein. Ich selber erlebe da gerade etliche Kuriositäten am eigenen Leib, da auch ich mir aufgrund von Unzufriedenheit eine neue militärische Heimat gesucht habe.

Nun liegen sich deswegen zwei S1er in der Wolle und bekriegen sich ... verstehen muss ich das nicht ... im Kindergarten ist das Niveau höher, als das, was gerade mein noch zuständiger S1 alles von sich gibt ...

@Migu
Zitat von: miguhamburg1 am 03. August 2011, 09:43:16
Wenn er dies nicht leisten kann, sollte er dies aber nicht der Bw anlasten.

Ich denke, dass die Anzahl der erwerbstätigen(!!!) Reservisten sehr überschaubar ist, die für 3 Monate und mehr zwecks WÜ von ihren AG's freigestellt werden ;)
Autor miguhamburg1
 - 03. August 2011, 09:43:16
@ Snake: Das von Ihnen beschriebene Problem dürfte sich auf eine Personengruppe reduzieren: Auf Uffz/StUffz aus den Zeiten, in denen diese DG die GrpFhr ATN hatten und auf entsprechenden DP waren, bevor sie in Reserve gingen. Dieses Thema hatten Sie an anderer Stelle im Firum bereits mehrfach diskutiert.

Da GrpFhr seit geraumer Zeit FwDP sind, müssen auch Res konsequenterweise die FwAusb erfolgreich abschließen, um die GrpFhrATN zuerkannt zu bekommen.

Ein zweiter Aspekt ist fraglos der erforderliche zeitliche Rahmen für Ausbildungsabschnitte. Unabhängig, ob hierfür Lehrg oder AaP erforderlich sind. Dies beschränkt natürlich die Möglichkeiten für viele arbeitsfähige Res, hieran teilzunehmen. Für einzelne Ausb(Abschnitte) gibt es mittlerweile die Fernausbildung. Für viele andere ist nach wie vor PräsenzAusb erforderlich. Die persönlichen Möglichkeiten muss jeder Res für sich prüfen. Wenn er dies nicht leisten kann, sollte er dies aber nicht der Bw anlasten.
Autor HCRenegade
 - 03. August 2011, 09:34:19
Kann man sich nicht einfach ausplanen lassen und dann einen neuen TrT aussuchen?
Man kann doch niemanden dazu zwingen, beordert zu sein.
Autor snake99
 - 03. August 2011, 09:32:43
Zitat von: HCRenegade am 03. August 2011, 09:28:47
Ich würde mir überlegen, ob ich nicht den TrT wechseln will.

Das ist leider nicht so einfach, da man dafür die Zustimmung des aktuellen MobTrT's benötigt. Wenn dieser einer Umbeorderung nicht zustimmt, hat man erstmal mal wieder ein neues (weiteres) Problem ...
Autor HCRenegade
 - 03. August 2011, 09:28:47
Zitat von: snake99 am 03. August 2011, 09:16:05
@HCRenegade

Ein anderer Kamerad hat z.B. schon lange seinen ResFL bestanden, doch er ist immer noch nicht zum F ernannt, da ihm angeblich eine ATN der neueren Art fehlen soll. Dass der Kamerad aufgrund seiner alten Laufbahnausbildung bereits eine PzKdt erworben hat, scheint niemanden mehr zu interessieren ...

Dann hat der Kamerad offensichtlich einen verdammt besch*ssenen MobTrT - ich war in derselben Situation, aber mein ResBearbeiter war da glücklicherweise sehr flexibel.
Ich würde mir überlegen, ob ich nicht den TrT wechseln will.
Autor snake99
 - 03. August 2011, 09:16:05
@HCRenegade

Ja, die genannten Varianten B und C sind mir ebenfalls bekannt und ich würde sie schon beinahe als die "Standard Methode" bezeichnen wollen.

Ich frage mich jedoch, warum es bezüglich des Themas "ATN Erwerb / Dienstpostenausbildung" keine allgemein gültigen Befehle / Vorschriften extra für Reservisten zu geben scheint, da offensichtlich jeder S1 es anders handhabt.

Besonders Kameraden, die schon während ihrer aktiven Dienstzeit einen Uffz, Fw oder Offz Dienstgrad erreicht haben, verfügen in der Regel über sehr viel Erfahrung aus dem damalig aktiven Dienstgeschäft. Nun wird der Kamerad in der Reserve tätig und wird dann zu Teilen so behandelt, als wenn er dumm wäre und noch nie etwas mit der Bw zu tun gehabt hätte. Das verstehen ich nicht.

Ein anderer Kamerad hat z.B. schon lange seinen ResFL bestanden, doch er ist immer noch nicht zum F ernannt, da ihm angeblich eine ATN der neueren Art fehlen soll. Dass der Kamerad aufgrund seiner alten Laufbahnausbildung bereits eine PzKdt erworben hat, scheint niemanden mehr zu interessieren ...
Autor miguhamburg1
 - 02. August 2011, 23:44:10
@ Schamane: Einen S 3 Offz Lehrgang hat es noch nie gegeben. Diese Funktionen werden auch bei Aktiven durch AaP durchgeführt. Ergo brauchte auch kein Reserveangehöriger dafür einen Lehrgang.

@all: bei begründeten Fällen gibt es nur für einzelne Lehrgänge keine Möglichkeit, dass Reservisten zugelassen werden. F-K hat das Vorgehen beschrieben, und so funktioniert es auch. Die Alternative hierfür ist wiederum die AaP, die allerdings auch Zeit erfordert.

Hier hilft den Reservisten, mit ihrem Personalführer ein Personalgespräch zu führen. Rufen Sie ihn in der SDBw an und vereinbaren einen (Telefon) Termin hierfür. Tragen Sie ihm Ihre Absicht sowie die zeitlichen Môglichkeiten ehrlich vor und bitten ihn, Ihnen Ihre Realisierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Diese Möglichkeit wird noch viel zu selten benutzt, die Personalführer sind jedoch angehalten, dies zu tun. Nach Auskunft einiger mir bekannter Fw/Offz d.R. sind diese Gespräche auch so, dass Sie einschl. avisierter Beförderung die Uhr danach stellen können.

Da Sie seit geraumer Zeit als Reservist das Recht haben, sich außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses direkt mit Ihren Anliegen an Ihren PersFhr zu wenden, rate ich von allen anderen Alternativen ab.