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Dienstpostenausbildung für Reservisten

Begonnen von snake99, 02. August 2011, 15:56:15

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snake99

Hallo zusammen,

mal eine Frage an alle Kameraden, die beorderte Reservisten sind.

Bei mir steht ein Dienstpostenwechsel an, doch dieser erfordert laut STAN ATN's, die ich bisher noch nicht offiziell erworben habe (die Ausbildungen habe ich zu Teilen bereits in meiner aktiven Dienstzeit durchlaufen, doch diese wird heute nicht mehr anerkannt, da meine vorhandenen ATN's "überholt" wurden bzw. in meiner Form heute nicht mehr existent sind).

Sicherlich kann man dieses Problem mit dem Verfassen einer Ausbildungsplanung anfänglich lösen, doch wie will man die Ausbildung jemals abschliessen wenn:

- die entsprechenden Lehrgänge zu Teilen für Reservisten gesperrt sind?
- man max. 2x bis 3x für jeweils nur 3 Wochen am Stück für eine WÜ seitens des Arbeitgebers freigestellt wird?
- zeitlich nicht 2-4 Monate am Stück einen Lehrgang der aktiven Truppe besuchen kann?

Schon mal danke für eure niedergeschriebenen Erfahrungen, wie die genannten Probleme bei euch gelöst bzw. umgangen wurden. 
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

F_K

@ Snake:

Die meisten Lehrgänge sind inzwischen für Res offen - bei allen kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Wenn der Res aber aus anderen Gründen überhaupt nicht an dem Lehrgang teilnehmen kann / will, benötigt man natürlich keine Ausnahmegenehmigung.

Bleibt noch die Möglichkeit AAP - das soll die SDBw inzwischen sehr flexibel sein.

Am einfachsten ist es natürlich sich einen Dienstposten auszusuchen, der nicht so einen Aufwand erfordert. (in der Regel sollte eine AAP mindestens so lange dauern wie der Lehrgang ...)

Schamane

Naja leider gibt es nicht mehr für alles Lehrgänge. So ist der S3 - Offz nicht mit einem Lehrgang hinterlegt, sondern soll AAP ausgebildet werden. Ansonsten gibt es ausreichend Lehrgänge, wo noch immer steht für Reservisten nicht geöffnet.
Allerdings wurde mir da letzte Woche durch den Beauftragten für Reservisten im Bereich gesagt, dass ich ihm die betreffenden Lehrgänge mitteilen soll dann wird man sich die ansehen.
Aber z.B. mein S1 sagte: Er kann keinen Selbstständigen zum S1 - Offz ausbilden. Da der Lehrgang 3 Monate geht und er Selbstständige nur bis zu 30 Tagen einberufen kann und bei anderen Arbeitnehmern wird dies auch schwierig.
Er hofft das man dabei mehr auf Fernausbildung und Splitting setzt und den Reservisten dann aber auch dafür finanziell ausgleicht. Denn über drei Monate jede Woche 15 h am PC zu sitzen und dann nur die ATN zu erhalten machen auch nicht so viele.

F_K

ZitatEr hofft das man dabei mehr auf Fernausbildung und Splitting setzt und den Reservisten dann aber auch dafür finanziell ausgleicht.

Na, die Hoffnung stirbt zuletzt (... und hier fehlen gesetztliche Grundlagen - soviel zur Wahrscheinlichkeit einer schnellen Umsetzung).

Zum Thema nicht für Res geöffnet:

Zitatbei allen kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Aber wie Schamane sagt: Das ganze muss natürlich auch "wirtschaftlich sinnvoll sein" - wenn ich Jahre benötige um in der Zeit, in der der Reservist verfügbar ist diesen auszubilden; um dann Jahre später vielleicht einen Nutzen zu haben - dann ist dass wohl kaum sinnvoll.

Schamane

@ F_K da man auch für die Aktiven an PC basierten Ausbildungen arbeitet, wäre dies nur ein Abfallprodukt. Denn die Hauptgründe sind:
- Verringerung der lehrgangsbedingten Abwesenheit in der Stammeinheit
- Einsparung von Unterkunftskapazitäten
- Einsparung von Fahrtkosten und Trennungsgeld usw.
Der Nachteil ist, dass die Soldaten im Regeldienst und somit für ihre Vorgesetzten zu greifen sind. Motto der § 78 steht an, sie müssen noch dieses und jenes machen. Wenn der Soldat in Seedorf stationiert ist und in Altenstadt Lehrgang hat wird dies verdammt schwer.
Die Bezahlung der aufgewendeten Zeit sehe ich auch problematisch. Doch hier gebe es die Möglichkeit durch lehrgangsbezogene Zulagen wie bei der Reserveunteroffiziers und Reserveoffizierszulage zu wirken. Als Beispiel bei bestehen den MatNachwFw - ATN erhält der Teilnehmer bei seiner nächsten WÜ über mindestens 4 Wochen 1.000 € die nicht mit anderen Zulagen verrechnet werden.
Das wären bei einer Dauer von einem halben Jahr mit 10 h die Woche 4 € die Stunde. Doch leider muss ich F_K recht geben an der Erhöhung der USG Sätze von 1990 ist man im BMVg auch schon seit 2000. Zwar wurde letzte Woche vorgetragen, dass man daran ist dies zu ändern. Allein der Glaube fehlte den Zuhörern bei den Worten der Führung.

F_K

#5
@ Schamane:

Die "Idee" mit der ATN Zulage bei bestandener Fernausbildung halte ich für durchdacht und gesetzlich realisierbar.

Allerdings betrifft es so wenige Soldaten und die "Not" bei der Bw ist noch so gering, dass ich nicht davon ausgehe, hier eine Realisierung noch zu erleben .... (.. meinen "Traum", noch aus dem A400M zu springen, sehe ich auch langsam entschwinden - und das war mal sehr realistisch und ohne Gesetzesänderung machbar).

Randbemerkung (damit diese dienstlichen "Nichtargumente" nicht so stehen bleiben):
Zitat- Verringerung der lehrgangsbedingten Abwesenheit in der Stammeinheit
Vom Prinzip ist Fernunterricht von der Dauer genauso anzusetzen wie Präsenzunterricht (Mileage may vary) -
Zusätzliche Probleme kommen hinzu - Kann sich der Soldat wirklich von seinen Vorgesetzten und den Aufgaben lösen?
Zitat- Einsparung von Unterkunftskapazitäten
Ein bißchen - bei den geringen Kosten (im Vergleich zu Bezügen) eigentlich kein Thema
Dafür ist aber ein Raum und ein Dienst PC vorzuhalten - die sind sehr knapp, in manchen Einheiten nur 2 Stück - Chef/Spieß/KpTrp usw. "schlagen sich schon drum"
Zitat- Einsparung von Fahrtkosten und Trennungsgeld usw.
Dem stehendie Kosten für die Entwicklung der Lehrgänge entgegen - gerade bei Lehrgängen die nur einmal im Jahr stattfinden rechnet sich so etwas kaum ... hinzukommen weitere Nachteile: Der Austausch zwischen den Teilnehmern, das Bier am Abend, usw.

snake99

Bezüglich der Fernausbildung kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass ich dieses Modell sehr praktikabel finde. Es liegt halt sehr viel an einem selbst, ob man das Lehrgangsziel erreicht oder nicht. Das Angebot ist die Lernplattform ... ob man es nutzt, obliegt einem selbst ;)

Aber um noch mal auf die ATN's zurück zu kommen:

Mir kommt es so vor, dass es für Reservisten einfach keinen einheitlichen Plan gibt. Kamerad A muss bei der aktiven Truppe zeitintensive Lehrgänge absolvieren, damit er seine ATN's bekommt. Kamerad B muss nur eine WÜ mit einer positiver Beurteilung erreichen, damit die benötigten ATN zugewiesen werden. Kamerad C muss gar nichts machen, da er die ATN "via Handauflegen" vom Perser einfach zugewiesen bekommt.

Wer soll da noch durchblicken?

Bedenke:
Der Kamerad Reservist hat in der Regel keine Zeit dafür zeitintensive  Lehrgänge der aktiven Truppe zu besuchen, da er zeitlich nur sehr begrenzt der Bw zur Verfügung steht. Für eine Vielzahl aller Fw Dienstposten muss der aktive Kamerad 2-3 Jahre in Vollzeit ausgebildet werden ... wie sollen solche Ausbildungen jemals von Reservisten absolviert werden, wenn der aktive Kamerad schon 2-3 Jahre dafür benötigt?
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

HCRenegade

@ Snake:

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass Variante B und C, insbesondere C, gängig sind - das hab ich auch auf dem Btsm-LG erlebt.
Zu Lehrgangsbeginn war ich der einzige von 11, der die Voraussetzungen für die Beförderung erfüllt hatte - vier weitere Kameraden haben dann mit ihrem ResBearbeiter und sich die nötigen ATNs dann während des LGs zuerkennen lassen und wurden dann mit mir zusammen am Lehrgangsende befördert.

Ich selber habe die ATN PzGrenFw auch "per Handauflegen" bekommen, das wurde mir so von meinem ResBearbeiter angeboten, mit der Begründung, dass ich ja eine sechswöchige WÜ auf einem PzGrenFw-DP abgeleistet hatte und mir deshalb die ATN zuerkannt werden kann.
Muss aber dazu sagen, dass ich bereits in der aktiven Zeit zum PzGrenUffz ausgebildet wurde und dieses "Upgrade" ja auch nur eine reine Formsache ist.

miguhamburg1

@ Schamane: Einen S 3 Offz Lehrgang hat es noch nie gegeben. Diese Funktionen werden auch bei Aktiven durch AaP durchgeführt. Ergo brauchte auch kein Reserveangehöriger dafür einen Lehrgang.

@all: bei begründeten Fällen gibt es nur für einzelne Lehrgänge keine Möglichkeit, dass Reservisten zugelassen werden. F-K hat das Vorgehen beschrieben, und so funktioniert es auch. Die Alternative hierfür ist wiederum die AaP, die allerdings auch Zeit erfordert.

Hier hilft den Reservisten, mit ihrem Personalführer ein Personalgespräch zu führen. Rufen Sie ihn in der SDBw an und vereinbaren einen (Telefon) Termin hierfür. Tragen Sie ihm Ihre Absicht sowie die zeitlichen Môglichkeiten ehrlich vor und bitten ihn, Ihnen Ihre Realisierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Diese Möglichkeit wird noch viel zu selten benutzt, die Personalführer sind jedoch angehalten, dies zu tun. Nach Auskunft einiger mir bekannter Fw/Offz d.R. sind diese Gespräche auch so, dass Sie einschl. avisierter Beförderung die Uhr danach stellen können.

Da Sie seit geraumer Zeit als Reservist das Recht haben, sich außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses direkt mit Ihren Anliegen an Ihren PersFhr zu wenden, rate ich von allen anderen Alternativen ab.

snake99

@HCRenegade

Ja, die genannten Varianten B und C sind mir ebenfalls bekannt und ich würde sie schon beinahe als die "Standard Methode" bezeichnen wollen.

Ich frage mich jedoch, warum es bezüglich des Themas "ATN Erwerb / Dienstpostenausbildung" keine allgemein gültigen Befehle / Vorschriften extra für Reservisten zu geben scheint, da offensichtlich jeder S1 es anders handhabt.

Besonders Kameraden, die schon während ihrer aktiven Dienstzeit einen Uffz, Fw oder Offz Dienstgrad erreicht haben, verfügen in der Regel über sehr viel Erfahrung aus dem damalig aktiven Dienstgeschäft. Nun wird der Kamerad in der Reserve tätig und wird dann zu Teilen so behandelt, als wenn er dumm wäre und noch nie etwas mit der Bw zu tun gehabt hätte. Das verstehen ich nicht.

Ein anderer Kamerad hat z.B. schon lange seinen ResFL bestanden, doch er ist immer noch nicht zum F ernannt, da ihm angeblich eine ATN der neueren Art fehlen soll. Dass der Kamerad aufgrund seiner alten Laufbahnausbildung bereits eine PzKdt erworben hat, scheint niemanden mehr zu interessieren ...
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

HCRenegade

Zitat von: snake99 am 03. August 2011, 09:16:05
@HCRenegade

Ein anderer Kamerad hat z.B. schon lange seinen ResFL bestanden, doch er ist immer noch nicht zum F ernannt, da ihm angeblich eine ATN der neueren Art fehlen soll. Dass der Kamerad aufgrund seiner alten Laufbahnausbildung bereits eine PzKdt erworben hat, scheint niemanden mehr zu interessieren ...

Dann hat der Kamerad offensichtlich einen verdammt besch*ssenen MobTrT - ich war in derselben Situation, aber mein ResBearbeiter war da glücklicherweise sehr flexibel.
Ich würde mir überlegen, ob ich nicht den TrT wechseln will.

snake99

Zitat von: HCRenegade am 03. August 2011, 09:28:47
Ich würde mir überlegen, ob ich nicht den TrT wechseln will.

Das ist leider nicht so einfach, da man dafür die Zustimmung des aktuellen MobTrT's benötigt. Wenn dieser einer Umbeorderung nicht zustimmt, hat man erstmal mal wieder ein neues (weiteres) Problem ...
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

HCRenegade

Kann man sich nicht einfach ausplanen lassen und dann einen neuen TrT aussuchen?
Man kann doch niemanden dazu zwingen, beordert zu sein.

miguhamburg1

@ Snake: Das von Ihnen beschriebene Problem dürfte sich auf eine Personengruppe reduzieren: Auf Uffz/StUffz aus den Zeiten, in denen diese DG die GrpFhr ATN hatten und auf entsprechenden DP waren, bevor sie in Reserve gingen. Dieses Thema hatten Sie an anderer Stelle im Firum bereits mehrfach diskutiert.

Da GrpFhr seit geraumer Zeit FwDP sind, müssen auch Res konsequenterweise die FwAusb erfolgreich abschließen, um die GrpFhrATN zuerkannt zu bekommen.

Ein zweiter Aspekt ist fraglos der erforderliche zeitliche Rahmen für Ausbildungsabschnitte. Unabhängig, ob hierfür Lehrg oder AaP erforderlich sind. Dies beschränkt natürlich die Möglichkeiten für viele arbeitsfähige Res, hieran teilzunehmen. Für einzelne Ausb(Abschnitte) gibt es mittlerweile die Fernausbildung. Für viele andere ist nach wie vor PräsenzAusb erforderlich. Die persönlichen Möglichkeiten muss jeder Res für sich prüfen. Wenn er dies nicht leisten kann, sollte er dies aber nicht der Bw anlasten.

snake99

@HCR
Das habe ich auch gedacht, doch offensichtlich scheint das alles doch nicht so einfach zu sein. Ich selber erlebe da gerade etliche Kuriositäten am eigenen Leib, da auch ich mir aufgrund von Unzufriedenheit eine neue militärische Heimat gesucht habe.

Nun liegen sich deswegen zwei S1er in der Wolle und bekriegen sich ... verstehen muss ich das nicht ... im Kindergarten ist das Niveau höher, als das, was gerade mein noch zuständiger S1 alles von sich gibt ...

@Migu
Zitat von: miguhamburg1 am 03. August 2011, 09:43:16
Wenn er dies nicht leisten kann, sollte er dies aber nicht der Bw anlasten.

Ich denke, dass die Anzahl der erwerbstätigen(!!!) Reservisten sehr überschaubar ist, die für 3 Monate und mehr zwecks WÜ von ihren AG's freigestellt werden ;)
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