ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: snake99 am 04. August 2011, 08:23:28Nutzt ihm wenig weil er ja gar nicht verheiratet war.
Vielleicht wenden sie sich mit ihrer Frage konkret an ihren Anwalt, der sie damals in der Scheidungssache betreut hat.
Zitat von: kurbelwelle am 03. August 2011, 17:49:03
In Grunde handeld es sich bei Deinem Kind um ein nicht Eheliches.
Da hast Du für zu Zahlen, nicht aber für die Mutter !
Zitat von: Namiri am 03. August 2011, 17:57:51
Egal ob ein Kind ehelich geboren wurde oder nicht, steht der Kindsmutter bis zum 3. Geburtstages des Kindes Unterhalt zu!