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Bekommt meine Ex was von meiner Abfindung?

Begonnen von Wolle1981, 03. August 2011, 17:04:47

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Wolle1981

Gute Tag

Ich bin glücklicher Vater eines gesunden Kindes. "Leider" bin ich mit der Kindsmutter nicht mehr zusammen. Da sich mein DZE nähert habe ich folgende Frage.
Muss ich meiner Ex-Freundin für die ich auch Unterhalt zahle, etwas von meiner Abfindung abgeben? Sie bezieht Hartz 4. Mir wurden schon verschiedene Antworten genannt. Nein wurde damit begründet das meine Abfindung ja sozusagen als Rente gesehen wird, da durch den Bund nichts oder nur sehr wenig in den Renten Topf eingezahlt wurde.
Von anderen war zu hören das es damit überhaupt gar nichts zu tun hat.
Leider bekomme ich keine vernünftige aussage, selbst von einem Anwalt nicht.

Mfg
Wolle1981

Rollo83

Der Bund zahlt genau den gleichen Rentensatz wie alle anderen, nur durch den Verhältnissmäßig niedrigen Bruttolohn kommt recht wenig in die Rentenkasse.
Zum Rest kann ich leider nichts sagen, aber würde mich wundern wenn sie etwas von ihrem Entlassungsgeld zahlen müssten.

kurbelwelle

Eine EX-FREUNDIN bekommt keinen Unterhalt, sondern nur das gesetzliche Kindergeld.
Von Deiner Abfindung bekommt Sie nix.
Sollte es aber eine EX-EHEFRAU sein, dann steht ihr das gesetzliche Kindergeld zu, und ewentuell Unterhalt.
Das kommt dann darauf an, was bei der Scheidung vereinbart wurde.
Auch in diesem Fall, steht ihr keine Sonderzahlung zu.

Wolle1981

Leider bekommt meine Ex-Freundin doch Unterhalt. Wir haben ja ein Kind zusammen. Ist soweit ich weiß seid 2008 so.

kurbelwelle

In Grunde handeld es sich bei Deinem Kind um ein nicht Eheliches.
Da hast Du für zu Zahlen, nicht aber für die Mutter !

kurbelwelle


HG MOK

@ kurbelwelle

Die EX-Freundin bekommt doch Unterhalt weil Sie sehr wahrscheinlich nicht arbeiten kann wegen dem Kind.
Und wenn ich mich nicht Irre wurde das 2008 geändert, das sogar die Freundin Unterhalt bekommt wenn sie eine bestimmte Zeit zusammengelebt haben.

Namiri

Ich möchte hier Kurbelwelle mal drastisch wiedersprechen:
Egal ob ein Kind ehelich geboren wurde oder nicht, steht der Kindsmutter bis zum 3. Geburtstages des Kindes Unterhalt zu!

Danach haben weder Ex-Ehefrauen noch Ex-Freundinen Anspruch auf Unterhalt.

HG MOK

So war mir das auch noch in errinerung, es kommt aber auch auf die Höhe des Gehaltes an.
Als erstes wird immer der Unterhalt fürs Kind gerechnet, der Selbstbehalt für den Vater liegt meines wissens bei 770/950€ bei Alleinstehenden Personen.


Timid

Hattest du schonmal mit dem Sozialdienst der Bundeswehr gesprochen? Vielleicht kann man dir da ja helfen?!
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Helft mit, dass es so bleiben kann.

HG MOK

Wenn die EX-Freundin Hartz4 bekommt läuft das doch sowieso alles über die ARGE und die müßten das auch wissen.

snake99

Zitat von: Namiri am 03. August 2011, 17:57:51
Egal ob ein Kind ehelich geboren wurde oder nicht, steht der Kindsmutter bis zum 3. Geburtstages des Kindes Unterhalt zu!

Falsch, Unterhaltszahlungen gehen weit über das 3. Lebensjahr hinaus.
Unterhaltszahlungen sind gestaffelt. Hierbei ist das Alter des Kindes zu berücksichtigen.

Näher Infos stehen in den §§ 1602 / §§ 1612 BGB.

@Wolle 1981
Vielleicht wenden sie sich mit ihrer Frage konkret an ihren Anwalt, der sie damals in der Scheidungssache betreut hat. 
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

schlammtreiber

Zitat von: kurbelwelle am 03. August 2011, 17:49:03
In Grunde handeld es sich bei Deinem Kind um ein nicht Eheliches.
Da hast Du für zu Zahlen, nicht aber für die Mutter !

Das ist veraltet.
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ARMY STRONG

Zitat von: snake99 am 04. August 2011, 08:23:28
Vielleicht wenden sie sich mit ihrer Frage konkret an ihren Anwalt, der sie damals in der Scheidungssache betreut hat. 
Nutzt ihm wenig weil er ja gar nicht verheiratet war.  ;)

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