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Autor miguhamburg1
 - 12. August 2011, 08:36:06
Lieber HCRenegade,

was Sie da beschreiben, ist ja nur eine Möglichkeit, über deren Ausgestaltung nachgedacht wird. Auf der anderen Seite gibt es diverse Bildungseinrichtungen der Bw, in denen auch zivilberuflich verwertbare Fort- und Weiterbildungen stattfinden können. Das passiert ja bereits heute, dass Zivilisten (und nicht nur Personen, die in der öffentlichen Verwaltung beschäftigt sind) derartige Angebote besuchen. So könnten ja durchaus im Rahmen von WÜ solche Veranstaltungen besucht werden. Und wie Sie ja bereits schreiben, die Angelegenheit ist komplexer, als es auf den ersten Gedanken scheint. Aus diesem Grund gibt es ja auch diese Projektgruppen.

Lieber Schamane, Sie werden es nicht glauben, aber die in dem Projekt versammelten Teilnehmer sind schon so klug gewesen, sich auch Expertise aus verbündeten Staaten zu holen. Weiterhin haben die Personalführenden Stellen der Reservisten auch derartige Fragebögen über die verschiedenen Dienstgradgruppen und Verwendungen in den letzten beiden Jahren versendet und zurück bekommen. Also, auf den Kopf gefallen ist die Bundeswehr nun auch nicht. Und eventuell sollten Sie auch mal prüfen, inwiefern es typisch deutsch ist, erst einmal alles in Zweifel zu ziehen, was geschieht... Und: Die Bundeswehwelt besteht noch aus drei weiteren TSSK und einem weiteren OrgBer...
Autor Schamane
 - 12. August 2011, 05:59:33
@ miguhamburg1 derzeit gilt das niemand etwas genaues weiß und die die es Wissen haben zu schweigen, da es noch nicht entschieden ist. Ich verweise auch auf die Gefahr hin, dass sie mich wieder an deutsches Recht erinnern auf das Ausland und die Reservistenvertreter die ich gehört habe haben so abstruse Ideen, dass sie vom Reservisten soweit wie nur irgendwas entfernt sind.
Das BMVg sollte lieber statt dem 20 Personalerfassungsbogen mal ein Umfragebogen bei den Wehrübungen ausgeben, was würden sie sich von der Bundeswehr als Reservist wünschen, damit ihnen die Tätigkeit finanziel und imateriel was bringt. Weil das ein OTA d.R. A16 oder 2 OFA d.R. A15 nicht wirklich für alle Teile der Reserve sagen können.
Autor HCRenegade
 - 11. August 2011, 22:12:55
Auf das Ergebnis bin ich schon jetzt gespannt. Und das ist nichtmal unbedingt zynisch gemeint.


Wenn man eine Art "BFD für Reservisten" anbieten will, stellt sich mir die Frage, wie sich das praktisch umsetzen lassen soll - hat dann der Reservist eine Art BFD-Anspruch in Abhängigkeit von den geleisteten WÜ-Tagen? Die Frage wäre auch, was denn die Bw anbieten will und vorallem, ob das bezahlbar wäre - Stichwort Verhältnismäßigkeit: Man könnte ja einem StUffz d.R., der eine militärisch verwertbare zivile Ausbildung besitzt, über den BFD einen Meister zukommen lassen, das wäre für den Betroffenen bestimmt attraktiv - aber im Sinne der Verhältnismäßigkeit müsste der Betroffene dann ungefähr 10 Jahre lang 3 Monate pro Jahr üben - ob das realistisch wäre?

Somit hätte der Spezialist, der realistischerweise 2-3 Wochen im Jahr üben kann, weil er ja auch im Zivilleben eine wichtige Funktion/Aufgabe hat und der von der Bw ja ganz besonders dringend benötigt wird (im Gegensatz zum "Berufsreservisten" UmP Truppendienst oder Msch d.R.) letztlich wieder mal keinen Vorteil durch so eine Regelung, weil der Anspruch, der sich in den kurzen WÜ realisieren lässt, viel zu gering ist, um daraus eine sinnvolle Weiterbildungsmaßnahme abzudecken.

Zumal die Angebote des BFD ja eher überschaubar sind und den wirklich benötigten Spezialisten - Personal auf Meisterebene und Akademiker, insbesondere SanOffz, herzlich wenig bringen dürften.



Ich bin wirklich mal gespannt, inwieweit sich die hoch gesteckten Ziele realisieren lassen - oder ob wieder mal ein Luftschloss gebaut wird.
Autor miguhamburg1
 - 11. August 2011, 21:44:12
Liebe Kameraden, Sie werden doch sicher verstehen, wenn ich mich hier bei diesen Fragen zur Zeit allgemein halte...

Die Möglichkeiten der Bundeswehr, zivilen Arbeitgebern die konkrete Attraktivität von Wehrübungsleistungen ihrer Mitarbeiter zu vermitteln, halte ich für sehr begrenzt. Das wird tatsächlich nur gemeinsam zwischen Reservist, Personalführender Stelle und zivilem Arbeitgeber darzustellen sein. Und wenn es sich nicht um eine wesentliche Angelegenheit im Rahmen der Teform handelte, wäre es sicher nicht dazu gekommen, dass sich mit diesem Thema ein Generalleutnant mit diversen Stabsoffizieren, Offizieren und Portepeeunteroffizieren sowie Reservistenvertretern aus den unterschiedlichsten Streitkräftebereichen in regelmäßigen Arbeitssitzungen beschäftigt.

Also, es wird auch dazu kommen, dass Reservisten zivilberuflich verwertbare Aus-,Fort- und Weiterbildung bekommen sollen, für die die Arbeitgeber alternativ investieren müssten. Wie das alles ausgestaltet werden könnte, wird derzeit gerade konzipiert.
Autor KlausP
 - 11. August 2011, 19:56:12
Zum Einen das und zum Anderen: wie will man das dem jeweiligen Arbeitgeber "schmackhaft" machen?
Autor HCRenegade
 - 11. August 2011, 19:54:10
Das Stichwort "Bildungs- und Qualifizierungslandschaft" habe ich zwar schon zur Kenntnis genommen, aber es hätte ja sein können, dass es seitens der übergeordneten Führung da schon konkrete Vorschläge und Ideen gibt - denn bis jetzt klingt das ja noch nach einer Worthülse, die alles und nichts bedeuten könnte.
Autor miguhamburg1
 - 11. August 2011, 19:32:51
Lieber HCRenegade: Wenn Sie meine letzte Zuschrift auf der ersten Seite richtig ausgewertet hätten, dann hätte Ihnen das Stichwort "Bildungs- und Qualifizierungslandschaft" einen Hinweis geben sollen. Hierüber gibt es meiner Erinnerung nach ebenfalls Aussagen des Ministeriums zum Nachlesen. Konkret: auch das wird geprüft, WÜ zur fachlichen und überfachlichen Fort- und Weiterbildung zu nutzen, die der Res dann im Rahmen seiner zivilberuflichen Tätigkeit zum Nutzen seines Unternehmens einsetzen kann...
Autor HCRenegade
 - 11. August 2011, 19:19:30
Es hieß ja auch, dass Wehrübungen sowohl für den Reservisten als auch für den Arbeitgeber(!!!) attraktiver werden sollen - gibt es da schon gedankliche Ansätze, wie das aussehen soll?
Und damit meine ich jetzt nicht die pekuniären Aspekte - die wurden ja schon weiter oben detailliert besprochen.
Autor miguhamburg1
 - 11. August 2011, 18:13:24
Ach, Schamane: Ist doch vollkommen wurscht: Reservisten werden gem. Wehrpflichtgesetz eingezogen. Damit werden sie in den Status eines Wehrpflichtigen versetzt, womit sich eben zahlreiche daran hängende Aspekte ergeben. Ob sie zur Werdienstleistung oder zu einer Wehrübung eingezogen werden, mag den einen oder anderen Semantiker begeistern, im Ergebnis ist es jedoch unerheblich!
Autor Schamane
 - 11. August 2011, 17:50:11
@ Miguhamburg1 auch wenn sie sich auf das Wehrpflichtgesetz und dort den § 6 beziehen wurde mir durch das KWEA Berlin mitgeteilt, dass Einberufungen zur Dienstleistung und nicht zum Wehrdienst nach § 60 und folgende des Soldatengesetz erfolgt.
Es kann natürlich darauf zurückgeführt werden, dass das BMVg vorläufig "den schweigenden Stern" gibt und somit der nachgeordnete Bereich selber versucht zu sortieren um nicht im gesetzlichen Nirwana zu landen.
Die 3 Monate sind mehr oder minder aufgehoben und bis 180 Tage ist es relativ unproblematisch. Über 180 Tage muss dies durch das BMVg genehmigt werden außer bei Auslandseinsätzen und da ist es dann schon sehr schwer dies durchzubekommen.
Autor miguhamburg1
 - 11. August 2011, 11:13:08
@ HCRenegade: Eigentlich wollte ich nichts mehr dazu sagen, da KlausP dazu bereits alles geschrieben hatte: Dies entspricht vollkommen den Tatsachen. PersABw und SDBw verfügen bei entsprechenden Anforderungen - und zeitlichen Möglichkeiten der Reservisten - ohne jedes Problem auch längere Wehrübungszeiträume als die berühmten drei Monate. Und dies mittlerweile in einem nennenswerten Umfang.

Ihre Einlassung bezüglich möglicher Einschränkungen ist allerdings zurückzuweisen: Denn wen ein Chef, Kommandeur, Chef des Stabes oder Befehlshaber/Kommandeur Großverband über längere Zeit auf einem wichtigen Dienstposten als Reservist sehen will, wird aus gutem Grund immer von der Bekanntheit und Bewährung aus früheren WÜ abhängen. Denn letztlich hilft es nichts, wenn der Dienstposteninaber den dort zu leistenden Aufträgen nicht gerecht wird und durch Mehrarbeit andere Ressourcen bindet, die ja ebenfalls Aufträge haben.
Autor HCRenegade
 - 11. August 2011, 11:04:51
@ Klaus:

Das geht aber nur, wenn man im Btl  bekannt ist wie der bunte Hund und man auf einem dementsprechenden DP sitzt ;)
Autor KlausP
 - 11. August 2011, 10:50:21
Die 3-Monats-Grenze iat doch jetzt schon ohne große Probleme zu umgehen. Wenn bei der WÜb-Anforderung das angekreuzt wird, dass man als Verteter für einen im Einsatz befindlichen Soldaten eine WÜb ableisten soll und die entsprechenden Daten mit angegeben werden, gilt die Ausnahmegenehmigung schon als erteilt. Falls unter anderen Umständen eine WÜ über mehr als 3 Monate geleistet werden soll (wie z.B. bei mir in 2009) reicht eine Begründung durch den Bataillonskommandeur aus um die Ausnahmegenehmigung bei der Personalbearbeitenden Stelle duchzukriegen. Das stellt doch gar kein Problem dar und das war auch schon so, als ich im Btl noch die Res-Bearbeitung gemacht habe.
Autor miguhamburg1
 - 11. August 2011, 10:42:28
Ich habe ja auch nicht behauptet, dass das alles, was hier im Forum oder anderswo geschrieben ist, Latrinenparolen sind, lieber HCRenegade.

Zumindest sind es aber Mutmaßungen und allenfalls Überlegungen, die aber überhaupt noch nicht entscheidungsreif sind, weil sie derzeit in der Abstimmung Hausintern - und soweit andere Regierungsressorts betroffen sind - auch auf ihre Machbarkeit hin mit den anderen betroffenen Ministerien sind.

Es gibt ja auch Überlegungen, die Wehrsoldsätze und die Sätze für die Leistungszuschläge sowie die Zuschläge für Einsatzreservisten zu erhöhen. Auch was die Dauer von WÜ anbelangt, wird über eine Flexibilisierung nachgedacht. Alles dies wird gar nicht von mir bestritten.

Was ich definitiv aus eigener Kenntnis und eigenem Erleben sagen kann, ist, dass derzeit noch Abstimmungen erfolgen, alle Projekte bis Mitte September Zeit haben, ihre Überlegungen dem GI vorzutragen, der mit seinem Stab diese Überlegungen bewertet und sie dann im Anschluss dem Minister zur Entscheidung vortragen wird. Und der Minister wird die Entscheidungen dann so treffen, wie es in den Publikationen des Ministeriums beschrieben ist.
Autor ARMY STRONG
 - 11. August 2011, 10:41:35
Zitat von: HCRenegade am 11. August 2011, 10:32:03
Wobei ich mich aber daran erinnere, den Punkt "Reservisten als temporäre SaZ" bzw. die Verlängerung von WÜ weit über die Dreimonatsgrenze hinaus, sogar mal in einer Ausgabe "InfoDienst Res" gelesen zu haben - und da das eine Quelle seitens der Bw selber ist, will ich mal behaupten, dass das keine "Scheißhausparole" ist.
Daher kommt das wohl. Ich hab das ja nicht erfunden weil grad Sommerloch ist, sondern weil diese Thema bei diversen Treffen ständig diskutiert wird.