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Zitat von: apollo98 am 12. Februar 2013, 22:13:47Das mag sein. Ich hab während meiner aktiven Zeit weder Flecktarn getragen, noch besessen...
Aber dafür in Flecktarn.
Zitat von: Andi am 17. August 2011, 11:31:47
Satz 203: "Das Tragen des Kampfanzuges ist für Soldaten der Marine außer Dienst, außerhalb militärischer Anlagen nicht gestattet.
Zitat von: F_K am 17. August 2011, 13:33:37
... mag ja so sein - ist aber kein Beleg dafür, dass wirklich ein dienstlicher Zweck gegeben ist.
Zitat von: Sharkwater am 17. August 2011, 07:58:50Der Hintergrund ist ganz einfach zu erklären.
Der Hintergrund ist mir zwar nicht ganz plausibel.
ZitatDiesen Befehl führen die betroffenen Soldaten im Übrigen auch am Mann, damit man kontrollieren kann.
Zitat von: F_K am 17. August 2011, 12:08:26
Grundsätzlich wird es aber für abweichende Regelungen von der Vorschrift außerhalb des Dienstes schon am dienstlichen Zweck fehlen ...