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Autor maler82
 - 01. September 2011, 10:53:30
Okay danke! Für die schnellen antworten! Mfg
Autor miguhamburg1
 - 01. September 2011, 10:20:33
Lieber Fragensteller, ich hatte doch geschrieben, was in das BZR eingetragen wird. Andere hatten ihnen doch auch schon etwas zu OWi geschrieben. Und wenn Sie Genaueres wissen wollen, dann googel Sie doch mal unter Bundeszentralregistergesetz"...
Autor maler82
 - 01. September 2011, 10:14:27
Achso ich verstehe! Aber eine eingestellte Ordnungswidrigkeit im verkehr wird ja nicht ins bzr eingetragen
Oder sehe ich das falsch?
Also muss man bei der Einstellung nur strafrechtliche und Verurteilung angeben( oder schon vorher bei der bewerbungs abgabe ) und ja auch laufende Ermittlung!
So sagte mein Kumpel das zu mir!
Autor miguhamburg1
 - 01. September 2011, 09:59:24
Es geht um alles, was im Bundeszentralregister eingetragen ist: Ermittlungen in Strafsachen, anhängige Strafverfahren sowie Verurteilungen in Strafsachen.
Autor Jakkaru
 - 01. September 2011, 09:28:00
Solang es sich um ein Schnellfahrerfoto oder um ein Parkticket handelt muss es nicht unbedingt angegeben werden richtig. Und meines Wissens nach geht es bei Einstellungshindernissen auch eher um Straftaten als um Ordnungswidrigkeiten ;)
Autor maler82
 - 01. September 2011, 09:24:12
Hallo leute! Habe mal eine frage! Und zwar ist ein kumpel von mir seit 5 Monaten bei der bundeswehr saz 12 ist er! Und zwar sagte er zu mir das. Ordnungswidrigkeiten die eingestellt worden nicht beim einstellungs Test angegeben  werden müssen! Und wo man keine schult dran hatte! Er hatte wohl mal eine vor 9 Jahren die eingestellt wurde und er sagte das er die nicht angeben musste!
Stimmt das so?
Man muss doch alles sagen auch wenn es schon lange her ist?
Oder wollen die nichts über Ordnungswidrigkeit wissen?
Weil falsch parken oder geblitzt werden ist ja auch schon eine Ordnungswidrigkeit!
Vielleicht kann mir jemand darüber eine Antwort geben. Mfg