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Zusammenfassung

Autor Lidius
 - 20. April 2005, 19:07:34
Zum Thema Alternativen:

Entweder du verweigerst aus Gewissensgründen den Wehrdienst oder du verpflichtest dich eine bestimmte anzahl von Jahren bei THW/Feuerwehr.


PS: Das Posting von Piet würde wunderbar in die FAQ passen, sehr schön geschrieben :)
Autor Piet
 - 20. April 2005, 18:26:51
Verwaltungsweg ist eigentlich was anderes und kommt aus der Juristerei, aber gut. ;)

Als Schüler bist Du natürlich wie jeder Mensch bei den Behörden gemeldet, i.d.R. beim Einwohnermeldeamt. Etwa im Alter von 17 erhältst Du ein Schreiben dieser Behörde, dass Deine Daten (Anschrift + GebDat) an das Kreiswehrersatzamt übermittelt wurden, wenn Du Deutscher i.S.d. Art. 116 GG bist. Das passiert zunächst mal jedem dt. Mann in diesem Alter.

Vom KWEA erhälst Du dann einige Zeit später einen Vorbereitungsbogen zur Musterung. Darin gibst Du an, welchem Beruf/welcher Schulform Du nachgehst, und ob evtl. Ausschlussgründe in Betracht kommen: (Schwer-)Behinderung, 2 Brüder mit Wehrdienst, Verpflichtung für den Polizeidienst etc.

Falls Du jetzt schon keinen Wehrdienst leisten musst (Ausnahme), kommt nur noch ein Brief vom KWEA, dass Du nicht herangezogen wirst. In aller Regel kommt aber als Antwort auf den Vorbereitungsbogen die Ladung zur Musterung. Hier wirst Du im KWEA medizinisch untersucht, befragt etc. Wenn Du wehrdiensttauglich bist, bekommst Du einige Zeit später Dein Ergebnis per Einschreiben, incl. dem Datum, bis zu welchem zu zurückgestellt bist (d.h. ab wann Du "gezogen werden" kannst"). Einige Wochen/Monate vor Deinem Wehrdienst wirst Du dann einberufen.

Bist Du untauglich oder muss ein weiterer Arzt Dich untersuchen, wird Dir das ebenfalls bei oder nach der Musterung mitgeteilt.
Autor Paolino
 - 20. April 2005, 18:07:42
Kann mir jemand den Verwaltungsweg erklären also den Weg vom Schüler zum Wehrdienstpflichtigen. Also vom Einberufungsbescheid bis zum Dienst.

Außerdem welche Altertnativen es gibt zum Dienst.


???