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Zusammenfassung

Autor miguhamburg1
 - 20. September 2011, 21:30:59
Fast: Alle Großverbände und Verbände sowie entsprechende DSt haben mittlerweile eine Truppenfahne und somit auch den bereits beschriebenen Satz Truppenfahne!

Den protokollarischen Ehrendienst regelt die ZDv 10/9. Dazu gehören u.a.
- Die Gestellung von Militärattachés
- Die Gestellung von VerbOffz Marine
- Die Gestellung von ProtokollOffz (BPräsA, BuKaA, BMVg)
- Vom BMVg veranlasste zentrale milit. Veranstaltungen (die in der Regel vom WachBtl federführend umgesetzt werden oder dessen maßgeblicher Beteiligung stattfinden)

Bei diesen protokollarischen Ehrendiensten tragen alle Führer (also Offz und Fw) Fangschnur (schön zu sehen z.B. bei Einsätzen des WachBtl.

Grob gesagt alles, was von der Truppe (also den TSK/OrgBer) veranlasst und durchgeführt wird, gehört zum Truppenzeremoniell, das durch die 10/8 geregelt wird. Hierbei tragen grundsätzlich nur Offz in den folgenden Funktionen Fangschnur:

- Als FahnenbegleitOffz,
- Als Ehrenwache am Sarg eines verstorbenen Offz
- Als Ordenskissenträger des verstorbenen Offz
- Als Führer und Chef MusK beim Großen Zapfenstreich, als Führer der beiden Waffenzüge und zusätzlich nur hier auch der Tambourmajor (Leiter Spielmannszug).
Autor Schamane
 - 20. September 2011, 19:05:24
@ miguhamburg1 sie schrieben das LazRgt wäre "sachfremd" und da kann man auch einen Wiederspruch sehen. Für mich sind Fangschnüre die Aussehen als wären sie aus einem Tauchbad mit ich weiss nicht was auch unauffindbar.
Sie tauchten auch nicht zu der Veranstaltung sondern irgendwann mal auf. Da wir alle Wissen, dass beim Bund nichts verschwindet nur gut versteckt wird und dann war ihr Zustand nicht der Beste um es wohlwollend zu formulieren.
Die Differenz ergibt sich auf ihrem Verweis auf den Großverband und meinem auf den Verband und da drehen wir uns im Kreis.
Abschließend also einfach:
Eine Truppenfahne führen Großverbände der Bundeswehr und Verbände welchen die Truppenfahne verliehen wurde. Ihre Präsentation regelt mit Ausnahme des Wachbatallions die ZDV 10/8 im Wachbatallion ist es in der ZDV 10/9 geregelt.
Passt dies so?
Autor miguhamburg1
 - 20. September 2011, 18:31:24
@ Schamane, lesen Sie eigentlich alles das, was ich schrieb, ich wiederhole mich nämlich ungerne: Truppenfahnen führen Großverbände und Verbände der Bundeswehr. Und den Unterschied zwischen Großverband und Verband hatte ich ebenfalls aufgeführt, wie auch explizit gesagt, dass Ihr LazRgt eben kein Großverband, sondern Verband ist. Der ganze Rest, den Sie schreiben, ist somit entbehrlich. im Übrgen widersprechen Sie sich mit Ihrer letzten Zuschrift selbst, denn in Ihrer ersten Bemerkung schrieben Sie, dass die Fangschnüre unauffindbar waren.

Wer den Satz Truppenfahne jeweils verwaltet, wird jeder einzelne BefH/Kdr festlegen, und ich habe auch noch nie erlebt, dass dieser nicht auffindbar oder in einem erbärmlichen Zustand wäre - woher auch, denn diese Gegenstände werden ja ziemlich selten gebraucht..

Autor Schamane
 - 20. September 2011, 17:34:51
Naja aber nicht nur Großverbände führen eine Truppenfahne und ja wir haben die Fangschnur Papiern auch nachgewiesen gefunden. Aber im vorhandenen Zustand hätte ich sie höchstens zur Monteurskombi getragen und von den Stülpenhandschuhen für den Fahnenträger wollen wir lieber nicht reden.
In der PzBrig hätte ich gewußt wo ich die Ausrüstung finde dienstältester S3 - Feldwebel beim G3 der Brigade. In unserem Fall hat sie jemand auf dem Obergefreitendienstweg beschafft und dann zurück geschafft.
Autor miguhamburg1
 - 20. September 2011, 09:18:12
Lieber Schamane, ich hatte in Ihrem Post Internet und nicht Intranet gelesen. So herum stimmt es.

Ihr Beispiel mit dem LazRgt war eben vollkommen sachfremd, denn auch Großverbände führen eine Truppenfahne und sind demnach mit dem von KlausP beschriebenen Satz Truppenfahne ausgestattet. Also kurzum, in dem Fall hilft nur im Stabsgebäude suchen, dann wird sich auch schon alles wieder anfinden.

Wenn das Heer eine zentrale Gedenkveranstatung auf der Festung Ehrenbreitstein durchführt, dann wird dies vom InspH befohlen und vom HFüKdo umgesetzt. Dies zählt dann - so, wie Sie es beschrieben haben - zum Truppenzeremoniell, denn wäre es eine zentrale BMVg-Veranstaltung gewesen, dann hätten Sie dort keine normale Truppe, sondern das Wachbataillon erlebt, das für derartige protokollarische Einsätze die erforderliche Ausbildung hat.
Autor Schamane
 - 19. September 2011, 21:12:32
Wegen ihrer Aussage mit dem Großverband brachte ich ja nur das LazRgt um das es sich handelte. Mir ist sehr wohl bekannt, dass die Brigade als kleinste Einheit des Heeres darstellt welche zur eigenständigen Gefechtsführung im Heer befähigt ist und nein auch das SanFüKdo kann dies nicht auch wenn es dem taktischen Zeichen nach ein "Sanitätsarmee" ist  ;D
Bei DV - Online im Intranet fand ich nur die 10/9 und den Verweis das die 10/8 nur gedruckt vorliegt.
Autor KlausP
 - 19. September 2011, 19:33:00
Nö, nix Fahnenträger, jedenfalls nicht bei der Bw.

Ich durfte diesen Satz unseres aufgelösten Aufwuchsbataillons 1997 absteuern, deshalb hab ich das noch so halbwegs im Gedächtnis. Das Ganze ist aber eine andere Geschichte ...  :D
Autor miguhamburg1
 - 19. September 2011, 19:27:56
... Danke für die vollkommen richtige Ergänzung durch den erfahrenen Fahnenträger, denn die sollen ja bei allen Fangschnüren nicht vergessen werden!
Autor KlausP
 - 19. September 2011, 19:12:47
ZitatJeder TrTl, der eine Truppenfahne hat, hat gem. STAN 3 Fangschnüre im Bestand

... und die gehören sogar zum Satz "Truppenfahne", zusammen mit den Stulpenhandschuhen und dem Fahnenschuh.
Autor miguhamburg1
 - 19. September 2011, 18:29:21
@ Schamane: meines Wissens nach ist es im Internet genau umgekehrt, Sie finden die 10/8.

Ein Großverband ist pD ein Truppenkörper, der aufgrund seiner Grundgliederung in der Lage ist, eigenständige Operationen durchzuführen. Dies betrifft die Divisionen, Brigaden und Flotillen. Demnach ist das LazRgt "nur" ein Verband - und ich habe mich noch einmal erkundigt: Jeder TrTl, der eine Truppenfahne hat, hat gem. STAN 3 Fangschnüre im Bestand (Ausnahme WachBtl).

Sie können im Grunde sagen: Alle milit. Veranstaltungen, die das Ministerium verfügt, werden gem. 10/9 als prot. Ehrendienst durchgeführt. Entsprechend viele Fangschnurträger kommen zum Einsatz.
Alles, was hingegen die TSK/OrgBer veranlassen, wird gem. 10/8 als Truppenzeremoniell durchgeführt. Insofern kommen Fangschnurträger auch nur in den von mir bezeichneten Fällen zum Einsatz, wenn alles vorschriftsmäßig erfolgt.

Das, was Sie da von einem Volkstrauertag beschrieben, ist auf jeden Fall nicht vorschriftsmäßig gewesen, wenn es nicht vom Ministerium verfügt wurde, was ich allerdings nicht unterstelle.
Autor Schamane
 - 19. September 2011, 16:03:02
Ich weiss nicht ob ein LazRgt als (Groß)verband der Bundeswehr gilt  :-[
Die Ehrenwache kann muss aber nicht durch Offiziere gestellt werden bei Totenehrungen im Rahmen von Zeremoniellen zum Volkstrauertag. Der Rang bei Ehrenwachen für einen Verstorbenen / Gefallenen ergibt sich aus seinem Rang. So soll die Ehrenwache dem Dienstgrad des Verstorbenen / Gefallenen entsprechen oder zumindest der Dienstgradgruppe entnommen sein.
Die Argumentation bei der Veranstaltung war, dass jede Dienstgradgruppe eben in Anlehnung an diese Forderung für je 2 h vom Gottesdienst bis zum Zeremoniel die Ehrenwache stellt und in solchen Fällen sichert sich das Heeresführungskommando doch per Rückfrage im BMVg ab. ;)
Etwas eigenartig finde ich, dass die ZDV 10/9 im Intranet steht und die 10/8 nicht :'???
Autor miguhamburg1
 - 19. September 2011, 15:01:59
Lieber Schamane, bitte beachten Sie, dass es für derartige Fragen zwei vollkommen unterschiedliche Bestimmungen gibt, um weder selbst ins Schwimmen zu kommen, noch andere zu verwirren:

Für das Truppenzeremoniell ist die ZDv 10/8 verbindlich. Hiernach ist die Fangschnur nur für zwei Bereiche vorgesehen: a) Für die FahnenbegleitOffz , wenn die Truppenfahne(n) zum Einsatz kommen, beim Großen Zapfenstreich für den befehlenden Offz, und die FhrOffz der beiden Waffenzüge, den Chef Musikkorps sowie den Führer Spielmannszug und schließlich bei den durch Offz gestellten Ehrenwachen am Sarg sowie ggf. Ordenskissenträgern.

Für alle weiteren Anlässe ist maßgeblich die ZDv 10/9, die den protokollarischen Ehrendienst regelt. Hierunter fallen die von Ihnen genannten Offiziere, also den ProtokollOffz BMVg, die Militär-/TSK-Attachés, VerbOffz Marine etc. Wenn es eine zentrale Gedenkfeier des BMVg beim Volkstrauertag gibt, dann gilt auch die ZDv 10/9 - und dann kommt auch das Wachbataillon BMVg zum Einsatz - und dann auch diese Dienstvorschrift.

Alle übrigen Ehrenwachen werden gem ZDv 10/8 gestellt, da diese Veranstaltungen zum Truppenzeremoniell gehören. Und diese Ehrenwachen werden auch nicht von Offz gestellt, im Übrigen wird in Ihrem Beispiel der BefH HFüKdo auch den Anzug der beteiligten Funktioner befehlen.

Im Übrigen gehören mindestens zwei Fangschnpre zum Ausstattungsumfang jedes (Groß)Verbandes der Bw, der eine Truppenfahne führt.
Autor F_K
 - 19. September 2011, 15:00:33
Zitatschon mal das Problem überhaupt die Fangschnur zu erhalten und das gleich für zwei Soldaten.

... ich habe "meine" im Keller liegen. (aber selten benötigt - in Vorbereitung NIJMEGEN war ich mal Fahnenbegleitoffizier... )
Autor Schamane
 - 19. September 2011, 14:43:47
Der "normale" Truppen / Fachdienstoffizier wird eher selten in die Verlegenheit kommen die Fangschnur anzulegen. Ich hatte als Fahnenbegleitoffizier in einem Regiement schon mal das Problem überhaupt die Fangschnur zu erhalten und das gleich für zwei Soldaten. Da die Fahne ja links und rechts geschützt werden muss.
Gut der Kommandeur wußte noch nicht einmal das man überhaupt einen Fahnenbegleitoffizier benötigt  :-[  :'(.
Zum Volkstrauertag würden nur die Fahnenbegleitoffiziere die Fangschnur anlegen, oder aber wenn eine durch Offiziere besetzte Ehrenwache z.B. für alle Gefallenen als Beispiel am Ehrenmal des Heeres auf der Feste Ehrenbreitstein gestellt würde.
Denn in diesem Fall würden die Grundsätze für die Totenwache des einzelnen gültig werden, aber das würde dann so oder so über die Protokollabteilung des BMVg laufen.
Autor Hirnforscher
 - 19. September 2011, 14:37:34
Zitat von: miguhamburg1 am 19. September 2011, 13:03:06
Das sehen Sie falsch: Gem. ZDv 10/8 tragen nur Offz-Ehrenwachen bei Trauerfeiern/Begräbnissen bei militärischer Begleitung Fangschnur. Beim Volkstrauertag legt der anordnende militärische BefH/Kdr fest, welche Funktioner welchen Anzug tragen.

Dann bedanke ich mich für die Aufklärung  :) !