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Kordel bei Offizieren

Begonnen von Ralf1980, 17. September 2011, 19:29:14

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Ralf1980

 ich habe da mal eine Frage: Offiziere dürfen ja keine Schützenschnüre tragen. Aber manche Offiziere tragen so eine Kordel aus mehreren Kordeln - silbergrau am Dienstanzug. Was genau ist das und wann darf man das tragen?

mailman

Das ist die sogenannte Fangschnur.

Die tragen z.B. Fahnenbegleitoffiziere

Schamane

Die Fangschnur wird neben den Fahnenbegleitoffizieren noch durch Offiziere im Protokollarischen Dienst (bei bestimmten Veranstaltungen) / Militärattachèdienst ( wenn durch den Staat akkreditiert), Marineverbindungsoffiziere auf ausländischen Schiffen (Kieler Woche läßt grüßen) und durch die Totenwache / Sarg / Ordenskissenträger wenn diese durch einen Offiziersdienstgrad gestellt wird getragen.

miguhamburg1

Das Tragen der Fangschnüre wird in den ZDv 10/8 und 10/9 geregelt. Neben den von Schamane bezeichneten Personen tragen zusätzlich die Führer Spielmannszug (also FwDG) bei protokollarischen Einsätzen oder beim Großen Zapfenstreich Fangschnüre.

Hirnforscher

Sehe ich das richtig, dass ich als Offizier (d.R.) während der Ehrenwache am Volkstrauertag in UTE auch eine Fangschnur tragen müsste?
Oberstleutnant d.R. & Stv. BeaBwZMZ I

miguhamburg1

Das sehen Sie falsch: Gem. ZDv 10/8 tragen nur Offz-Ehrenwachen bei Trauerfeiern/Begräbnissen bei militärischer Begleitung Fangschnur. Beim Volkstrauertag legt der anordnende militärische BefH/Kdr fest, welche Funktioner welchen Anzug tragen.

Hirnforscher

Zitat von: miguhamburg1 am 19. September 2011, 13:03:06
Das sehen Sie falsch: Gem. ZDv 10/8 tragen nur Offz-Ehrenwachen bei Trauerfeiern/Begräbnissen bei militärischer Begleitung Fangschnur. Beim Volkstrauertag legt der anordnende militärische BefH/Kdr fest, welche Funktioner welchen Anzug tragen.

Dann bedanke ich mich für die Aufklärung  :) !
Oberstleutnant d.R. & Stv. BeaBwZMZ I

Schamane

Der "normale" Truppen / Fachdienstoffizier wird eher selten in die Verlegenheit kommen die Fangschnur anzulegen. Ich hatte als Fahnenbegleitoffizier in einem Regiement schon mal das Problem überhaupt die Fangschnur zu erhalten und das gleich für zwei Soldaten. Da die Fahne ja links und rechts geschützt werden muss.
Gut der Kommandeur wußte noch nicht einmal das man überhaupt einen Fahnenbegleitoffizier benötigt  :-[  :'(.
Zum Volkstrauertag würden nur die Fahnenbegleitoffiziere die Fangschnur anlegen, oder aber wenn eine durch Offiziere besetzte Ehrenwache z.B. für alle Gefallenen als Beispiel am Ehrenmal des Heeres auf der Feste Ehrenbreitstein gestellt würde.
Denn in diesem Fall würden die Grundsätze für die Totenwache des einzelnen gültig werden, aber das würde dann so oder so über die Protokollabteilung des BMVg laufen.

F_K

Zitatschon mal das Problem überhaupt die Fangschnur zu erhalten und das gleich für zwei Soldaten.

... ich habe "meine" im Keller liegen. (aber selten benötigt - in Vorbereitung NIJMEGEN war ich mal Fahnenbegleitoffizier... )

miguhamburg1

Lieber Schamane, bitte beachten Sie, dass es für derartige Fragen zwei vollkommen unterschiedliche Bestimmungen gibt, um weder selbst ins Schwimmen zu kommen, noch andere zu verwirren:

Für das Truppenzeremoniell ist die ZDv 10/8 verbindlich. Hiernach ist die Fangschnur nur für zwei Bereiche vorgesehen: a) Für die FahnenbegleitOffz , wenn die Truppenfahne(n) zum Einsatz kommen, beim Großen Zapfenstreich für den befehlenden Offz, und die FhrOffz der beiden Waffenzüge, den Chef Musikkorps sowie den Führer Spielmannszug und schließlich bei den durch Offz gestellten Ehrenwachen am Sarg sowie ggf. Ordenskissenträgern.

Für alle weiteren Anlässe ist maßgeblich die ZDv 10/9, die den protokollarischen Ehrendienst regelt. Hierunter fallen die von Ihnen genannten Offiziere, also den ProtokollOffz BMVg, die Militär-/TSK-Attachés, VerbOffz Marine etc. Wenn es eine zentrale Gedenkfeier des BMVg beim Volkstrauertag gibt, dann gilt auch die ZDv 10/9 - und dann kommt auch das Wachbataillon BMVg zum Einsatz - und dann auch diese Dienstvorschrift.

Alle übrigen Ehrenwachen werden gem ZDv 10/8 gestellt, da diese Veranstaltungen zum Truppenzeremoniell gehören. Und diese Ehrenwachen werden auch nicht von Offz gestellt, im Übrigen wird in Ihrem Beispiel der BefH HFüKdo auch den Anzug der beteiligten Funktioner befehlen.

Im Übrigen gehören mindestens zwei Fangschnpre zum Ausstattungsumfang jedes (Groß)Verbandes der Bw, der eine Truppenfahne führt.

Schamane

Ich weiss nicht ob ein LazRgt als (Groß)verband der Bundeswehr gilt  :-[
Die Ehrenwache kann muss aber nicht durch Offiziere gestellt werden bei Totenehrungen im Rahmen von Zeremoniellen zum Volkstrauertag. Der Rang bei Ehrenwachen für einen Verstorbenen / Gefallenen ergibt sich aus seinem Rang. So soll die Ehrenwache dem Dienstgrad des Verstorbenen / Gefallenen entsprechen oder zumindest der Dienstgradgruppe entnommen sein.
Die Argumentation bei der Veranstaltung war, dass jede Dienstgradgruppe eben in Anlehnung an diese Forderung für je 2 h vom Gottesdienst bis zum Zeremoniel die Ehrenwache stellt und in solchen Fällen sichert sich das Heeresführungskommando doch per Rückfrage im BMVg ab. ;)
Etwas eigenartig finde ich, dass die ZDV 10/9 im Intranet steht und die 10/8 nicht :'???

miguhamburg1

@ Schamane: meines Wissens nach ist es im Internet genau umgekehrt, Sie finden die 10/8.

Ein Großverband ist pD ein Truppenkörper, der aufgrund seiner Grundgliederung in der Lage ist, eigenständige Operationen durchzuführen. Dies betrifft die Divisionen, Brigaden und Flotillen. Demnach ist das LazRgt "nur" ein Verband - und ich habe mich noch einmal erkundigt: Jeder TrTl, der eine Truppenfahne hat, hat gem. STAN 3 Fangschnüre im Bestand (Ausnahme WachBtl).

Sie können im Grunde sagen: Alle milit. Veranstaltungen, die das Ministerium verfügt, werden gem. 10/9 als prot. Ehrendienst durchgeführt. Entsprechend viele Fangschnurträger kommen zum Einsatz.
Alles, was hingegen die TSK/OrgBer veranlassen, wird gem. 10/8 als Truppenzeremoniell durchgeführt. Insofern kommen Fangschnurträger auch nur in den von mir bezeichneten Fällen zum Einsatz, wenn alles vorschriftsmäßig erfolgt.

Das, was Sie da von einem Volkstrauertag beschrieben, ist auf jeden Fall nicht vorschriftsmäßig gewesen, wenn es nicht vom Ministerium verfügt wurde, was ich allerdings nicht unterstelle.

KlausP

ZitatJeder TrTl, der eine Truppenfahne hat, hat gem. STAN 3 Fangschnüre im Bestand

... und die gehören sogar zum Satz "Truppenfahne", zusammen mit den Stulpenhandschuhen und dem Fahnenschuh.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

... Danke für die vollkommen richtige Ergänzung durch den erfahrenen Fahnenträger, denn die sollen ja bei allen Fangschnüren nicht vergessen werden!

KlausP

Nö, nix Fahnenträger, jedenfalls nicht bei der Bw.

Ich durfte diesen Satz unseres aufgelösten Aufwuchsbataillons 1997 absteuern, deshalb hab ich das noch so halbwegs im Gedächtnis. Das Ganze ist aber eine andere Geschichte ...  :D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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