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Autor Stumpf
 - 22. Juli 2014, 18:08:15
Ich hatte ja auch meine Zahlen für Frau und Kind gesagt, was man nicht vergessen darf, dem stehen auch der Familienzuschlag gegenüber.

Familienzuschlag für verheiratet € 126       (zahlen gerundet)
Zuschlag für das Kind               € 108
+ natürlich das Kindergeld         € 184

macht                                   € 418

da finde ich fallen die € 260 für die Krankenvers. nicht so ins Gewicht. Jede normale nicht Beamtenfamilien hat da "nur" das Kindergeld....

Bei allen negativ Sachen darf man die positiven Sachen nicht ausser acht lassen.
Autor wolverine
 - 15. Juli 2014, 20:50:38
Ja, und darum sprach ich vom zumindest rudimentären Grundbilden.

Die unentgeltliche Truppenärztliche Versorgung ist ein"Zückerchen" für Soldaten (und teilweise noch Polizisten). Alle anderen Beamten müssen sich komplett neben der Beihilfe selbst versichern. Begründet wird dies mit den besonderen Gefahren und Risiken dieser Berufsgruppen.
Hier Frauen und Kinder mit hineinzubringen wird sich nicht begründen lassen.
Aber damit stehen sie - wie bereits beschrieben - nicht schlechter als jede andere Beamtenfamilie.

Also merken: Auch wenn man etwas verändern möchte, geht nicht alles! Es gibt nämlich immer haushalterische, politische und verfassungsrechtliche Grenzen. Wenn man das nicht beachtet oder gar nicht erst weiß, gleitet man sehr schnell in blanken Populismus ab und das merken dann andere auch.

Im Kern bedeutet Ihre Aussage nämlich: Wir schaffen einen finanziellen Vorteil für ca. 180.000 Soldaten ab weil einige wenige zu blöd sind, diesen zu erkennen und zu nutzen. Das wird nicht mehrheitsfähig sein.
Autor KlausP
 - 15. Juli 2014, 20:47:35
Ihre beiträge sind von einm völligen fehl an sachkenntnis geprägt, das ist schon abenteuerlich.

"Die Bundeswehr" hat da gar keinen Anteil dran. Die Umsetzung des gesamten Komplexes "Beihilfe" obliegt dem Bundesministerium des Inneren. Deshalb richtet sich das ja auch nach den "Beihilfevorschriften des Bundes" und nicht nach irgendwelchen nicht existierenden "Beihilfevorschriften der Bundeswehr". Sie können froh sein, dass Sie als Soldat immer noch Anspruch auf kostenlose truppenärztliche Versorgung haben, Beamte haben sowas nämlich nicht.
Autor Mejing
 - 15. Juli 2014, 20:40:00
Was für wen emense kosten sind, sollte dennoch jeder für sich entscheiden, die im bespiel oben genannten 220,- für die frau zzgl kinder sind für manche einen nicht viel, fürandere jedoch schon.

Und ja, da sich die bundswehr wie immer im wandel befindet und sich stets weiter entwickelt, könnte man auch hier sicherlich einfachere wege finden, um soldatenfamilien besser komplett zu versichern. das hat zumindest für mcih nichts mit " unsachlichen Tenor " zu tuen, sonderne infach nur mit einem vorschlag zur verbesserung bzw vereinfachung. ich kann mir gut vorstellen, das auch der versicherungsdschungel den ein oder anderen interessenten anbschreckt.
Autor wolverine
 - 15. Juli 2014, 20:20:39
Bei Ihren Post und dem darin enthaltenen unsachlichen Tenor müssen Sie sich das durchaus gefallen lassen. Da war ich noch sehr zurückhaltend.
Autor Mejing
 - 15. Juli 2014, 20:19:04
danke für doe erklärungen.
persönliche sticheleien darf man ruhig stecken lassen.
Autor wolverine
 - 15. Juli 2014, 20:18:26
220 € bei 30% ist aber ein stolzer Preis. Ich bin günstiger versichert.
Autor Stumpf
 - 15. Juli 2014, 20:15:26
Wie andere schon erwähnt haben, ist die Höhe des Versicherungsbetrages abhängig von den gewählten Leistungen.

Meine Frau hat einen hohen Umfang (wie ein komplett Privatversicherter) und kostet € 220 im Monat. Mein Kind ebenfalls mit dem erweiterten Umfang €40 im Monat.

Wie aber gesagt, es hängt um Umfang der Leistungen ab die man wählt. (nur Basischutz wie bei der AOK oder ob mit Chefarzt, Einzelzimmer, experimentelle Medizin...)
und natürlich bei welchem Anbieter man anschließt. Zusätzlich können Risikozuschläge hinzukommen bei einem Haut oder Rückenleiden zum Beispiel.
Autor wolverine
 - 15. Juli 2014, 20:03:22
Hausfrau und Kinder sind beihilfeberechtigt über das BVA (früher WBV) und für die jeweiligen Restanteile muss man verpflichtend entsprechende Privatversicherungen abschließen (was bei 30% und dem Eintrittsalter der Kinder überschaubar sein sollte). Und das ist bei allen Beamtenfamilien so und daher wohl kein Problem der Verteigungsministerin.

Den Kinderzuschlag gibt es unabhängig vom Kindergeld.

Die im Posting angemahnten immensen Kosten fallen also nicht an; evtl. muss man einmal in Vorleistung treten.

Vielleicht sollte man sich vorher zumindest rudimentär informieren bevor man sich mit heißer Luft und reinen Motzbeiträgen auf Stammtischebene blamiert.
Autor Mejing
 - 15. Juli 2014, 19:53:39
Vielleicht ist mein Verständnis das Problem.

Wie wäre es denn in eminem Fall?

Ich Bund SaZ
Frau Hausfrau
2 Kinder 1JAhr 5Jahr

Das ich wenn ich krank bin zum trupenarzt gehe ist verständlich.
Wie schaut es mit meiner Familie aus, wie versichere ich da richtig? Immerhinsind die kosten teilweise schon recht hoch, da bleibt nicht mehr viel vom Gehalt übrig, oder? (Kenne nu die vergleichswerte eines selbstständigen)

andere frage (wollte deswegen nicht ein eigenes thema erstellen): Es wird eine art kinderzuschlag gezahlt, ist dieser zuschlag das Kindergeld oder wird dieser zusätzlich gewährt. hat man als soldat überhaupt anspruch kindergeld zu beziehen?
Autor wolverine
 - 15. Juli 2014, 19:38:25
Wo ist denn das Problem?
Autor Mejing
 - 15. Juli 2014, 19:30:45
Wieso man dieses Versicherungsthema noch nicht längst sinnvoller und einfacher für Familien hat lösen können, für mich unverständlich! Zumal sich dadurch enorme und unverhältnismäßig Hohe Kosten entwickeln können, wenn mal wirklich etwas ernstes pasiert.

Ich finde, dass dieses Thema auch auf den Tisch für Frau von der Leyen gehört, da müssen Neuerungen zugunsten der Familien geschaffen werden.
Autor wolverine
 - 03. Juli 2014, 13:57:20
Zitat von: KlausP am 27. September 2011, 19:10:57
Bemessung der Beihilfe[/b]

(1) Beihilfe wird als prozentualer Anteil (Bemessungssatz) der beihilfefähigen Auf-wendungen der Beihilfeberechtigten und ihrer berücksichtigungsfähigen Angehörigen gewährt. Maßgeblich ist der Bemessungssatz im Zeitpunkt der Leistungserbringung. In Pflegefällen können, soweit dies in dieser Verordnung ausdrücklich vorgesehen ist, auch Pauschalen gezahlt werden.
(2) Soweit Absatz 3 nichts anderes bestimmt, beträgt der Bemessungssatz für
1. Beihilfeberechtigte 50 Prozent,
2. Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen mit Ausnahme der Waisen 70 Prozent,
3. berücksichtigungsfähige Ehegattinnen und Ehegatten 70 Prozent und
4. berücksichtigungsfähige Kinder sowie Waisen 80 Prozent.
(3) Sind zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig, beträgt der Bemessungs-satz für Beihilfeberechtigte 70 Prozent. ...

Quelle:  http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/368016/publicationFile/17666/bbhv.pdf
[/quote]
Autor 148Gast
 - 03. Juli 2014, 12:58:24
Hallo,
Alle berechtigten Kinder sind zu 80% Beihilfeberechtigt.
so ist es zumindestens bei meinen zwei welche schon seit 16 und 9 Jahren bei mir über die Beihilfe versichert sind.
Autor wolverine
 - 01. Juni 2014, 20:52:03
Sie erhalten 70% Beihilfe und Ihr erstes Kind 80% (ab dem zweiten sind es nur noch 70%). Das heißt, dass Sie sich für 30% und Ihren Sohn für 20% privat versichern müssen.