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Autor Torty112
 - 21. Oktober 2011, 22:33:29
Danke noch mal für die Erklärung. Das macht ja auch so Sinn. Nur hat die SDBw über 1 Jahr für die militärfachliche Prüfung gebraucht. Wäre es schneller gegangen, wäre das ganze anders gelaufen.

Nun übe ich mit Ausnahmegenehmigung die Zeit die der Einsatz gedauert hätte.
Autor Starshina
 - 21. September 2011, 15:11:04
Zitat von: Torty112 am 19. September 2011, 22:42:01Ich wurde ausgeplant, weil ich nur einen vorläufigen Dienstgrad habe und somit die ATN SanFw nicht habe.

Na ja, aber am 11.08.2011 hatte ich Ihnen unter Berufung auf die ZDV 20/3 und die von Ihnen erwähnte Ziffer genau das vorhergesagt ;) ! Und es hat mit der ATN SanFw nichts zu tun, sondern einzig und alleine mit dem zunächst vorläufigen Dienstgrad, lesen Sie einfach mal mein Posting auf der vorigen Seite!
Autor snake99
 - 20. September 2011, 18:51:06
@Torty112

Oder mal anders betrachtet:

Sie verlegen in den Einsatz und es kommt zu einem "besonderen Vorkommnis", welches Ermittlungen nach sich zieht. Dann sähe es ziemlich bescheiden aus, wenn dabei heraus kommt, dass sie gar nicht zu 100% ausgebildet waren, weil z.B. noch die Teilnahme an einem Laufbahnlehrgang fehlt. Es würde dann die Frage gestellt, was sucht der Soldat im Einsatz obwohl er in seiner Verwendung noch gar nicht vollständig ausgebildet wurde? Ich bin mir sicher, dass dies für alle Beteiligten (MobTrT, SDBw, Leitverband) mitunter unangenehm werden könnte ...

Verstehen sie was ich meine?
Autor BulleMölders
 - 20. September 2011, 07:55:56
Na ja, Üben und Einsatz sind ja nun auch mal zwei grundlegend unterschiedliche paar Schuhe.
Wenn du in der Übung was falsch machst, dann ist das halt so, wenn im Einsatz was schief geht ist im schlimmsten Falle jemand Tot.
Autor Torty112
 - 19. September 2011, 22:42:01
Hallo Zusammen,

endlich gab es von der SDBw mal eine Begründung für die Ausplanung.

Ich wurde ausgeplant, weil ich nur einen vorläufigen Dienstgrad habe und somit die ATN SanFw nicht habe.

Das lustige ist, dass ich im Inland als SanFw üben darf...... Im Einsatz jedoch nicht.

Autor ulli76
 - 11. August 2011, 22:09:39
Ich gehe mal davon aus, dass die Sache mit dem EinsRettAss nen Planungs- oder Informationsfehler ist.

Wie gesagt, dabei handelt es sich um eine Fortbildung für Rettungsassistenten. Für Krankenpfleger mag dieser Lehrgang interessant sein, macht aber einfach keinen Sinn.
Autor Torty112
 - 11. August 2011, 22:04:23
Ja das stimmt. Er kann höchstens als Krankenpfleger versuchen in den Einsatz zu kommen. Den EinsRettAss wird er nicht bekommen, ausser er macht es wie beschrieben......
Autor Augsburger
 - 11. August 2011, 21:33:13
Nun, es gibt ja nicht nur Dienstposten im SanDienst für RettAss im Einsatz sondern auch im Rettungszentrum. Und da gibts für Krankenpfleger auch eine ganze Menge zu tun :)
Also würd ich es auf dieser Schiene probieren.
Autor Starshina
 - 11. August 2011, 18:15:18
Zitat von: Lima Romeo am 10. August 2011, 14:12:06Und wie sieht es mit der Chance  als Krankenpfleger-Feldwebel d.R., mit Feldwebel d.R. Lehrgang 19 tägigem Lehrgang EinsatzRettungsassistent  auf dem Dienstposten im FachSanZentum beordert aus ,in einen Einsatz zu gehen?

Dazu müsste man erst einmal als Krankenpfleger auf einen Lehrgang kommen, der als Zulassungsvoraussetzung die ATB Rettungsassistent hat ;) ! Und genau das wird bei einer militärfachlichen Prüfung durch die SDBw auch nicht stattfinden!

Oder nochmal im Klartext: Ein Krankenpfleger hat nicht die Voraussetzungen, den Lehrgang "Einsatz-RettAss" zugeiesen zu bekommen! Daher wird er dort auch nicht hin gehen, es sei denn, er ist auch RettAss (2 Jahre Ausbildung oder "Umsetzer-Lehrgang" mit 3 MOnaten Theorie und einem jahr Rettungswachenpraktikum!).
Autor Starshina
 - 11. August 2011, 18:09:40
Zitat von: Torty112 am 09. August 2011, 22:59:54Die SDBw beruft sich auf ZDv 20/3 Nr. 204

Dieser Punkt der ZDv 20/3 besagt, dass Reservisten, denen ein zunächst vorläufiger Dienstgrad der Reserve verliehen wurde, nur in ihrer Beorderungsverwendung üben dürfen! Und ein Einsatz, auch als SanFw / RettAss ist eben mal nicht die Beorderungsverwendung! Deswegen waren Sie nach militärfachlicher Prüfung durch die SDBw auszuplanen!

Und nur zum Verständnis: Vor jeder Wehrübung ist die Genhemigung der SDBw einzuholen, die diese Art "militärfachlicher Prüfung" macht, bevor das KWEA die Genehmigung bekommt, einen Einberufungsbescheid zu erstellen!
Autor Torty112
 - 11. August 2011, 10:00:16
@ulli: da gebe ich dir 100% recht! Mal sehen was mein MobTrt da rausbekommt.......

@Lima: ALs Krankenpfleger bestehen auch gute Chancen in den Einsatz zu gehen. Sprech mal mit deinem S3 oder S1 im MobTrt........
Autor Lima Romeo
 - 10. August 2011, 14:12:06
Und wie sieht es mit der Chance  als Krankenpfleger-Feldwebel d.R., mit Feldwebel d.R. Lehrgang 19 tägigem Lehrgang EinsatzRettungsassistent  auf dem Dienstposten im FachSanZentum beordert aus ,in einen Einsatz zu gehen?
Autor ulli76
 - 10. August 2011, 11:24:40
Zumindest sollte eine Ausplanung auch nachvollziehbar sein, alles andere ist unfair und führt dazu, dass ehemals Freiwillige dann nächstes Mal womöglich nicht mehr wollen, wenn sie gebraucht werden. Muss ja nicht sein. Ich glaub, gerade aktive RettAsse haben zur Zeit reichlich Gelegenheit in die Einsätze zu kommen.
Evtl. hat die SDBw in deinem Fall auch nur fehlerhafte Infos und deswegen das Problem- da hilft nur telefonieren und abklären lassen, ob die Gründe, die zur Ausplanung geführt haben, auch auf Tatsachen beruhen. (Nicht dass einfach irgendjemand vergessen hat, deinen aktuellen Dienstgrad in SAP einzupflegen)
Autor bayern bazi
 - 10. August 2011, 11:11:04
Zitat von: Torty112 am 10. August 2011, 10:27:48
das ist richtig! Nur als Resi plant man alles etwas anders wie als ZS oder BS.........

tja - und das steht auch jedes jahr im bericht des wehrbeauftragten

du kannst eigentlich erst sicher sein das du fleigst, wenn du in der maschine sitzt

es gibt da auch noch so eine kleine regelung die heißt aktiv vor reservist und wenn der aktive sich auf diese stelle hin bewirbt (weil evtl seine stelle gerade gestrichen wurde) kannst du auch noch 2 tage vor abflug ausgeplant werden
Autor Torty112
 - 10. August 2011, 10:27:48
das ist richtig! Nur als Resi plant man alles etwas anders wie als ZS oder BS.........