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Ausplanung Auslandseinsatz

Begonnen von Torty112, 09. August 2011, 22:18:43

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Torty112

Hallo Zusammen,

ich habe am Wochenende meine Ausplanung vom Auslandseinsatz bekommen. Nach Prüfung durch meinen Stammtruppenteil, handelt es sich wohl um einen Fehler der Stammdienststelle der Bundeswehr.

Jetzt wollte ich mal fragen, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat?

Feldwebel d.R. (ZSan)

ulli76

Ja mei- kommt schon mal vor. Deswegen steht ja auch auf der Einplanung, dass man kein Anrecht auf den jeweiligen Einsatz hat und man noch keine finanziellen Verpflichtungen eingehen soll- eben weil man noch ausgeplant werden kann.

Aber dass die SDBw was damit zu tun hätte, wär mir neu. Die haben mit der Personalplanung für die Einsätze nämlich nichts zu tun. Oder ist jetzt ein Laufbahnlehrgang dazwischen gekommen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Torty112

Man sagte mir, dass bei Reservisten die SDBw mit ins Boot geholt werden muss.
Jetzt gabe es wohl Probleme mit der fachlichen und militärischen Qualifikation.

Ich soll als SanFw in den Einsatz -> bin RettAss. Also fachlich schonmal nicht.

Militärisch kann auch nicht nachvollzogen werden. Es wird sich lediglich auf die ZDv 20/3 berufen ohne Begründung.
Mein MobTrt hat sich das angesehen und sieht keinen Grund für die Ausplanung.
Feldwebel d.R. (ZSan)

ulli76

Ah, jetzt wird´s klarer.

Kann es dran liegen, dass du zwar zivil RettAss,aber noch nicht SanFw mit den entsprechenden Lehrgängen bist?
Bist du evtl. noch [hier Mannschaftsdienstgrad eintragen] d.R. ?
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Torty112

Ich bin Zivileer RettAss. Das ist aber nicht das Problem. Dienstgrad ist Fw d.R.
Ich übe zur Zeit auch in der Funktion des RettAss.

Wie gesagt, weder in der ZDv 20/3 und 20/7 findet mein MobTrt eine Begründung.

Die SDBw beruft sich auf ZDv 20/3 Nr. 204

Feldwebel d.R. (ZSan)

ulli76

Weiss jetzt nicht genau, was dieser Paragraph besagt. Aber notfalls bei der SDBw anrufen und klären lassen. Bzw. über deinen MobTrT, wenn die auch nix damit anfangen können.
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Torty112

Da geht es um die Heranziehung zum Auslandseinsatz und mit welchen DG das geschehen soll.

Mein Trt kann da was mit anfangen, nur widerspricht es der Argumentation der SDBw. Mein S3 wollte da heute auch nachfragen. Zeitgleich läuft eine Überprüfung durch den Wehrbeauftragten.

Ich hatte jetzt gehört, dass auch ander mal Probleme mit der Sdbw hatten, deswegen habe ich hier mal nachgefragt.
Feldwebel d.R. (ZSan)

schlammtreiber

Zitat von: ulli76 am 09. August 2011, 22:21:14
Deswegen steht ja auch auf der Einplanung, dass man kein Anrecht auf den jeweiligen Einsatz hat

"Ein einklagbares Recht auf Krieg besteht nicht"  ;D
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Torty112

das ist richtig! Nur als Resi plant man alles etwas anders wie als ZS oder BS.........
Feldwebel d.R. (ZSan)

bayern bazi

Zitat von: Torty112 am 10. August 2011, 10:27:48
das ist richtig! Nur als Resi plant man alles etwas anders wie als ZS oder BS.........

tja - und das steht auch jedes jahr im bericht des wehrbeauftragten

du kannst eigentlich erst sicher sein das du fleigst, wenn du in der maschine sitzt

es gibt da auch noch so eine kleine regelung die heißt aktiv vor reservist und wenn der aktive sich auf diese stelle hin bewirbt (weil evtl seine stelle gerade gestrichen wurde) kannst du auch noch 2 tage vor abflug ausgeplant werden

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

ulli76

Zumindest sollte eine Ausplanung auch nachvollziehbar sein, alles andere ist unfair und führt dazu, dass ehemals Freiwillige dann nächstes Mal womöglich nicht mehr wollen, wenn sie gebraucht werden. Muss ja nicht sein. Ich glaub, gerade aktive RettAsse haben zur Zeit reichlich Gelegenheit in die Einsätze zu kommen.
Evtl. hat die SDBw in deinem Fall auch nur fehlerhafte Infos und deswegen das Problem- da hilft nur telefonieren und abklären lassen, ob die Gründe, die zur Ausplanung geführt haben, auch auf Tatsachen beruhen. (Nicht dass einfach irgendjemand vergessen hat, deinen aktuellen Dienstgrad in SAP einzupflegen)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Lima Romeo

Und wie sieht es mit der Chance  als Krankenpfleger-Feldwebel d.R., mit Feldwebel d.R. Lehrgang 19 tägigem Lehrgang EinsatzRettungsassistent  auf dem Dienstposten im FachSanZentum beordert aus ,in einen Einsatz zu gehen?

Torty112

@ulli: da gebe ich dir 100% recht! Mal sehen was mein MobTrt da rausbekommt.......

@Lima: ALs Krankenpfleger bestehen auch gute Chancen in den Einsatz zu gehen. Sprech mal mit deinem S3 oder S1 im MobTrt........
Feldwebel d.R. (ZSan)

Starshina

Zitat von: Torty112 am 09. August 2011, 22:59:54Die SDBw beruft sich auf ZDv 20/3 Nr. 204

Dieser Punkt der ZDv 20/3 besagt, dass Reservisten, denen ein zunächst vorläufiger Dienstgrad der Reserve verliehen wurde, nur in ihrer Beorderungsverwendung üben dürfen! Und ein Einsatz, auch als SanFw / RettAss ist eben mal nicht die Beorderungsverwendung! Deswegen waren Sie nach militärfachlicher Prüfung durch die SDBw auszuplanen!

Und nur zum Verständnis: Vor jeder Wehrübung ist die Genhemigung der SDBw einzuholen, die diese Art "militärfachlicher Prüfung" macht, bevor das KWEA die Genehmigung bekommt, einen Einberufungsbescheid zu erstellen!

Starshina

Zitat von: Lima Romeo am 10. August 2011, 14:12:06Und wie sieht es mit der Chance  als Krankenpfleger-Feldwebel d.R., mit Feldwebel d.R. Lehrgang 19 tägigem Lehrgang EinsatzRettungsassistent  auf dem Dienstposten im FachSanZentum beordert aus ,in einen Einsatz zu gehen?

Dazu müsste man erst einmal als Krankenpfleger auf einen Lehrgang kommen, der als Zulassungsvoraussetzung die ATB Rettungsassistent hat ;) ! Und genau das wird bei einer militärfachlichen Prüfung durch die SDBw auch nicht stattfinden!

Oder nochmal im Klartext: Ein Krankenpfleger hat nicht die Voraussetzungen, den Lehrgang "Einsatz-RettAss" zugeiesen zu bekommen! Daher wird er dort auch nicht hin gehen, es sei denn, er ist auch RettAss (2 Jahre Ausbildung oder "Umsetzer-Lehrgang" mit 3 MOnaten Theorie und einem jahr Rettungswachenpraktikum!).

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