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Autor ernest0
 - 28. September 2011, 18:12:53
ja das sich einige verarscht vorkommen leuchtet mir ein is alles ein bissi kompliziert gelaufen damals aber nunja was solls. will euch nicht weiter nerven mit  meinen problemen und willl euch nicht von den WICHTIGEREN themen abhalten ... trozdem danke für die ein oder anderen hilfreichen antworten

mfg ...
Autor Flexscan
 - 28. September 2011, 17:05:17
Irgendwie komm ich mir hier ziemlich verarscht vor deutlich gesagt.

Zuerst ist man ausgemutert worden weil man selber die Musterung bewusst vergeigt hat.
Dann auf einmal braucht man nicht mehr wegen der 3 Brüder Regelung.
Schlussendlich wurde  noch KDV eingereicht.

Mit 17/18 sollte man eigtl Herr seiner Sinne sein und Wissen, was man macht oder nicht gemacht hat.
Zu allem gibt es entsprechende Bescheide.

Wir haben hier besseres zu tun.
Zur Bespassung empfehle ich entsprechende Seiten.



Autor ernest0
 - 28. September 2011, 16:38:13
Ja endschuldigung das ich ein bisschen undifferenziert schreibe aber momentan is alles bissi katotisch bei mir. ja ich schau gerade mal nach.

edit: ich hab mal in meinen unterlagen geschaut hab dort abe nichts gefunden auser die einladung zur musterung. mir bleibt wohl nichts anderes übrig als abzuwarten was die mir dann schreiben und dann muss ich entsprechend handeln. und ja ich hab keine ahnung warum ich t5 habe bei mir galt die 3 brüderreglung und dann war das thema für mich damals abgehakt.
Autor KlausP
 - 28. September 2011, 16:29:54
Bemühen Sie doch mal die Suchfunktion, "KDV widerrufen" oder so. Hatten wir bis ca. Juli wöchentlich einmal das Thema. Aber wie ich feststelle. haben Sie absolut keine Ahnung, warum Sie T5 sein sollten. Sie haben auch keinen Schimmer, ob Sie wegen der "3-Söhne-Regel" nicht einberufen wurden. In allen diesen Fällen hätten Sie aber ein Schreoiben vom KWEA bekommen müssen. Sehen Sie doch einfach mal in Ihren Unterlagen nach.

Im Übrigen lesen sich Ihre Beiträge extrem schwer. Deutsch ist nicht Ihre Muttersprache - dann würde ich das verstehen?
Autor ernest0
 - 28. September 2011, 16:22:47
ok dann muss ich wohl widderufen. wie gehe ich davor ? muss ich zum wdb ?
Autor wolverine
 - 28. September 2011, 16:20:58
Dass eine Verweigerung nichts mit der Tauglichkeit zu tun hat, hat Klaus glaube ich schon mehrfach erwähnt. Solange jemand aus Gewissensgründen verweigert und dies nicht widerruft, wäre es jedenfalls grob rechtswidrig ihn einzuberufen.
Autor ernest0
 - 28. September 2011, 16:13:25
Zitat von: wolverine am 28. September 2011, 15:33:55
Mal blöd gefragt: Ist die Verweigerung eigentlich schon widerrufen?

das weiß ich alles noch nicht meine bearbeiterin hat mir nur gesagt "soweit ich weiß hatten sie damals t5 und man wird jetzt gucken ob wir sie mustern wollen" ich werde noch mal mein wdb anrufen und danach die sachbearbeiterin um das zu klären. und noch mal zu der einstellung von wegen "3 jahre lang hat er auf die bundeswehr geschissen jetzt hat er ausgelernt und jetzt weiß er nicht wohin" ich denke nach 3 jahren kann sich viel ändern eine andere einstellung zur bundeswehr, anderen charakter, andere interessen ect pp. aber wen soll ich das genau erzählen mein wehrdienstbearter oder der sacharbeiterin ?
Autor wolverine
 - 28. September 2011, 15:33:55
Mal blöd gefragt: Ist die Verweigerung eigentlich schon widerrufen?
Autor schlammtreiber
 - 28. September 2011, 12:50:25
Also wenn es um den Mann geht, der mir den Rücken deckt, wäre mir ein gewaltbereiter und skrupelloser Typ lieber  ;)
Autor MarekD
 - 28. September 2011, 12:37:55
Zitat von: schlammtreiber am 28. September 2011, 12:24:52
Zitat von: MarekD am 28. September 2011, 12:19:29
Dafür sollte man nur die Besten der Besten mit gutem Leumund und Charakter nehmen.

Na toll, kein Platz mehr für Leute wie mich in der Bundeswehr

Naja, will nicht übertreiben. Die Besten der Besten sollen hier auch keineswegs als "Elite" gesehen werden.  ;)
Aber einen guten Charakter sollte der Soldat schon haben. Ein Kamerad auf den man sich verlassen kann halt, wenn man im Einsatz ist.
Oder denke ich da falsch?! :)
Autor schlammtreiber
 - 28. September 2011, 12:24:52
Zitat von: MarekD am 28. September 2011, 12:19:29
Dafür sollte man nur die Besten der Besten mit gutem Leumund und Charakter nehmen.

Na toll, kein Platz mehr für Leute wie mich in der Bundeswehr
Autor MarekD
 - 28. September 2011, 12:19:29
Zitat von: Flexscan am 28. September 2011, 11:58:00

Was meinst Du wer eher genommen wird bei gleicher Qualifikation.
Ein Bewerber mit blütenreiner Weste oder jemand, der vor drei Jahren das Kreiswehrersatzamt bei der Musterung verarscht hat (aus welchem grund auch immer?


Da haben wir noch etwas. Was sind seine Qualifikationen? Wo kann man Stahlbetonbauer bei der BW gebrauchen?
By the way: Jemenaden, der schon das KWEA beschissen hat, möchte ich weder als Vorgesetzten, noch als Untergebenen haben. Also Soldat muß ich mich auf den Mann neben mir 100% verlassen können.
Wir sind eine Armee im Einsatz. Dafür sollte man nur die Besten der Besten mit gutem Leumund und Charakter nehmen.

Just my two Cents.
Autor Flexscan
 - 28. September 2011, 11:58:00
Das tut mir leid mit Deiner Mutter.

Wenn dem so gewesen ist, hätte man seitens der Bundeswehr eine einvernehmliche Lösung finden können.
Zb heimatnahe Stationierung, keine Wochenenddienste/Übungen etc.

So entsteht nunmal für uns und auch für den Sachbearbeiter der Eindruck, der Bewerber hatte damals kein Bock damals, findet jetz keinen Job und nimmt dann sozusagen als letzten Strohhalm die Bundeswehr

Der Sachbearbeiter budelt solche Anträge schon mal gerne an das unterste Ende des Stapels, verstehen kann ich ihn auch gut deswegen.
Warum soll ich mir jetzt nen Bein ausreissen. 3 Jahre war ihm die Bundeswehr sch... egal und nun will er plötzlich......

Man fähr schlussendlich besser damit, sofort mit der Wahrheit herauszurücken, als diese Jahre später auszubügeln.

Im übrigen wird die Musterung nicht die einzigste Hürde sein, die es gilt zu überwinden.
Problematischer wird es beim Psychologen im ZNWG. Dieser wird Dich bis aufs Blut zerfleischen.

Ist diese Hürde dann auch genommen folgt das weitere Problem.
Die Bundeswehr kann sich mittlerweile die Bewerber aussuchen.
Was meinst Du wer eher genommen wird bei gleicher Qualifikation.
Ein Bewerber mit blütenreiner Weste oder jemand, der vor drei Jahren das Kreiswehrersatzamt bei der Musterung verarscht hat (aus welchem grund auch immer?

Tante Edith sagt noch genug rumgespammt Männers
Autor MarekD
 - 28. September 2011, 11:05:10
Zitat von: KlausP am 28. September 2011, 10:53:03
Dante? War der auch zivildienstleistender T5er mit "Dritt-Söhne-Regelung" und "UK"-Stellung?  ::) 8)

Ich weiß nur, daß er mit Federn hantierte, mit spitzen Federn allerdings. Und er schrieb "göttliche" Komödien :)

Autor KlausP
 - 28. September 2011, 11:03:58
Okay, woher wissen Sie denn dann, dass Sie mit T5 gemustert worden sind? Auch mit T5 hätten Sie keinen Zivildienst leisten müssen. Übrigens bedurfte auch die Inanspruchnahme der "Dritt-Söhne-Regelung" eines Antrages an das KWEA.