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Zusammenfassung

Autor JohnnyRico
 - 29. September 2016, 10:27:23
Zitat
Sie können einen förderfähigen Vertrag auch ohne eigenen Sparanteil nur in Höhe der VL-Leistung des Dienstherrn besparen. Ob Sie damit dem Ziel eines eigenen Vermögensaufbaus Rechnung tragen, können Sie sich selbst ausrechnen
Hallo,

eine Recherche beim BVA brachte folgendes ans Licht:

Die Arbeitgeberzulage, also das was der Dienstherr bezahlt beträgt
6,65 EUR
Allerdings nur wenn auch mind. ein Arbeitnehmerbeitrag von mind.
13,00 EUR entrichtet wird.

Also ohne eigene Sparleistung (vom Netto) geht's leider nicht.
--
Außerdem ist das Ganze rückwirkend leider auch nur für 3 Monate möglich und nicht für das gesamte laufende Kalenderjahr - das hatte ich auch (woanders) anders gelesen, bzw. war von etwas anderem ausgegangen.

So zumindest die Aussage vom BVA, zumindest mündlich - und wie das so ist mit mündlichen Aussagen, wenn da jemand meint das lex specialis zu kennen, und eine Fundstelle benennen zu können - immer her damit  :) ;) :D

JR
Autor JohnnyRico
 - 25. September 2016, 10:18:32
Also kein zusätzliches Formular seitens der Bundeswehr nötig - eher ungewöhnlich, aber okay. :D

Vielen Dank für die Klarstellung.

JR
Autor Papierberg
 - 25. September 2016, 09:39:11
Zitat von: CIRK am 25. September 2016, 09:07:49
Wenn Sie ein entsprechendes Konto (oder eine andere, VL-fähige Anlageform) eröffnen erhalten Sie die entsprechenden Formulare (meist zum Download) um diese beim Arbeitgeber einzureichen, der dann direkt auf dieses Konto überweist.

Genauso ist es.
Autor CIRK
 - 25. September 2016, 09:07:49
Zitat von: JohnnyRico am 25. September 2016, 08:54:33... Kann mir vielleicht einer sagen, ob ein entsprechender Vordruck zur Beantragung der VL beim Dienstherrn auch irgendwo frei verfügbar im Netz ist und es diesen zum DL gibt? ...
Wenn Sie ein entsprechendes Konto (oder eine andere, VL-fähige Anlageform) eröffnen erhalten Sie die entsprechenden Formulare (meist zum Download) um diese beim Arbeitgeber einzureichen, der dann direkt auf dieses Konto überweist.
Autor JohnnyRico
 - 25. September 2016, 08:54:33
Zitat von: KlausP am 24. September 2016, 14:32:55
Ich glaube nicht, dass Sie Antwort bekommen, seit 2012 war schon nicht mehr eingeloggt.
Ich fürchte das ist meine Schuld, weil ich einen so alten Thread wieder "herausgekramt" habe :D Und nicht jeder achtet ja erst mal auf die Daten der Posts.  8)

Kann mir vielleicht einer sagen, ob ein entsprechender Vordruck zur Beantragung der VL beim Dienstherrn auch irgendwo frei verfügbar im Netz ist und es diesen zum DL gibt? Könnte ich mir schon vorstellen, meine Googlesuche war aber nicht so erfolgreich -_-

[Offtopic]
@Turbodödel: Bei dem ganzen Overkill an Infos im Internet zu Riester ist mEn eine gute Anlaufstelle das sog. wertpapier-fourm. Einfach mal googlen. Hier gibt es sog. "Stickys". Das sind Beiträge die User verfasst haben, die sich wirklich damit auskennen und gleichzeitig erklären, als auch in der Einschätzung helfen, ob man das braucht oder nicht. Gleichzeitig kann man nachfragen, wenn dann noch Sachen offen sein sollte, oder man tatsächlich einen speziellen eigenen "Fall" hat.
Nur soviel zu Riester an dieser Stelle von meiner Seite (das deckt sich denke ich vom Inhalt her mit dem Beitrag von "Kurbelwelle", ich hoffe ich tue nur ein bisschen mehr Substanz dazu ;) ) : Wenn Du ein solches "Produkt", d. h. einen Riester-Vertrag (also eine Rentenversicherung) abschließt, dann sind die derzeitigen, mit diesem Produkt verbundenen Garantiezinsen lächerlich niedrig... eigentlich meist so dass Du bei +- 0 rauskommst, wenn man diese mit den "Verwaltungskosten" eines solches Produktes gegenrechnet. Warum ist das so? Nun, im Wesentlichen sind Riester-Rentenversicherungen und auch Kaptiallebensversicherungen nichts anderes als ein Sparvertrag in Staatsanleihen und die werfen im Moment durch die Zinspolitik der EZB immer und immer weniger an Zinsen ab (ganz grob vereinfacht gesagt). Jetzt kann man sagen "gut, die Zinsen steigen ja bestimmt auch irgendwann wieder, dann geht es auch mit dem Riestervertrag ganz schön steil Bergauf" - gutes Verkaufsargument für den Versicherungsmakler ... ich wäre da eher skeptisch. Gerade bei einem Vertrag/Produkt mit einer i. d. R. so langen Laufzeit sollte die Renditeerwartung (also das, was man später NETTO rausbekommt) deutlich höher sein 8)
Und aufgepasst: Bei Riester wird dir nix geschenkt. Du bekommst eine staatliche Zulage, ja. Aber zu dem Preis, dass die Dir später mal ausgezahlte Rente dann auch auf jeden Fall versteuert wird. Tolle Idee vom Staat, was? 8) Also nichts überstürzen
Peace out
[/Offtopic]
Autor KlausP
 - 24. September 2016, 14:32:55
Ich glaube nicht, dass Sie Antwort bekommen, seit 2012 war schon nicht mehr eingeloggt.
Autor Turbodödel
 - 24. September 2016, 13:59:03
An Kurbelwelle
Wieso kannst du Reister nicht empfehlen ? Hast du andere Möglichkeiten ?
Autor JohnnyRico
 - 24. September 2016, 13:25:22
Zitat von: Papierberg am 23. September 2016, 23:40:35
Sie können einen förderfähigen Vertrag auch ohne eigenen Sparanteil nur in Höhe der VL-Leistung des Dienstherrn besparen. (...)
VL werden durch die Bundeswehr für SaZ nur bis zum jeweiligen Dienstzeitende bzw. bis zum Ende des Anspruchs auf DIENSTbezüge gewährt. Während des Bezugs von Übergangsgebührnissen entfällt dieser Anspruch gegenüber der Bundeswehr.
Vielen Dank. Das ist es was ich wissen wollte.  :)
Zitat
Ob Sie damit dem Ziel eines eigenen Vermögensaufbaus Rechnung tragen, können Sie sich selbst ausrechnen  ;D .
Selbstverständlich. Da stimme ich aber grundsätzlich in den Tenor eines der Vorredner ein (wenn auch nicht so vulgär ;)): Unter dem Gesichtspunkt des Vermögensaufbau ist die (Netto-)Förderung, i. V. m. den hiermit obligatorischen Produkten natürlich eher zu belächeln. Einen etwaigen Eigenanteil würde ich mir auch im Hinblick auf die veranschlagte Anlagedauer dann doch eher wenigstens für einen ETF-Sparplan etc. zur Seite legen. Für mich geht es da hier eher um den Aspekt "nix verschenken, auch nicht Kleinvieh"  8) Nun gut, dieser Aspekt ist aber eher OffTopic. 8)
Autor Papierberg
 - 23. September 2016, 23:40:35
Sie können einen förderfähigen Vertrag auch ohne eigenen Sparanteil nur in Höhe der VL-Leistung des Dienstherrn besparen. Ob Sie damit dem Ziel eines eigenen Vermögensaufbaus Rechnung tragen, können Sie sich selbst ausrechnen  ;D .
VL werden durch die Bundeswehr für SaZ nur bis zum jeweiligen Dienstzeitende bzw. bis zum Ende des Anspruchs auf DIENSTbezüge gewährt. Während des Bezugs von Übergangsgebührnissen entfällt dieser Anspruch gegenüber der Bundeswehr.
Autor JohnnyRico
 - 23. September 2016, 19:34:02
Hallo danke für die kameradschaftlichen schnellen Antworten 8)

Zitat von: StOPfr am 23. September 2016, 16:48:53
...zahlst du den monatlichen Gesamtbetrag durch Abzug von den Bezügen, bekommst aber den "Arbeitgeber"-Anteil zum Sold hinzu...
Also quasi wie bei der Zulage für Selbsteinkleider (LHD-Konto)?

Zitat von: Papierberg am 23. September 2016, 17:00:46
...sowie etwaige weitere Eigenleistungen des Arbeitnehmers...
Hier nur meine Nachfrage ob es Voraussetzung beim Bund ist, eine Eigenleistung zum "Aufstocken" (bis auf diese 40 EUR) zu leisten, oder ob man die 6,xx EUR auch "einfach so" bekommen würde.

Und wie verhält es sich in der BFD-Zeit (Übergangsgebührnisse) ?

Danke im Voraus für alle Helfer im Web-Dienst  8)

MkG
Autor Papierberg
 - 23. September 2016, 17:00:46
Die Gewährung vermögenswirksamer Leistungen erfolgt auf der Grundlage des 5. Vermögensbildungsgesetzes, in dem auch alle Anlageformen aufgeführt sind, für die es eine staatliche Sparzulage gibt und die dem Grunde nach überhaupt förderungsfähig sind. Bausparverträge sind eine der mögliche Varianten.
Der Arbeitgeber/Dienstherr zahlt bei Abschluss eines förderungsfähigen und ihm zu benennenden Vertrages einen Zuschuss in Höhe der VL und führt diesen sowie etwaige weitere Eigenleistungen des Arbeitnehmers unmittelbar ab.
Der Zugriff auf die abgeführten Beträge zur Vermögensbildung hängt vom gewählten Produkt ab, sofern die sog. Arbeitnehmersparzulage beim Finanamt beantragt wird, gilt aber eine Karenzzeit - ansonsten ist die staatliche Förderung gefährdet und muss ggf. zurückgezahlt werden.
Autor StOPfr
 - 23. September 2016, 16:48:53
In den fünf Jahren seit der letzten Wortmeldung hätte man mehr als nur einen ersten Spatenstich geschafft  ;)!

Gehalt oder doch eher Sold oder Dienstbezüge? Wenn mich die Erinnerung nicht täuscht, zahlst du den monatlichen Gesamtbetrag durch Abzug von den Bezügen, bekommst aber den "Arbeitgeber"-Anteil zum Sold hinzu. 
Verfügbar ist das angesparte Geld nach Ablauf des Vertrages (z.B. sechs Jahre einzahlen, ein Jahr ruhen lassen, nach sieben Jahren auszahlen). Ausnahmen gibt es auch: Verträge können nicht weitergeführt werden, wenn jemand keinen zuschussgebenden Arbeitgeber mehr hat.

Achtung: Details können sich geändert haben. Dann bitte korrigieren.   
Autor JohnnyRico
 - 23. September 2016, 16:28:33
Hallo,
verstehe ich nicht ganz. Was hat das Ganze mit einem Bausparvertrag zu tun? Ich kann doch auch einfach ein VL-Konto bei meiner Sparkasse etc. eröffnen?

Läuft das so, dass die 6,50 EUR von meinem Gehalt abgezogen werden oder ich einen Betrag X auf dieses Konto wenigstens zuschießen muss?

Ab wann habe ich "Zugriff" auf das Geld?

Gruß
Autor kurbelwelle
 - 01. Oktober 2011, 06:52:25
Auf Dein sprachliches gossen Niveau antworte ich garnicht.....................
Autor Questionnaire
 - 30. September 2011, 23:05:12
Der Fachmann war heute bei mir ;) - und wenn du unter 27 Jahre alt bist und den Vertrag abschließt, ist er für Lau :) Mal besser informieren bevor man das Maul zu weit auf reißt du Lappen :D
Informier dich lieber mal über das Thema, bevor du hier Gerüchte in die Welt setzt !

Achja und die Provision ist 160 € die zu Beginn beim Bausparvertrag abgezogen werden, die du nach 2 Jahren wieder erhälst !

Sorry, aber so Leute wie du lassen mich aus der Haut fahren :D