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Vermögenswirksame Leistungen

Begonnen von Questionnaire, 30. September 2011, 12:20:49

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Questionnaire

Hallo, ich hätte mal eine Frage zu den "Vermögenswirksamen Leistungen" der Bundeswehr. Ich bin ab dem 4.10.2011 SaZ 12 und würde gerne wissen, wie hoch in diesem Fall der Betrag für mich wäre. Was zahlt die Bundeswehr mir im Monat an Vermögenswirksamen Leistungen ?

Liebe Grüße :)

kurbelwelle

Ca 6,50 Euro, dass kannst Du in der Pfeife rauchen.
Da gibt es bessere Anlagemöglichkeiten wobei allerdings keine Vermögenswirksame Prämie zum tragen kommt.
Riester und Co ist doch nur für die Banken/Versicherungen gut, rauskommen tut da am Ende nix.

miguhamburg1

@ Kurbelwelle, Sie geben hier ja öfter etwas seltsame Ansichten bekannt, und wenn Sie das uninteressant finden, dann ist dies Ihre Angelegenheit.

Wenn ein anderer Soldat nun denkt: Ich will sowieso eine Altersvorsorge oder Bausparvertrag abschließen und möchte mitnehmen, was mir der Bund zahlt, für den ist das Ganze dann möglicherweise wieder interessant. Kennen Sie die persönlichen Verhältnisse des Fragenstellers? Genau! Ebensowenig wie ich und andere Leser hier auch. Die Information ist geflossen, der Fragenstellen kann die Details im Gesetz über vermögenswirksame Leistungen nachlesen.

Questionnaire

Danke ;) @ Kurbelwelle : 78 €, die man im Jahr auf seinen Bausparvertrag drauf bekommt, sind besser als nichts ! Außerdem gibts dann ja noch ne Prämie vom Staat und alles mit 3% (mit Darlehen) oder 3,6% ohne Darlehen verzinst. Alles bezogen auf einen Bausparvertrag ;) - Achja die Prämie vom Staat beträgt 10 % pro Monat auf maximal 40 €. Wenn du dann noch selbst was einzahlst, kannste dir ja mal ausrechnen was du nach 10 Jahren dann bekommst ;).

Grüße

kurbelwelle

Ich weiß nicht was Du für ein Rechenkünstler bis, las es Dir mal von einem Fachmann ausrechnen.
Die Bearbeitungsgebühr und die Provisionen fressen die Staatsprämie auf.
Sorry, auch wenn hier wieder einige einen Showanfall bekommen,
Riester und Bausparvertrag ist nur was für leute von gestern, die noch an das glauben, was der liebe Versicherungvertreter von nebenan erzählt. Nämlich Müll, aber jeder wie er meint.
Wie sagte letztens der Versicherungvertreter: jeden Tag wird ein Äffchen geboren.........
So, nun geht es ab in die Disco.

Questionnaire

Der Fachmann war heute bei mir ;) - und wenn du unter 27 Jahre alt bist und den Vertrag abschließt, ist er für Lau :) Mal besser informieren bevor man das Maul zu weit auf reißt du Lappen :D
Informier dich lieber mal über das Thema, bevor du hier Gerüchte in die Welt setzt !

Achja und die Provision ist 160 € die zu Beginn beim Bausparvertrag abgezogen werden, die du nach 2 Jahren wieder erhälst !

Sorry, aber so Leute wie du lassen mich aus der Haut fahren :D

kurbelwelle

Auf Dein sprachliches gossen Niveau antworte ich garnicht.....................

JohnnyRico

Hallo,
verstehe ich nicht ganz. Was hat das Ganze mit einem Bausparvertrag zu tun? Ich kann doch auch einfach ein VL-Konto bei meiner Sparkasse etc. eröffnen?

Läuft das so, dass die 6,50 EUR von meinem Gehalt abgezogen werden oder ich einen Betrag X auf dieses Konto wenigstens zuschießen muss?

Ab wann habe ich "Zugriff" auf das Geld?

Gruß

StOPfr

In den fünf Jahren seit der letzten Wortmeldung hätte man mehr als nur einen ersten Spatenstich geschafft  ;)!

Gehalt oder doch eher Sold oder Dienstbezüge? Wenn mich die Erinnerung nicht täuscht, zahlst du den monatlichen Gesamtbetrag durch Abzug von den Bezügen, bekommst aber den "Arbeitgeber"-Anteil zum Sold hinzu. 
Verfügbar ist das angesparte Geld nach Ablauf des Vertrages (z.B. sechs Jahre einzahlen, ein Jahr ruhen lassen, nach sieben Jahren auszahlen). Ausnahmen gibt es auch: Verträge können nicht weitergeführt werden, wenn jemand keinen zuschussgebenden Arbeitgeber mehr hat.

Achtung: Details können sich geändert haben. Dann bitte korrigieren.   
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

Papierberg

Die Gewährung vermögenswirksamer Leistungen erfolgt auf der Grundlage des 5. Vermögensbildungsgesetzes, in dem auch alle Anlageformen aufgeführt sind, für die es eine staatliche Sparzulage gibt und die dem Grunde nach überhaupt förderungsfähig sind. Bausparverträge sind eine der mögliche Varianten.
Der Arbeitgeber/Dienstherr zahlt bei Abschluss eines förderungsfähigen und ihm zu benennenden Vertrages einen Zuschuss in Höhe der VL und führt diesen sowie etwaige weitere Eigenleistungen des Arbeitnehmers unmittelbar ab.
Der Zugriff auf die abgeführten Beträge zur Vermögensbildung hängt vom gewählten Produkt ab, sofern die sog. Arbeitnehmersparzulage beim Finanamt beantragt wird, gilt aber eine Karenzzeit - ansonsten ist die staatliche Förderung gefährdet und muss ggf. zurückgezahlt werden.

JohnnyRico

Hallo danke für die kameradschaftlichen schnellen Antworten 8)

Zitat von: StOPfr am 23. September 2016, 16:48:53
...zahlst du den monatlichen Gesamtbetrag durch Abzug von den Bezügen, bekommst aber den "Arbeitgeber"-Anteil zum Sold hinzu...
Also quasi wie bei der Zulage für Selbsteinkleider (LHD-Konto)?

Zitat von: Papierberg am 23. September 2016, 17:00:46
...sowie etwaige weitere Eigenleistungen des Arbeitnehmers...
Hier nur meine Nachfrage ob es Voraussetzung beim Bund ist, eine Eigenleistung zum "Aufstocken" (bis auf diese 40 EUR) zu leisten, oder ob man die 6,xx EUR auch "einfach so" bekommen würde.

Und wie verhält es sich in der BFD-Zeit (Übergangsgebührnisse) ?

Danke im Voraus für alle Helfer im Web-Dienst  8)

MkG

Papierberg

Sie können einen förderfähigen Vertrag auch ohne eigenen Sparanteil nur in Höhe der VL-Leistung des Dienstherrn besparen. Ob Sie damit dem Ziel eines eigenen Vermögensaufbaus Rechnung tragen, können Sie sich selbst ausrechnen  ;D .
VL werden durch die Bundeswehr für SaZ nur bis zum jeweiligen Dienstzeitende bzw. bis zum Ende des Anspruchs auf DIENSTbezüge gewährt. Während des Bezugs von Übergangsgebührnissen entfällt dieser Anspruch gegenüber der Bundeswehr.

JohnnyRico

Zitat von: Papierberg am 23. September 2016, 23:40:35
Sie können einen förderfähigen Vertrag auch ohne eigenen Sparanteil nur in Höhe der VL-Leistung des Dienstherrn besparen. (...)
VL werden durch die Bundeswehr für SaZ nur bis zum jeweiligen Dienstzeitende bzw. bis zum Ende des Anspruchs auf DIENSTbezüge gewährt. Während des Bezugs von Übergangsgebührnissen entfällt dieser Anspruch gegenüber der Bundeswehr.
Vielen Dank. Das ist es was ich wissen wollte.  :)
Zitat
Ob Sie damit dem Ziel eines eigenen Vermögensaufbaus Rechnung tragen, können Sie sich selbst ausrechnen  ;D .
Selbstverständlich. Da stimme ich aber grundsätzlich in den Tenor eines der Vorredner ein (wenn auch nicht so vulgär ;)): Unter dem Gesichtspunkt des Vermögensaufbau ist die (Netto-)Förderung, i. V. m. den hiermit obligatorischen Produkten natürlich eher zu belächeln. Einen etwaigen Eigenanteil würde ich mir auch im Hinblick auf die veranschlagte Anlagedauer dann doch eher wenigstens für einen ETF-Sparplan etc. zur Seite legen. Für mich geht es da hier eher um den Aspekt "nix verschenken, auch nicht Kleinvieh"  8) Nun gut, dieser Aspekt ist aber eher OffTopic. 8)

Turbodödel

An Kurbelwelle
Wieso kannst du Reister nicht empfehlen ? Hast du andere Möglichkeiten ?

KlausP

Ich glaube nicht, dass Sie Antwort bekommen, seit 2012 war schon nicht mehr eingeloggt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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