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AUS AKTUELLEM ANLASS:
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Zitat von: KlausP am 13. Oktober 2011, 16:25:53
Kommt darauf an. In der Entlassungsverfügung sollte stehen:
"Hiermit entlasse ich Sie mit Ablauf des 13.10.2011, weil Sie nach ärztlichem Gutachten
vorübergehend nicht wehrdienstfähig sind"
Hier sollte es nach Ablauf dieser Frist nicht so besonders kompliziert sein, dass er nach erneuter ärztlicher Begutachtung wieder eingestellt werden kann, weil der Truppenarzt von einer zeitweiligen Einschränkung ausgeht, die innerhalb von ein paar Monaten auskuriert ist
Zitat von: ulli76 am 12. Oktober 2011, 22:10:37Eine Psychose ist üblicherweise ein dauerhafter Ausschluss.
Die Gefahr ist zu groß, dass diese wieder auftritt- z.B. unter Stress, Schlafentzug etc.
(Kannst du auch in der ZDv 46/1 vom 1.9.2010 nachlesen. Müsste die Nummer 13 sein.)
Zitat von: sulker am 12. Oktober 2011, 22:17:05Selbst eine drogeninduzierte Psychose nach der Musterung? Ich mein, mir wurde auch von Anfang an von meinem Psychologen versichert, dass diese wieder zu beheben ist.
Zitat von: sulker am 12. Oktober 2011, 21:57:38Kurz gefasst: Wie stehen die Chancen für mich als ehemaliger T5 wegen THC und Behandlung von einer Psychose?
Zitat von: ulli76 am 12. Oktober 2011, 22:10:37Und nen halbes Jahr clean ist kein langer Zeitraum. Das ist genauer gesagt, der Mindestzeitraum für eine Sperre schon bei einmaligem Konsum.
Zitat von: sulker am 12. Oktober 2011, 22:17:05Oder hat das KWEA überhaupt einsicht auf meine Krankenakte
ZitatÜbrigens ist nicht nur der §29 WPflG relevant, sondern auch §61.