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FWD Besoldung und Kündigung

Begonnen von sulker, 12. Oktober 2011, 19:03:48

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sulker

Hi
ich interessiere mich für den freiwilligen Wehrdienst, habe aber noch ein paar fragen zu der neuen besoldung und der neuen kündigungsregelung. Und zwar habe ich im internet nun mehrere seiten gefunden die von einer besoldung in höhe von 778€ netto im monat schreiben, dies kommt mir aber ziemlich idealistisch vor, da die eigentliche besoldung im monat nur ca. 280€ ist. begründet wurden diese 778€ dadurch, dass der wehrdienstzuschlag, in höhe von 16,50€, pro tag gilt. deswegen würde ich gerne wissen ob mir jemand das nettogehalt von 778€ im monat bestätigen kann. Des Weiteren interessiert mich, da der bund einem auch kündigen kann, wie leicht oder schwer man gekündigt werden kann als freiwilliger wehrdienstleistender.
mit freundlichen grüßen

Starshina

Na ja, wenn Sie am Tag, € 9,41 Wehrsold bekommen und einen Zuschalg als FWDL von € 16,50, dann sind das täglich schon mal € 25,91!

Und wer rechnen kann kommt dann in einem Monat mit 30 Tagen auf die Gesamt zumme von (30 x € 25,91=) € 777,30!

Na ja, und zum Rest Ihrer "Frahe" verkneife ich mir mal einen Kommentar ;) !

KlausP

Die Frage des Wehrsolds können Sie hier nachlesen:

http://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK93Myc7MSioszUolS9zIyiVDgnrTwlt0C_INtREQCyVcdK/

Aber auch ALLES lesen.

Die Bundeswehr kann Ihnen nicht so ohne weiteres "kündigen", da muss schon Einiges laufen, bevor es dazu kommt. Entlassungsgründe sind in den §§ 29 ff des Wehrpflichtgesetzes aufgeführt.  Sie haben jedoch die Möglichkeit, in den ersten 6 Monaten jederzeit Ihre Entlassung zu verlangen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

sulker

Danke erstmal für die schnellen Antworten!
und ich kann auch seltsamerweiße lesen und rechnen  :D
Allerdings bin ich davon ausgegangen, dass der wehrdienstzuschlag monatlich ist. Immerhin ist er ja fast das Doppelte vom eigentichen Sold. Erschien mir persönlich unlogisch.
Zur Frage mit der Kündigung wollte ich eigentlich nur sicher sein, dass es nicht so Gründe sind wie z.b. in der AGA bei der Wache mal einzunicken.

Flexscan

Zitat von: KlausP am 12. Oktober 2011, 19:21:50
Entlassungsgründe sind in den §§ 29 ff des Wehrpflichtgesetzes aufgeführt..... 

Ich habe grade Entlassungsübende gelesen.
Wollt schon Fragen was das fürn Begriff is  ;D
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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KlausP

Zitat... und ich kann auch seltsamerweiße lesen und rechnen ...

... nur mit Grammatik und Rechtschreibung hapert's etwas.  8)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Starshina

Oh je, erstens machen in der AGA nur die allerwenigsten Rekruten Wache und zweitens ... ween Sie der "Offizier vom Wachdienst" (OvWA) bei der Wache am Schlafen erwischt ist das ein Wachvergehen, das entsprechend bestraft werden kann!

sulker

Zitat von: KlausP am 12. Oktober 2011, 20:12:29
Zitat... und ich kann auch seltsamerweiße lesen und rechnen ...

... nur mit Grammatik und Rechtschreibung hapert's etwas.  8)

Naja, was soll man denn auch machen bei den ganzen Rechtschreibreformen  ;D Englisch ist da weitaus einfacher.

Zitat von: Starshina am 12. Oktober 2011, 20:14:31
Oh je, erstens machen in der AGA nur die allerwenigsten Rekruten Wache und zweitens ... ween Sie der "Offizier vom Wachdienst" (OvWA) bei der Wache am Schlafen erwischt ist das ein Wachvergehen, das entsprechend bestraft werden kann!
hört sich nach Ironie an, oder? Allerdings gibt es in einem anderen Forum, dank google, jemanden der deswegen sogar vor Gericht musste.

KlausP

Soldaten in der AGA sürfen erst dann zur Wache eingeteilt werden, wenn sie die theoretische und die praktische Wachausbildung abgeschlossen und die Wachübung geschossen haben. Das dürfte allenfalls in den letzen 2 Wochen der AGA der Fall sein - jedenfalls kenne ich das so.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

sulker

Ok danke.
bis jetzt habe ich noch kein wirkliches Wissen von der Bundeswehr, außer ein paar Erfahrungsberichte die ich gelesen habe. Jedoch erscheint es mir etwas widersprüchlich, dass einerseits schon einiges vorgefallen sein muss, um gekündigt zu werden, aber mal kurz bei der Wache einnicken schon so hart geahndet wird. Aber ich werde es ja schon merken, falls ich angenommen werde.

KlausP

Wegen 1x bei der Wache pennen wird es wohl kein disziplinargerichtliches oder Strafverfahren gegeben haben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


sulker


KlausP

Zitat von: sulker am 12. Oktober 2011, 20:59:58
http://www.soldatentreff.de/st_alt/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=31262
Hört sich ziemlich hart an, allerdings war das auch nicht in der AGA, glaub ich.

Da hört sich für mich gar nichts hart an. Es liegt am Disziplinarvorgesetzten, ob er die Sache an die Staatsanwaltschaft abgibt oder nicht. Da die disziplinare Vorgechichte des Soldaten nicht bekannt ist (wurde dort ja auch geschrieben) kann man als Außenstehender dazu gar keine Wertung abgeben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Timid

Zitat von: sulker am 12. Oktober 2011, 20:59:58Hört sich ziemlich hart an

Dann schau dir mal z.B. den Beitrag von Andi zu dem Thema an. Bei einer Wachverfehlung handelt es sich nicht etwa um ein Kavaliersdelikt, sondern um eine Wehrstraftat, die mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann! Da wäre eine Entlassung also noch harmlos ...

Übrigens ist nicht nur der §29 WPflG relevant, sondern auch §61. Während der Probezeit des freiwilligen Wehrdienstes nach Abschnitt 7 des Wehrpflichtgesetzes kann die Soldatin oder der Soldat zum 15. oder zum Letzten eines Monats entlassen werden.
Aber wer sich an die Regeln hält (die einem z.B. im Rahmen der Grund-, Wach- und Vollausbildung beigebracht werden) und Leistungsbereitschaft zeigt, hat nichts zu befürchten. Wer sich nicht an die Regeln hält (Diszis o.ä.), der kann entlassen werden.
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