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Zitat123. Zustimmung der Arbeitgeberseite / der Dienstbehörde
Die schriftliche Zustimmung der Arbeitgeberseite / der Dienstbehörde ist von dem Übungstruppenteil / der Übungsdienststelle einzuholen,
- für Wehrübungen und Übungen von mehr als drei Monaten Dauer,
- für Wehrübungen und Übungen, soweit sie nach Erreichen der gesetzlichen Gesamtdauer sechs Wochen im Kalenderjahr überschreiten, und
- für Übungen zur Ausbildung für eine besondere Auslandsverwendung, wenn für die besondere Auslandsverwendung selbst die Zustimmung erforderlich ist.
Zitat von: F_K am 19. Oktober 2011, 08:39:35
... solange nicht mehr als 6 Wochen im Jahr geübt wird, wird mMn kein Einverständnis vom Arbeitgeber verlangt.
(dies ist erst bei mehr als 6 Wochen im Jahr bzw. Auslandsverwendung der Fall).
Ob es clever ist, darüber eine Diskussion mit dem Arbeitgeber anzufangen, ist ein anderer Punkt.
ZitatIch musste bisher immer eine Einverständniserklärung abgeben auch bei 2 Wochen
ZitatIch als mittlerweile selbst Arbeitgeber hätte auch was dagegen wenn ich morgens auf der Arbeit erscheine und höre, das der Herr XXXX die nächsten Zwei Wochen nicht zur Arbeit erscheint.
Zitatum meinem Wehrübenden schonmal mündlich die Abmahnung mittzuteilen
Zitatbeim KWEA wo ich ihn wieder herauslösen werde
Zitates muss halt nur so passen das der Betrieb nicht darunter leidet, und zum anderen möchte ich das auch gerne vorher wissen, bzw sehen wir zu das wir alle, die Arbeit, den Urlaub, und die geplanten WÜ's unter einen Hut bringen und abstimmen.
Zitatzur Info.
Zitat von: snake99 am 05. August 2011, 07:35:56
Bezüglich der "Einverständniserklärung WÜ":
Anfänglich reichte es bei mir, dass ich vor der Beorderung eine allgemeine Zustimmung abgegeben habe. Mittlerweile muss jedoch ich vor jeder WÜ diese EV erteilen.
Warum und wieso konnte mir der S1 auch nicht beantworten. Letzte Antwort: Ich habe da ein Formular gefunden und es einfach mal mitgeschickt
Zitat von: mailman am 04. August 2011, 21:59:24
Viele Truppenteile verlangen mittlerweile aber vor einer WÜ explizit die (schriftliche) Zustimmung des Arbeitgebers. Denke aber das ist nichts offizieles, aber irgeneinen Grund wird es schon haben ein eine Einheit die Zustimmung eines Arbeitgebers haben will.