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IBMer hier?

Begonnen von KFlash, 28. Juli 2011, 16:36:18

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KFlash

Ich suche jemanden der für (eine) IBM Deutschland GmbH arbeitet und Reservist ist.

Bitte schreibt mir eine PN.
Ich versuche zur Zeit herauszufinden wer innerhalb der Firma wann über was informiert werden muss.

Ich bin ResOffz nach § 43 Abs. 3 SLV und habe gerade erst mein Schreiben zum Med-Check im KWEA erhalten.


DK

Hallo,
ich kann nur  mit HP dienen ;D

Erste Anlaufstelle und das wird auch bei IBM so sein ist die Personalabteilung oder wie man bei uns so sagt HR. Generell gilt der AG ist nich verpflichtet den AN für freiwillige WÜ freizustellen. Alle diesbezüglichen Regelungen sind Verhandlungssache. Also mal nachfragen und natürlich auch den direkten Vorgestzten vorher einweihen. (Zeitaufwand, Häufigkeit, usw). In der Regel findet man eine Lösung.
-DK
'Vom Einsatz her denken'

F_K

Zitatden AN für freiwillige WÜ freizustellen

Da hätte ich doch gerne eine Quelle - Wehrübungen bis zu 6 Wochen im Jahr unterliegen dem Schutz des Arbeitsschutzgesetztes - dass wäre ja überhaupt nicht mehr nötig, wenn es ohne Zustimmung nicht gehen sollte. Auch die UK Stellungen gelten unverändert weiter - diese Gesetze sind mit Aussetzung der Wehrpflicht nicht verändert worden - es gibt immer noch die WehrPFLICHT bei E Bescheiden.

mailman

Viele Truppenteile verlangen mittlerweile aber vor einer WÜ explizit die (schriftliche) Zustimmung des Arbeitgebers. Denke aber das ist nichts offizieles, aber irgeneinen Grund wird es schon haben ein eine Einheit die Zustimmung eines Arbeitgebers  haben will.

KlausP

So wie ich das in Erinnerung habe, ist das in der ZDv 20/3 festgelegt. Im Vordruck "Wehrübungsanforderung" ist anzukreuzen:

"Zustimmung des Abeitgebers

- liegt vor           oder
- ist beigefügt     oder
- entfällt"

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

snake99

Bezüglich der "Einverständniserklärung WÜ":

Anfänglich reichte es bei mir, dass ich vor der Beorderung eine allgemeine Zustimmung abgegeben habe. Mittlerweile muss jedoch ich vor jeder WÜ diese EV erteilen.

Warum und wieso konnte mir der S1 auch nicht beantworten. Letzte Antwort: Ich habe da ein Formular gefunden und es einfach mal mitgeschickt  ::)
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

miguhamburg1

Klaus hat es richtig beschrieben. In besagter Vorschrift ist festgelegt, dass die Zustimmung des Arbeitgebers zur beabsichtigten WÜ zu dokumentieren ist, bevor eine Einberufung stattfinden kann. Die zentralen PersDst machen dies mWn auch so. Ob dies bei allen TrTlen auch so umgesetzt wird, scheint ja nicht der Fall zu sein. "Arbeitgeber" meint einen berechtigten Vertreter für PersAngel, also idR den Personalchef.

F_K

... meines Wissens WAR das mal so - nach entsprechenden "Beschwerden" ist die Vorschrift aber wieder geändert worden - eine gesetzliche Grundlage dafür gibt es jedenfalls nicht (Normenhierachie!).

KFlash

Also wie man bei uns in der Firma vorgeht konnte ich schon etwas aufklären. Es wäre halt trotzdem schön, noch 1,2, viele andere Reservisten bei der BW zu kennen um sich auszutauschen.
Falls also nochmal jemand hier vorbei schwirrt und bei der IBM ist bzw. war oder jemanden kennt der da ist, kann sich ja gerne mal melden.

miguhamburg1

Ob Sie nun hier fündig werden, stelle ich mal infrage. Und wenn Sie im Rahmen Ihrer nächsten anstehenden WÜ das Einverständnis Ihrer Firma brauchen, dann ist das so, und Sie fragen Ihren Vorgesetzten, wer Ihnen das Formblatt unterschreibt.

Holgi33

Zitat von: mailman am 04. August 2011, 21:59:24
Viele Truppenteile verlangen mittlerweile aber vor einer WÜ explizit die (schriftliche) Zustimmung des Arbeitgebers. Denke aber das ist nichts offizieles, aber irgeneinen Grund wird es schon haben ein eine Einheit die Zustimmung eines Arbeitgebers  haben will.

Seit diesem Jahr auch beim meinem Beorderungstruppenteil.

KlausP

Zitat von: snake99 am 05. August 2011, 07:35:56
Bezüglich der "Einverständniserklärung WÜ":

Anfänglich reichte es bei mir, dass ich vor der Beorderung eine allgemeine Zustimmung abgegeben habe. Mittlerweile muss jedoch ich vor jeder WÜ diese EV erteilen.

Warum und wieso konnte mir der S1 auch nicht beantworten. Letzte Antwort: Ich habe da ein Formular gefunden und es einfach mal mitgeschickt  ::)

Genau diese Einverständniserklärung finde ich persönlich auch irgendwie hirnrissig, schließlich wird keine Reservist beordert, der dazu nicht sein Einverständnis erklärt hat.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Nun, Klaus und Snake: Das Einverständnis des Reservisten zu einer Wehrübung bedeutet doch noch lange nicht, dass auch dessen Arbeitgeber einverstanden ist. Mit dieser Maßnahme will die Bundeswehr vermeiden, dass es Friktionen zwischen der Wirtschaft und den in ihr arbeitenden Reservisten wegen einer Wehrübung gibt. Es soll also ein allseits abgestimmtes Vorgehen erzielt werden.

KlausP

Mir und (wenn ich das richtig verstanden habe) auch Snake ging es in diesem Fall aber nicht um das Einverständnis des Arbeitgebers sondern um das des Reservisten. Ich habe mich vor meiner Beorderung dazu bereit erklärt, zusätzlich muss ich aber noch zu jeder Wehrübungsanforderung eine gesonderte Einverständnis-Erklärung abgeben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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