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Zusammenfassung

Autor LoggiSU
 - 20. Oktober 2011, 18:23:10
Mein BeordTrT verlangt für jede WÜb eine Einverständniserklärung (formlos) des AG.
Auch wenn diese "nur" eine Woche dauert.
Autor Holgi33
 - 20. Oktober 2011, 14:53:43
Seit 2011 muss ich das Einverständnis des Arbeitgebers gem. ZDv 20/3 vor jeder Wehrübungsanforderung beifügen. Ich meine die SDBw möchte das jetzt so haben?!
Autor F_K
 - 19. Oktober 2011, 09:56:34
@ KlausP:

... besorge Dir mal eine aktuelle Version der Vorschrift. (... da gab es lustige Diskussionen zu).

Edit:
(also mein Stand ist folgender, aber auch der mag sich ja mal wieder geändert haben):

Zitat123. Zustimmung der Arbeitgeberseite / der Dienstbehörde
Die schriftliche Zustimmung der Arbeitgeberseite / der Dienstbehörde ist von dem Übungstruppenteil / der Übungsdienststelle einzuholen,
- für Wehrübungen und Übungen von mehr als drei Monaten Dauer,
- für Wehrübungen und Übungen, soweit sie nach Erreichen der gesetzlichen Gesamtdauer sechs Wochen im Kalenderjahr überschreiten, und
- für Übungen zur Ausbildung für eine besondere Auslandsverwendung, wenn für die besondere Auslandsverwendung selbst die Zustimmung erforderlich ist.
Autor KlausP
 - 19. Oktober 2011, 09:54:36
Zitat von: F_K am 19. Oktober 2011, 08:39:35
... solange nicht mehr als 6 Wochen im Jahr geübt wird, wird mMn kein Einverständnis vom Arbeitgeber verlangt.

(dies ist erst bei mehr als 6 Wochen im Jahr bzw. Auslandsverwendung der Fall).

Ob es clever ist, darüber eine Diskussion mit dem Arbeitgeber anzufangen, ist ein anderer Punkt.

Das ist nicht richtig. Das Einverständnis des Arbeitgebers ist gem. ZDv 20/3 in jedem Fall der Wehrübungsanforderung beizufügen. Wenn in einigen Fällen die KWEÄ das nich so eng sehen, steht das auf einem anderen Blatt. Ja, ich weiss wovon ich rede, ich war 10 Jahre lang in meinem Bataillon für sowas verantwortlich.
Autor F_K
 - 19. Oktober 2011, 09:47:29
@ the_staffsereant:

ZitatIch musste bisher immer eine Einverständniserklärung abgeben auch bei 2 Wochen

Einzelschicksal. Die Vorschriften / Gesetzeslage ist klar - und nach dieser wird in vielen Fällen gehandelt.

ZitatIch als mittlerweile selbst Arbeitgeber hätte auch was dagegen wenn ich morgens auf der Arbeit erscheine und höre, das der Herr XXXX die nächsten Zwei Wochen nicht zur Arbeit erscheint.

Pure Polemik (und disqualifiziert den Author derselben). Wehrübungen sind immer min. 3 Monate im Voraus anzukündigen (also nichts mit "morgens und dann zwei Wochen").

Zitatum meinem Wehrübenden schonmal mündlich die Abmahnung mittzuteilen

ILLEGAL. Lacht sich das Arbeitsgericht drüber kaputt - schon von was an Arbeitsplatzschutzgesetz gehört? Wie blöd kann man sein?

Zitatbeim KWEA wo ich ihn wieder herauslösen werde

Die Regeln zur UK Stellung wurden nicht geändert.

Zitates muss halt nur so passen das der Betrieb nicht darunter leidet, und zum anderen möchte ich das auch gerne vorher wissen, bzw sehen wir zu das wir alle, die Arbeit, den Urlaub, und die geplanten WÜ's unter einen Hut bringen und abstimmen.

Da core. (der einzige sinnvolle und nachvollziehbare Satz in Deinem Post).

Gerade wer

Zitatzur Info.

verbreiten will, sollte sachlich Informationen vermitteln und nicht puren Unfug verbreiten.
Autor The_Staffsergeant
 - 19. Oktober 2011, 09:16:48
Kurz zur Info.

Ich musste bisher immer eine Einverständniserklärung abgeben auch bei 2 Wochen. Ich als mittlerweile selbst Arbeitgeber hätte auch was dagegen wenn ich morgens auf der Arbeit erscheine und höre, das der Herr XXXX die nächsten Zwei Wochen nicht zur Arbeit erscheint.
Raten sie mal wie schnell ich am Telefon sein werde, zum einen, um meinem Wehrübenden schonmal mündlich die Abmahnung mittzuteilen und zum anderen ist der Zweite Anruf der, beim KWEA wo ich ihn wieder herauslösen werde und das KWEA ist da sehr zuvorkommend.
Aber zum Verständnis. Ich habe nichts dagegen wenn meine leutchen alle auf Wehrübung wollen, es muss halt nur so passen das der Betrieb nicht darunter leidet, und zum anderen möchte ich das auch gerne vorher wissen, bzw sehen wir zu das wir alle, die Arbeit, den Urlaub, und die geplanten WÜ's unter einen Hut bringen und abstimmen.

Autor F_K
 - 19. Oktober 2011, 08:39:35
... solange nicht mehr als 6 Wochen im Jahr geübt wird, wird mMn kein Einverständnis vom Arbeitgeber verlangt.

(dies ist erst bei mehr als 6 Wochen im Jahr bzw. Auslandsverwendung der Fall).

Ob es clever ist, darüber eine Diskussion mit dem Arbeitgeber anzufangen, ist ein anderer Punkt.
Autor Knutschi
 - 19. Oktober 2011, 07:28:31
Aber was kann ich machen wenn mein AG, mich überhaupt nicht freistellen will?

Ich weis jetzt schon, das ich nicht Frei bekomme, weil immer viel arbeit da ist.
Das ich nicht 6 wochen am stück weg sein kann ist mir schon klar aber 1mal im Jahr für zwei wochen sollte schon drin sein.
Was kann ich machen?
Autor The_Staffsergeant
 - 14. Oktober 2011, 12:13:04
So kaum neu hier im Forum und schon will ich auch was schreiben.

Zum einen.....Ex-IBMer bis 2008 ICA, IBB und IMS
zum anderen
Ich hab das glück das ich einen der selten-gewordenen Spiegelposten in einem aktiven Btl habe, und dort auch regelmäßig Wehrüben gehe.
Nun ist es so, das ich damals mein Einverständnis zu einer Beorderung gegeben habe, und bisher im Schnitt alle 2 Jahre wieder erneut abgefragt werde. Ebenso ist es obligatorisch das ich, wenn cih auf Freiwillige Wehrübung gehe die Einverständnisserklärung von meinem Arbeitgeber einhole. Der sie mir bis auf einmal immer gegeben hat.
Mit dem einen Nein, hatte sich auch für mich bzw. für die Bundeswehr der Zeitraum der Wehrübung erledigt und ich wurde nicht eingezogen. Was leider für mich ein Lehrgang gekostet hat der für mich Laufbahnwichtig gewesen wäre.
Hab mich zwar geärgert aber ich verstehe auch die AG-Seite. Ich selber bin mittlerweile Selbständig und auch Arbeitgeber und möchte auch immer gerne vorab wissen ob ich meine Leute zur Wehrübung entlasse oder nicht. Ich habe 10 Mitarbeiter und alles aktive Reservisten. Im Schnitt muss ich wenn ich gerade mal so meine Plan durchsehe, feststellen das eigentlich immer wenigstens einer in einem laufenden Monat auf WÜ ist. Nicht das es mich stört aber es ist in kleineren Betrieben ein wirtschaftlicher Aspekt ob ich den reservisten gehen lasse oder nicht. Arbeit geht halt vor.
Zu Fragen über Wehrübungen und IBM kann ich nur sagen, in großen Unternehmen fällt es nicht so auf und da kann man eher gehen....bis auf mein besagtes eine Mal. Aber da lag es daran das ich in einem Projekt mit Zeitdruck saß.
Also IBMer: Ich sage WÜ ja aber passt auf die projekt auf bzw. eure Aufgabe in diesem.

Gruß

SSGT
Autor miguhamburg1
 - 05. August 2011, 15:44:07
Ok, ich las es so, dass die Einverständniserklärung des Arbeitgebers zu jeder WÜ kritisiert wurde. Denn dieser kam erst durch Mailmans Zuschrift

"Viele Truppenteile verlangen mittlerweile aber vor einer WÜ explizit die (schriftliche) Zustimmung des Arbeitgebers. Denke aber das ist nichts offizieles, aber irgeneinen Grund wird es schon haben ein eine Einheit die Zustimmung eines Arbeitgebers  haben will."

worauf sich die dann folgenden zuschriften u.a. auch von mir bezogen.

Wenn damit die jeweilige Einverständniserklärung des Reservisten gemeint ist, entbehrt die wegen Entfalls von PflichtWÜ wohl wirklich jeglicher Grjndlage.
Autor KlausP
 - 05. August 2011, 15:37:28
Mir und (wenn ich das richtig verstanden habe) auch Snake ging es in diesem Fall aber nicht um das Einverständnis des Arbeitgebers sondern um das des Reservisten. Ich habe mich vor meiner Beorderung dazu bereit erklärt, zusätzlich muss ich aber noch zu jeder Wehrübungsanforderung eine gesonderte Einverständnis-Erklärung abgeben.
Autor miguhamburg1
 - 05. August 2011, 15:31:18
Nun, Klaus und Snake: Das Einverständnis des Reservisten zu einer Wehrübung bedeutet doch noch lange nicht, dass auch dessen Arbeitgeber einverstanden ist. Mit dieser Maßnahme will die Bundeswehr vermeiden, dass es Friktionen zwischen der Wirtschaft und den in ihr arbeitenden Reservisten wegen einer Wehrübung gibt. Es soll also ein allseits abgestimmtes Vorgehen erzielt werden.
Autor KlausP
 - 05. August 2011, 14:28:39
Zitat von: snake99 am 05. August 2011, 07:35:56
Bezüglich der "Einverständniserklärung WÜ":

Anfänglich reichte es bei mir, dass ich vor der Beorderung eine allgemeine Zustimmung abgegeben habe. Mittlerweile muss jedoch ich vor jeder WÜ diese EV erteilen.

Warum und wieso konnte mir der S1 auch nicht beantworten. Letzte Antwort: Ich habe da ein Formular gefunden und es einfach mal mitgeschickt  ::)

Genau diese Einverständniserklärung finde ich persönlich auch irgendwie hirnrissig, schließlich wird keine Reservist beordert, der dazu nicht sein Einverständnis erklärt hat.
Autor Holgi33
 - 05. August 2011, 14:25:25
Zitat von: mailman am 04. August 2011, 21:59:24
Viele Truppenteile verlangen mittlerweile aber vor einer WÜ explizit die (schriftliche) Zustimmung des Arbeitgebers. Denke aber das ist nichts offizieles, aber irgeneinen Grund wird es schon haben ein eine Einheit die Zustimmung eines Arbeitgebers  haben will.

Seit diesem Jahr auch beim meinem Beorderungstruppenteil.
Autor miguhamburg1
 - 05. August 2011, 09:04:38
Ob Sie nun hier fündig werden, stelle ich mal infrage. Und wenn Sie im Rahmen Ihrer nächsten anstehenden WÜ das Einverständnis Ihrer Firma brauchen, dann ist das so, und Sie fragen Ihren Vorgesetzten, wer Ihnen das Formblatt unterschreibt.