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Zusammenfassung

Autor kohn88
 - 11. November 2011, 18:21:33
Ende September bin ich arbeitslos geworden und im Januar fange ich wieder bei der Bundeswehr an. Somit etwas über 3 Monate und ja bevor dass feststand mit dem Dienstantritt hat ich mir noch Arbeit gesucht. Oder meinst du ob ich jetzt noch zur Überbrückung Arbeit suche? Dann Nein.
Autor marcello262
 - 11. November 2011, 18:00:19
okay danke.

Heißt also....warten bis Führungszeugnis eingegangen ist, Diensantrittsbescheid abwarten und dann beides zum Amt.

Kannst du mir sagen wie viel Zeit bei dir verging zwischen Arbeitssuchen und Diensantritt? Bei mir ist es ja noch etwas mehr als 4 Monate. Hast du in der Zeit noch andere Arbeit gesucht?

Autor kohn88
 - 11. November 2011, 17:56:27
Hi also mir hatte mein Bearbeiter gesagt sobald ich meinen Dienstantrittsbescheid habe solle ich davon ne Kopie machen und zusammen mit der Veränderungsmitteilung beim Arbeitsamt abgeben.
Autor marcello262
 - 11. November 2011, 17:27:02
Habe da auch noch eine andere Frage die mir grad einfällt.

Zur Zeit bin ich arbeitssuchend. Da gibt es ja diese Veränderungsmitteilung die man einreichen muss wenn man wieder arbeitet. Weiß zufällig jemand ob ich die dafür schon einreichen muss obwohl mein Dienst erst am 2.4.12 beginnt? Wenn es mir hier niemand beantworten kann höre ich am Montag mal beim Arbeitsam nach.

Autor AriFuSchr
 - 11. November 2011, 12:03:23
und wenn beide exakt den gleichen Bruttoarbeitslohn hätten, würde der Fiskus auch nicht weniger Steuern bekommen. VH kommen lediglich in Genuß der sog. Splittingtabelle.
Autor BulleMölders
 - 11. November 2011, 11:37:21
Zitat von: Flexscan am 10. November 2011, 16:46:18
Ich glaub als Junggeselle ist man 1 und als verheirateter 6 oder so.

Als verheirateter 6, das wäre ja was, da würde der Saat ja mehr bekommen, da in der Lohnsteuerklasse 6 keine Freibeträge berücksichtigt werden.
Klasse 6 ist für ein zweites und weitere Arbeitsverhältnisste.

Verheiratete können die Kombination 3/5, 4/4 und 5/3 wählen.
Autor Flexscan
 - 10. November 2011, 19:56:00
zwischen gezogen werden und freiwillig hin sind für mich 2 verschiedene Sachen.

Das es für verheiratete Freistellungen gab war mir schon klar.

"einstellen" hört sich für mich nach saz aus und die ZNWG hat abgelehnt weil er verheiratet sei...
Autor bayern bazi
 - 10. November 2011, 17:06:05
das könnte leicht gewesn sein, wenn der jenige "nur" wehrpflichtiger  war - dann wurden die jungs teilweise nach hochziet ausgeplant da ja wie bekannt sein dürfte

verheiratete
3. bruder
über 23 jahre alte (wenn sie vorher nicht zurückgestellt waren)

nicht mehr zum GWD gezogen wurden
Autor Flexscan
 - 10. November 2011, 16:46:18
Lol was für ein Blödsinn. Zu teuer weil man heiratet. Ich glaub das gehört unter den Top 10 der dähmlichsten Aussagen.

;D ;D ;D


Naja insofern hat er ja recht.
Denn der Staat bekommt durch Heirat weniger Steuer wegen anderer Steuerklasse (für den Heratenden günstiger)
Ich glaub als Junggeselle ist man 1 und als verheirateter 6 oder so.

Aber das is echt geil. Ich wurde nicht eingestellt weil ich geheiratet hab  :D :D
Autor KlausP
 - 10. November 2011, 16:32:12
ZitatHab da mal was von nem alten Arbeitskollegen gehört der angeblich nicht genommen wurde weil er kurz vorher geheiratet hat und das dem Bund dann angeblich zu teuer sein sollte.

Völliger Schwachsinn.
Autor marcello262
 - 10. November 2011, 16:28:30
Zitat von: KlausP am 10. November 2011, 15:45:01
Warum sollte das Probleme geben?

Hab da mal was von nem alten Arbeitskollegen gehört der angeblich nicht genommen wurde weil er kurz vorher geheiratet hat und das dem Bund dann angeblich zu teuer sein sollte. Kann es mir so zwar nicht vorstellen, aber Fragen kostet ja nichts  ;)
Autor schlammtreiber
 - 10. November 2011, 15:50:38
Naja, höchstens wenn die bessere Hälfte paschtunisches Temperament und einen Onkel namens Mullah Omar hat  ;)
Autor KlausP
 - 10. November 2011, 15:45:01
Warum sollte das Probleme geben?
Autor marcello262
 - 10. November 2011, 15:43:44
Danke für die Antwort.
Das werde ich dann machen. Es wird dann aber keine Probleme bei der Einstellung geben wenn ich dann mitteile das ich verheiratet bin, oder?
Autor BulleMölders
 - 10. November 2011, 15:30:34
Jede Veränderung in den persönlichen Verhältnissen, dazu gehören auch Umzug und Heirat, sind dem KWEA oder dem ZNGW unverzüglich mitzuteilen.
Beim Umzug ist das ja wohl ganz klar, sonst könnte es ja sein, dass dich wichtige Post nicht erreicht.