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Heirat und Umzug vor Dienstantritt

Begonnen von marcello262, 10. November 2011, 15:11:04

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marcello262

Hallo,

hätte da mal ein paar Fragen.

Im April gehe ich als SAZ4 zum Bund. Wir möchten aber gerne vorher noch heiraten. Wann teile ich dies dem Bund mit? Vor Dienstantritt oder in den ersten Tagen der AGA? Die Kaserne ist ca. 230km entfernt. Erhalte ich dann Trennungsgeld? Wenn ja, wie hoch ist der Betrag?

Zudem ziehen wir auch noch vorher um. Und zwar zu dem Opa meiner Freundin, ohne Mietvertrag. Wie teile ich dies dem Bund mit?

Danke

BulleMölders

Jede Veränderung in den persönlichen Verhältnissen, dazu gehören auch Umzug und Heirat, sind dem KWEA oder dem ZNGW unverzüglich mitzuteilen.
Beim Umzug ist das ja wohl ganz klar, sonst könnte es ja sein, dass dich wichtige Post nicht erreicht.

marcello262

Danke für die Antwort.
Das werde ich dann machen. Es wird dann aber keine Probleme bei der Einstellung geben wenn ich dann mitteile das ich verheiratet bin, oder?

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

schlammtreiber

Naja, höchstens wenn die bessere Hälfte paschtunisches Temperament und einen Onkel namens Mullah Omar hat  ;)
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marcello262

Zitat von: KlausP am 10. November 2011, 15:45:01
Warum sollte das Probleme geben?

Hab da mal was von nem alten Arbeitskollegen gehört der angeblich nicht genommen wurde weil er kurz vorher geheiratet hat und das dem Bund dann angeblich zu teuer sein sollte. Kann es mir so zwar nicht vorstellen, aber Fragen kostet ja nichts  ;)

KlausP

ZitatHab da mal was von nem alten Arbeitskollegen gehört der angeblich nicht genommen wurde weil er kurz vorher geheiratet hat und das dem Bund dann angeblich zu teuer sein sollte.

Völliger Schwachsinn.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Flexscan

Lol was für ein Blödsinn. Zu teuer weil man heiratet. Ich glaub das gehört unter den Top 10 der dähmlichsten Aussagen.

;D ;D ;D


Naja insofern hat er ja recht.
Denn der Staat bekommt durch Heirat weniger Steuer wegen anderer Steuerklasse (für den Heratenden günstiger)
Ich glaub als Junggeselle ist man 1 und als verheirateter 6 oder so.

Aber das is echt geil. Ich wurde nicht eingestellt weil ich geheiratet hab  :D :D
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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bayern bazi

das könnte leicht gewesn sein, wenn der jenige "nur" wehrpflichtiger  war - dann wurden die jungs teilweise nach hochziet ausgeplant da ja wie bekannt sein dürfte

verheiratete
3. bruder
über 23 jahre alte (wenn sie vorher nicht zurückgestellt waren)

nicht mehr zum GWD gezogen wurden

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Flexscan

zwischen gezogen werden und freiwillig hin sind für mich 2 verschiedene Sachen.

Das es für verheiratete Freistellungen gab war mir schon klar.

"einstellen" hört sich für mich nach saz aus und die ZNWG hat abgelehnt weil er verheiratet sei...
MkG Flex
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BulleMölders

Zitat von: Flexscan am 10. November 2011, 16:46:18
Ich glaub als Junggeselle ist man 1 und als verheirateter 6 oder so.

Als verheirateter 6, das wäre ja was, da würde der Saat ja mehr bekommen, da in der Lohnsteuerklasse 6 keine Freibeträge berücksichtigt werden.
Klasse 6 ist für ein zweites und weitere Arbeitsverhältnisste.

Verheiratete können die Kombination 3/5, 4/4 und 5/3 wählen.

AriFuSchr

und wenn beide exakt den gleichen Bruttoarbeitslohn hätten, würde der Fiskus auch nicht weniger Steuern bekommen. VH kommen lediglich in Genuß der sog. Splittingtabelle.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

marcello262

Habe da auch noch eine andere Frage die mir grad einfällt.

Zur Zeit bin ich arbeitssuchend. Da gibt es ja diese Veränderungsmitteilung die man einreichen muss wenn man wieder arbeitet. Weiß zufällig jemand ob ich die dafür schon einreichen muss obwohl mein Dienst erst am 2.4.12 beginnt? Wenn es mir hier niemand beantworten kann höre ich am Montag mal beim Arbeitsam nach.


kohn88

Hi also mir hatte mein Bearbeiter gesagt sobald ich meinen Dienstantrittsbescheid habe solle ich davon ne Kopie machen und zusammen mit der Veränderungsmitteilung beim Arbeitsamt abgeben.

marcello262

okay danke.

Heißt also....warten bis Führungszeugnis eingegangen ist, Diensantrittsbescheid abwarten und dann beides zum Amt.

Kannst du mir sagen wie viel Zeit bei dir verging zwischen Arbeitssuchen und Diensantritt? Bei mir ist es ja noch etwas mehr als 4 Monate. Hast du in der Zeit noch andere Arbeit gesucht?


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