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Autor The_Staffsergeant
 - 20. November 2011, 18:55:29
Asche auf mein Haupt  ;)
Autor Hei-Ko
 - 20. November 2011, 18:32:14
Öhm, ich habe die Frage nicht gestellt, ob ich es melden muss oder nicht. Daher denke ich, wie Miguhamburg, dass Sie die Verknüpfung falsch gesetzt haben.

Die Verpflichtungserklärung und die Merkblätter habe ich mir natürlich durchgelesen und nicht nur überflogen ;).

Autor The_Staffsergeant
 - 20. November 2011, 13:35:38
Ich denke schon,
Wenn man schon bei der Einstellung nur die entsprechenden Texte "überfliegt", warum soll man denn dann auch noch in Gesetzestexten herumsuchen.

War auch ein bisserl Ironie mit drin, womit ich ihren Beitrag nicht schmälern wollte.
Autor miguhamburg1
 - 20. November 2011, 13:20:16
Sind Sie sicher, lieber Staffsergeant, dass Sie die Verknüpfung richtig hergestellt haben? KlausPs und meine Hinweise bezogen sich auf den Fragensteller...
Autor The_Staffsergeant
 - 20. November 2011, 13:16:57

Dieses:
Zitat von: HeikoG. am 19. November 2011, 09:51:08
Stimmt, hatte seinen Text nur überflogen.
schließt das:
Zitat von: miguhamburg1 am 20. November 2011, 08:23:04
kann er ja mal im Ordnungswidrigkeitengesetz nachschauen.

mit sicherheit aus.

Man sollt schon lesen was ich unterschreibe ;)
Autor miguhamburg1
 - 20. November 2011, 09:01:24
... bin da vollkommen bei Ihnen, das befürchte ich leider auch.
Autor KlausP
 - 20. November 2011, 08:44:49
Ich fürchte, da verlangen Sie etwas zu viel ...  ;)
Autor miguhamburg1
 - 20. November 2011, 08:23:04
Und wenn es der Fragensteller immer noch nichtglaub, kann er ja mal im Ordnungswidrigkeitengesetz nachschauen.
Autor KlausP
 - 20. November 2011, 07:34:19
Nein, warum auch? So lange kein Verkehrsstraftat vorliegt muss er nix melden.
Autor Pearlinha
 - 19. November 2011, 23:09:48
Verstehendes lesen ist nicht so deine  stärke oder? oO

Zitat von: F_K am 19. November 2011, 09:48:43
... es geht hier um eine Ordnungswidrigkeit / Bußgeldsache - dass ist wie "falsch Parken".

Sollte man zwar nicht machen - ist aber nicht strafbar und nicht meldepflichtig.

Dazu gehören auch Punkte mWn.
Autor stefan@16
 - 19. November 2011, 13:28:15
Mein einspruch wird ja vor gericht gehn. Ich werde zwar hundert prozentig frei gesprochen weil man keine eintragung braucht wenn man e prüfzeichen drauf hat. Muss ich es melden wenn es vor gericht geht.  Muss man eig. Punkte melden
Autor Hei-Ko
 - 19. November 2011, 09:51:08
Stimmt, hatte seinen Text nur überflogen. In solch einem Fall muss man es nicht melden.
Autor F_K
 - 19. November 2011, 09:48:43
... es geht hier um eine Ordnungswidrigkeit / Bußgeldsache - dass ist wie "falsch Parken".

Sollte man zwar nicht machen - ist aber nicht strafbar und nicht meldepflichtig.
Autor Hei-Ko
 - 19. November 2011, 09:37:57
Du durftest doch sicherlich im ZNwG mehrmals deine Unterschrift setzen oder? Wenn das Ding unter meiner Schädeldecke mich jetzt nicht täuscht, gab es dort ein Blatt auf dem Stand, dass man alle Dinge melden muss, die eine Einstellung verhindern können.

Autor stefan@16
 - 19. November 2011, 09:30:27
Ich bitte um antwort